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vergebenEU-weitLieferleistungen

Ein neues Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Pressmüllaufbau (4m³) mit Schüttung

Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 100.31-7301veröffentlicht 27.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 740 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • 12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis30 %
  • 13. Lieferzeit5 %
  • 14. Garantie- /Gewährleistungszeitraum5 %
  • 15. Kundendienst und Service: 15.1 Standort4 %
  • 15.2 Service und Erreichbarkeit4 %
  • 15.3 Ersatzteilversorgung2 %
  • 16. Angebotspreis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:31 Uhr
    Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von einem neuen Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Pressmüllaufbau (4m³) mit Schüttung. Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 43 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis30 %
13. Lieferzeit5 %
14. Garantie- /Gewährleistungszeitraum5 %
15. Kundendienst und Service: 15.1 Standort4 %
15.2 Service und Erreichbarkeit4 %
15.3 Ersatzteilversorgung2 %
16. Angebotspreis50 %
Qualität
12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis12. Kriterium "Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis": Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
Qualität
13. Lieferzeit13. Kriterium "Lieferzeit": Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 20 und weniger Wochen : 50 Punkte___ 21 bis 32 Wochen: 25 Punkte___ 33 bis 42 Wochen: 15 Punkte___ 43 und mehr Wochen: 0 Punkte
Qualität
14. Garantie- /GewährleistungszeitraumFür das Kriterium können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. Die Bewertung erfolgt jeweils in den beiden Unterkriterien "Fahrgestell" und "Aufbau". 14. Vollgarantie und Gewährleistungszeitraum (max. 50 Leistungspunkte) Vollgarantie (in Summe max. 25 Leistungspunkte) 49 und mehr Monate: 13 Fahrgestell-Punkte 12 Aufbau-Punkte___ 37 bis 48 Monate: 10 Fahrgestell-Punkte 10 Aufbau-Punkte___ 25 bis 36 Monate: 8 Fahrgestell-Punkte 8 Aufbau-Punkte___ 12 bis 24 Monate: 6 Fahrgestell-Punkte 6 Aufbau-Punkte___ weniger als 12 Monate: 0 Fahrgestell-Punkte 0 Aufbau-Punkte___ Gewährleistung (in Summe max. 25 Leistungspunkte) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen. 36 und mehr Monate: 13 Fahrgestell-Punkte 12 Aufbau-Punkte___ 31 bis 35 Monate: 10 Fahrgestell-Punkte 10 Aufbau-Punkte___ 25 bis 30 Monate: 8 Fahrgestell-Punkte 8 Aufbau-Punkte___ bis 24 Monate: 0 Fahrgestell-Punkte 0 Aufbau-Punkte___
Qualität
15. Kundendienst und Service: 15.1 Standort15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte) Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km: 40 Punkte___ über 30 km bis 50 km: 35 Punkte___ über 50 km bis 100 km: 25 Punkte ___ über 100 km bis 150 km: 15 Punkte___ über 150 km: 0 Punkte ___ um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
Qualität
15.2 Service und ErreichbarkeitVerteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.2 Service und Erreichbarkeit": 15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte) Mobiler Reparaturservice vorhanden: Ja 7 Punkte Nein 0 Punkte___ Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall Ja 4 Punkte Nein 0 Punkte___ Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr: 6 Punkte ___ Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr: 5 Punkte ___ Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr: 4 Punkte ___ Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr: 3 Punkte ___ Geringere tel. Erreichbarkeit: 0 Punkte___ Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. ___ Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs: innerhalb von 24 Stunden: 4 Punkte___ innerhalb von 48 Stunden: 2 Punkte___ über 48 Stunden: 0 Punkte___ Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden: 4 Punkte___ weiteren 48 Stunden: 2 Punkte ___ späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden: 0 Punkte ___ Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang: alle 24 Stunden: 4 Punkte___ alle 48 Stunden: 2 Punkte___ länger als alle 48 Stunden: 0 Punkte___ Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja: 4 Punkte / Nein: 0 Punkte___ Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt : Ja: 3 Punkte Nein: 0 Punkte ___ Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal: Ja : 1 Punkte Nein: 0 Punkte ___ Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen: Ja: 3 Punkte Nein :0 Punkte
Qualität
15.3 Ersatzteilversorgung15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte) Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind : bis 24 Stunden: 20 Punkte___ zwischen 24 und 48 Stunden: 10 Punkte___ über 48 Stunden: 0 Punkte___
Preis
16. AngebotspreisDie Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote. Berechnung der Leistungspunkte für den Angebotspreis: 500 - (500 * ((Angebotspreis-Bestpreis))/Bestpreis)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
10.1 Nachweis von Referenzen Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen: Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich), - an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auf … ganz lesen10.1 Nachweis von Referenzen Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen: Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich), - an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der öffentlichen Hand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden. Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Kriterium
10.2 Betriebs-/Firmenbeschreibung Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Kriterium
10.3 Kundendienst-/Service-Standort Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertra … ganz lesen10.3 Kundendienst-/Service-Standort Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister ein-getragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern. Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können: - Fehlerdiagnosen, - Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten, - Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie - Umbauten und - turnusmäßige Wartungsarbeiten. - Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen. Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2024, 10:31 Uhr. Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
10.4 Eignungsleihe Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorl … ganz lesen10.4 Eignungsleihe Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) von dem in Anspruch genommenen Unter-nehmen zu erklären. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen, in welcher der Eignungsgeber erklärt, dass er mit seinen Kapazitäten für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung steht. 10.5 Nachunternehmen Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLBJ1 Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende Anschrift zu richten: Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Die Betriebsleitung, Ecken … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYDZLBJ1 Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende Anschrift zu richten: Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Die Betriebsleitung, Eckendorfer Straße 57 Haus A, 33609 Bielefeld. Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRech-nung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen struktu-riertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw Als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.221vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.413 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.055 € – 750.611 €mittlere Hälfte, 424 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34a319f2-03f3-4ea2-acdc-2f7d4a64aa9e.