Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Einführung einer cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software für die NRW.BANK

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 636-004223-00-101-79520veröffentlicht 04.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 869 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Niedrigster Preis20 %
  • Anforderungskatalog40 %
  • Beschreibender Teil40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software (GRC-System). Das GRC-Tool soll die Komponenten Auslagerungsmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe des GRC-Tools zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die cloudbasierte Bereitstellung des Systems einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen (Software as a Service inkl. Hosting und Dokumentation), Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung. Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und Schulungen) nach Maßgabe des vorgesehenen EVB-IT Cloudvertrages. Das voraussichtlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), 60 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine Höchstabnahmegrenze an Lizenzen für 400 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von 100 Beratertagen und von 20 Schulungen festgelegt. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen erreicht werden, endet die Rahmenvereinbarung vorzeitig, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die der Rahmenvereinbarung und ihren Bestandteilen geregelte Leistung stellt eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG dar. Im Hinblick hierauf sind die Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze und Aufsichtsbehörden (insbes. der MaRisk sowie der EBA/GL/2019/02) einzuhalten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis20 %
Anforderungskatalog40 %
Beschreibender Teil40 %
Preis
Niedrigster Preis
Qualität
Anforderungskatalog
Qualität
Beschreibender Teil

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 4 Jahre (= 4 Vertragsjahre). Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr (= 1 Vertragsjahr), soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK gekündigt … ganz lesenDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 4 Jahre (= 4 Vertragsjahre). Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr (= 1 Vertragsjahr), soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 7 Jahre (= 7 Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziff. 9.9 unberührt. Abgerufene Lizenzen laufen jeweils einheitlich bis zum Ende des Vertragsjahres, in dem sie abgerufen wurden. Sie verlängern sich gleichermaßen jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr (= 1 Vertragsjahr), soweit sie nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer Partei der Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Abweichend von Satz 2 ist die ordentliche Kündigung der Einzelaufträge durch den Auftragnehmer für die Dauer der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind neben dem EVB-IT-Cloudvertrag in folgender Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen b) Integritätsvereinbarung der NRW.BANK c) Vordruck 08: Preisblatt d) Leistungsbeschreibung e) Vordruck 09: Anforderungsliste ( … ganz lesen1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind neben dem EVB-IT-Cloudvertrag in folgender Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen b) Integritätsvereinbarung der NRW.BANK c) Vordruck 08: Preisblatt d) Leistungsbeschreibung e) Vordruck 09: Anforderungsliste (gemäß Angebot des Bieters) f) Vordruck 10: Beschreibender Teil (gemäß Angebot des Bieters) g) Kriterienkatalog für Cloudleistungen, inklusive Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB mit Anhang I und II h) Vordrucke 07a und 07b: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer i) Vordrucke 05 und 05a: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner k) Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz" l) Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften" m) Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG n) Erklärung zur Tax Compliance o) BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen p) Regelungen für nicht wesentliche Auslagerungsverträge gem. MaRisk AT 9, FISG q) Auftragsverarbeitung_ Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit r) Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel 2. Ergänzend gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung / für Beratungsleistungen die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. 3. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DULM 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu verge … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DULM 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07a zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07b: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter im Teilnahmewettbewerb bereits die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a anhand der nachfolgend dargelegten Unterkriterien bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen): - Abdeckung des Auslagerungsmanagements 40% - Regulatorisch bedingte Systemanpassungen 30 % - Förder- oder Landesbank als Referenzgeber 30 % Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Abdeckung des Auslagerungsmanagements: Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass die Referenzleistung beim Referenzgeber auch das Auslagerungsmanagement (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Referenzgeber niedergelassen ist, vergleichbar) abgedeckt hat. Je umfassender dies anhand der jeweiligen Ref …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von NRW.BANK AöR

Alle 2 offenen Ausschreibungen von NRW.BANK AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a7480c5-60d2-4db6-bf38-a1cda82dfe88.