Einführung „Computer-Aided Facility Management System (CAFM)“
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine, Niedersachsen
Aktenzeichen PADVGV3T-25-01-ANRveröffentlicht 05.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 01.11.2025 – 30.06.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate01.11.2025 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Wertungskriterium Preis - 40%40 %
- Wertungskriterium Qualität - 60%60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Der Bereich „Allgemeine Dienste“ ist bei der BGE für das Facility Management des Verwaltungsstandortes Peine mit zusätzlich weiteren Liegenschaften und Verwaltungsgebäuden zuständig. Da es derzeit keine unterstützenden Systeme für das Facility Managements gibt, ist es notwendig, eine zentrale Anwendung zu schaffen, um möglichst viele Arbeitsabläufe des Bereiches zu verwalten. Dazu gehören unter anderem das Gebäudemanagement und die Liegenschaftsverwaltung. Im Rahmen dieses Projektes soll daher ein Computer-Aided Facility Management System (CAFM) in Form einer SaaS-Lösung (Software-as-a-Service) eingeführt werden. Das System soll sukzessive aufgebaut werden. Vorrangig sind acht Module vorgesehen. Später können weitere Module nach Bedarf erweitert werden. Nach erfolgreicher Implementierung an einem Standort ist geplant, das System auf weitere Standorte der BGE auszudehnen. Da die BGE die BIM-Methodik für die Planung und den Bau von Bauwerken verwendet, muss das CAFM-System diese Methodik auch für den Betrieb unterstützen. Für die Verarbeitung von Gebäudeinformationen muss die Übernahme von BIM-Modelldaten im IFC-Format sowie das Einlesen von CAD-Plänen möglich sein. Der AG fordert, dass der Bieter die Einhaltung sämtliche Anforderungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung explizit im seinem Angebot bestätigt. Mit der Einführung des Systems soll sichergestellt werden, dass für die verschiedenen Aufgaben im Facility Management klare Richtlinien und Arbeitsabläufe zur Verfügung stehen. Das CAFM-System muss aus folgenden Modulen bestehen: - Vertragsmanagement - Flächenmanagement - Workplace-Management (Arbeitsplatz – und Raumbuchung) - Service-Desk (Buchung) - Fuhrparkmanagement - Schlüsselmanagement - Umzugsmanagement - Reinigungsmanagement Der AG hat folgende Mindestanforderungen an die anzubietende Software-as-a-Service Lösung (SaaS Lösung). Die Einhaltung der Mindestanforderungen ist explizit im Angebot durch AN zu be-stätigen. • Bieter stellt die Software als SaaS zur Verfügung und übernimmt den gesamten technischen Betrieb der Anwendung • Das System kann an die spezifischen Bedürfnisse der Auftraggeber angepasst werden; s.g. Customizing • Die Datenverarbeitung und Datenspeicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Entwicklung der Software erfolgt innerhalb der EU oder in der Schweiz • Die Übertragung erfolgt nach dem neusten Stand der Technik verschlüsselt (derzeit https-Protokoll, TLS/SSL v1.3, kein Fallback) • Cloud Dienste (Service Provider) müssen für die Benutzeranmeldung in der Anwendung den von der BGE bereitgestellten Identity Provider (Microsoft ADFS) per SAML/WS-FED/OAUTH zur Authentifizierung nutzen • Die Anwendung ist Mandantenfähig • Bereitstellung SSO Anbindung • Die Anwendung beinhaltet ein Rollen- und Berechtigungskonzept (Trennung von technischen und fachlichen Rollen) • Die Benutzeroberfläche ist responsiv und steht neben der Webanwendung auch als Mobile App zur Verfügung • Es werden keine browserspezifischen Erweiterungen oder zusätzliche Clientseitigen Code-Bibliotheken verwendet. (Es muss eine Nutzung ohne eine Clientinstallation gewährleistet sein.) • Die Systemsprache der Anwendung ist Deutsch oder kann auf Deutsch eingestellt werden • Der Anwender-Support und die Korrespondenz während der Projektarbeit und im Betrieb erfolgt auf Deutsch (u. A. Präsentation, Unterauftragnehmer müssen deutschsprachig sein) • Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Die Datensicherung erfolgt täglich • Der Bieter muss eine REST-Schnittstelle bereitstellen, die sich flexibel konfigurieren lässt, um Daten mit verschiedenen Systemen des Kunden auszutauschen - beispielsweise mit SAP, Dokumentenmanagementsystemen (DMS) oder anderen kundenspezifischen Anwendungen. • Der Bieter stellt eine SAP Schnittstelle für den Datenaustausch zur Verfügung • Die Anwendung hat eine Schnittstelle zur Mobile-App der BGE und BGE Intranet (Verlinkung, Maske lässt sich über BGE App abrufen) • Der Bieter stellt eine Anbindung für das Active Directory zur Verfügung • Der Bieter stellt eine Schnittstelle für das IT-Ticketsystem für den Datenaustausch zur Verfügung • Der Bieter stellt eine ELO DMS Schnittstelle zur Verfügung • Der Bieter stellt eine BGE-CDE Schnittstelle für den Datenaustausch zur Verfügung • Die Anwendung darf nur aus dem Netz der BGE erreichbar sein • Die Anwendung (Modul Workplacemanagement) stellt Belegungs- und Buchungsinformationen und Buchungsmöglichkeiten auf BGE Hardware (Anzeigetafel mit Touchscreen) bereit. • Verhinderung eines uneingeschränkten Exports von Daten aus der Anwendung zu beliebigen (nicht autorisierten) Zielen • Daten sind, für Statistiken irreversibel zu anonymisieren • Das System beinhaltet Verschlüsselungen für die Datenbank, der Datenflüsse Front- / Backend zur Datenbank, GUI
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungskriterium Preis - 40%Das Wertungskriterium Preis berücksichtigt den sich aus den Preisangaben sämtlicher Leistungspositionen errechnenden Gesamtpreis im Verhältnis zum günstigsten Gesamtpreis. gemäß Dokument 06_Zuschlagskriterien CAFM BGE
- Qualität
- Wertungskriterium Qualität - 60%Das Wertungskriterium Qualität der Softwarelösung umfasst: -Präsentation und Systemdemonstration anhand der Anwendungsfälle (max. 20 Punkte) -Benutzbarkeit und Benutzerfreundlichkeit (max. 40 Punkte) gemäß Dokument 06_Zuschlagskriterien CAFM BGE
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 6 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG die Option auf Verlängerung des Vertrages um 12 Monate zu den ausgeschriebenen Rahmenbedingungen und Konditionen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beac … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durch nicht erfolgreiches Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Eschenstr. 55, 31224 Peine
- Website
- bge.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bge.de
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DYNACON GmbH14 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH6 Zuschläge
- Accenture GmbH5 Zuschläge
- IDV AG4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- msg systems ag4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.07.2025
- BekanntmachungFrist 09.09.2025
- BekanntmachungFrist 23.06.2025
- BekanntmachungFrist 05.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fcd6b69-4152-40ed-bf6e-0815276549de.