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ehem. Bayernkaserne, Grundstücksvermietung zum Betrieb einer Betonmischanlage zur Aufbereitung und zum Vertrieb von Recyclingmaterial

Landeshauptstadt München · München, Bayern

Aktenzeichen KR-Subm-2024-0011veröffentlicht 15.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 809 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre30.09.2024 – 29.09.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.09.2028
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ehem. Bayernkaserne Baufeldfreimachung: Los 321 - Grundstücksvermietung zum Betrieb einer Betonmischanlage für Aufbereitung und Vertrieb von Recyclingmaterial

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Baufeldfreimachung des Geländes der ehemaligen Bayernkaserne fällt eine große Menge an Mineralstoffen an. Die Landeshauptstadt München (Auftraggeber) lässt Bauschutt und aufgefüllten Kies zu unterschiedlichen Gesteinskörnungen auf dem ehemaligen Kasernengelände aufbereiten. Die Gesteinskörnungen werden von den die Aufbereitung durchführenden Unternehmen im Rahmen ihrer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) zertifiziert. Eigentümer dieser Gesteinskörnungen ist der Auftraggeber (AG). Dieser wird die Gesteinskörnungen nach Maßgabe des vorliegend ausgeschriebenen "Grundstücks-Mietvertrags zum Betrieb einer Betonmischanlage zur Aufbereitung und zum Vertrieb von Recyclingmaterial und weitere Vereinbarungen" (Mietvertrag) an den Auftragnehmer (AN) als Mieter zur Weiterverarbeitung verkaufen und Teile des vom Mieter hergestellten Materials vom Mieter ankaufen. Nach dem Mietvertrag überlässt der AG Mietflächen auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne für den Betrieb einer Mischanlage mit dem Ziel, die vor Ort erzeugten Gesteinskörnungen aus Gründen der Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen ortsnah einzusetzen und hierzu nach entsprechender Weiterverarbeitung dem Vermieter und Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die nachhaltige Verwertung von RC-Rohstoffen wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen und ist ausdrücklich erwünscht. Der Mietvertrag sieht daher vor, dass Lieferungen ausschließlich auf Baustellen in einem Radius von maximal 10 km Luftlinie um das vertragsgegenständliche Baugelände der ehemaligen Bayernkaserne erfolgen dürfen. Sofern der Mieter im Einzelfall nachweist, dass ein Festhalten an der höchstzulässigen Entfernung von 10 km unbillig wäre, ist eine Erweiterung dieser höchstzulässigen Entfernung nach Zustimmung des Vermieters nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), insbesondere unter Berücksichtigung des Vertragsziels, für einzelne oder für mehrere Lieferungen, gegebenenfalls auch zeitlich begrenzt, möglich. Der Mietvertrag läuft über eine feste Laufzeit von drei Jahren und kann durch Erklärung des Auftraggebers vier Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden, sofern nicht bereits das Vertragsziel erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Das an den AN abzugebende vertragsgegenständliche Gesteinsmaterial umfasst:---- --Natürliche Gesteinskörnung: 0-4, 4-8, 8-16, 16-32mm: Insgesamt ca. 150.000 t, --Recyclierte Gesteinskörnungen (RGK): --RGK Typ 1 0-4mm: ca. 2.500 t / --RGK Typ 1 0-16mm: ca. 24.000 t / --RGK Typ 1 4-16mm: ca. 24.000 t / --RGK Typ 2 0-4mm: ca. 2.500 t / --RGK Typ 2 0-16mm: ca. 25.000 t / --RGK Typ 2 4-16mm: ca. 25.000 t.---- Vorgesehen sind derzeit folgende entgeltlich an den AG selbst zu liefernde Mengen: --R-Beton Sauberkeitsschicht 12/15 X0 (16 mm GK): ca. 1.000 m3 --100%-R-Beton 20/25 XC1: ca. 3.000 m3 --100%-R-Beton 25/30 XC1: ca. 3.000 m3 --100 %-R-Beton 30/37 XC1: ca. 3.000 m3.---- Der AN als Mieter ist verpflichtet, alle vom Vermieter auf dem auftragsgegenständlichen Gelände der ehemaligen Bayernkaserne hergestellten und gelagerten RC-Baustoffe und Kiese entgeltlich abzunehmen und für seine Betonproduktion und den Vertrieb des Rohmaterials oder herzustellender Betonprodukte einzusetzen. Der Mieter übernimmt die Weiterverarbeitung der RC-Baustoffe und Kiese, die er vom Vermieter abzunehmen hat, und den Vertrieb der daraus von ihm hergestellten Betonprodukte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Vorbehaltlich dieser Vorgaben darf der Mieter für die Betonherstellung auch natürliche Gesteinskörnungen einsetzen, die er von außerhalb des auftragsgegenständlichen Geländes bezieht. Der Bezug von recyclierten Gesteinskörnungen von außerhalb des auftragsgegenständlichen Geländes ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die nachstehend unter a) genannte Erklärung oder der dort genannte Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die entsprechende unte … ganz lesenDie nachstehend unter a) genannte Erklärung oder der dort genannte Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die entsprechende unter a) genannte Erklärung oder der Nachweis auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen, deren Verfügbarkeit nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen) und die unter a) genannten Unterlagen auch für diese einzureichen (Hinweis: Nach dem Mietvertrag unterliegt die Überlassung des Mietobjekts an Dritte Beschränkungen). Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen ---- a) Erklärung (Eigenerklärung) oder Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV) ---- b) Sofern es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zum Zweck der Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO sowie der Abfrage gemäß § 6 WRegG durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
Kriterium
Die nachstehenden Unterlagen a) bis f) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterl … ganz lesenDie nachstehenden Unterlagen a) bis f) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen, deren Verfügbarkeit nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen) und die Unterlagen auch für diese einzureichen (Hinweis: Nach dem Mietvertrag unterliegt die Überlassung des Mietobjekts an Dritte Beschränkungen). Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen ---- a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist; ---- b) Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist; ---- c) Bescheinigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme nach den nachstehend benannten Mindestanforderungen. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. Mindestanforderungen: Deckungssummen über mindestens EUR 3 Mio. für Personenschäden und für Sachschäden und über mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss jeweils mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Mindestanforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Dies gilt entsprechend, wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen; ---- d) Bescheinigung über eine bestehende Produkthaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. ---- e) Bescheinigung über eine bestehende Umwelthaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. ---- f) Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), und Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übe …
Kriterium
Die nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterl … ganz lesenDie nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen, deren Verfügbarkeit nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen) und die Unterlagen auch für diese einzureichen (Hinweis: Nach dem Mietvertrag unterliegt die Überlassung des Mietobjekts an Dritte Beschränkungen). Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. ---- a) Referenzen (Eigenerklärungen) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2019 oder später erbracht worden sind. ---- b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und die Zahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren. ---- c) Sofern der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2024
Vertragsende
29.09.2028
Verlängerung
Der Mietvertrag läuft über eine feste Laufzeit von drei Jahren und kann durch Erklärung des Auftraggebers vier Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden, sofern nicht bereits das Vertragsziel erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann.
Optionen
Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Mietvertrags wie nachstehend beschrieben:
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
20.08.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
---
Hinweis
----A) Kommunikation: Der Auftraggeber führt die Kommunikation mit den (potenziellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München, soweit nicht andere Kommunikationsformen zulässig sind. Die ausschreibende Stelle (Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, … ganz lesen----A) Kommunikation: Der Auftraggeber führt die Kommunikation mit den (potenziellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München, soweit nicht andere Kommunikationsformen zulässig sind. Die ausschreibende Stelle (Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro) wird dementsprechend auch rechtserhebliche Erklärungen, die einem bestimmten Unternehmen gegenüber abzugeben sind, ebenso wie Dokumente oder sonstige Informationen dadurch dem betreffenden Unternehmen zugehen lassen, dass die Erklärung, das Dokument oder die sonstige Information ausschließlich in dem jeweiligen Bietercockpit bereitgestellt wird, das dem Unternehmen nach dessen Registrierung über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass dies insbesondere auch für die Information der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden oder nicht berücksichtigt worden sind, durch die ausschreibende Stelle gilt. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig über neu im Bietercockpit eingestellte Erklärungen, Dokumente und sonstige Informationen und beachten Sie insbesondere die entsprechenden Nachrichten, die darauf hinweisen, dass neue Informationen zur Verfügung stehen. Ungeachtet dessen behält sich die ausschreibende Stelle vor, Erklärungen, Dokumente oder sonstige Informationen den Unternehmen gegebenenfalls jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln. ----B) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen: Diese sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle zu beantragen, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist für alle Unternehmen bereitstellen kann. Bitte beachten Sie daher, dass Fragen, die Sie nach dieser Maßgabe verspätet einreichen, unter Umständen nicht mehr beantwortet werden. Hinweise zum Verfahrensablauf veröffentlicht die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist. Beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform der Landeshauptstadt München bereitgestellt. ----C) Das Angebot muss elektronisch in Textform mittels der für die Angebotsabgabe vorgesehenen Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform eingereicht werden. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe NICHT die Funktion Nachrichten des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT per E-Mail oder per Fax ein. Schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. ----D) Nach einer Zuschlagserteilung und Erteilung des Auftrags wird der Auftraggeber den Mietvertragsentwurf samt seinen Anlagen (siehe Vergabeunterlagen) an den dafür vorgesehenen Stellen vervollständigen und dabei auch etwaige im Lauf des Vergabeverfahrens veröffentlichte oder den Unternehmen mitgeteilte Konkretisierungen oder sonstige Änderungen (z.B. als Folge einer Bieterfrage) in den Mietvertrag einarbeiten. Der Mietvertrag wird sodann von dem Auftragnehmer als künftigem Mieter und dem Auftraggeber als zukünftigem Vermieter in der Form des § 550 BGB unterzeichnet. Durch die Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter verbindlich dazu bereit, an der unverzüglichen Unterzeichnung des Mietvertrages in der vorgesehenen Form mitzuwirken.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 441 (Baustoffe und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
244.375 €Zuschlagswert im Median
57.514 € – 756.941 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.02.2025 auf 20.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.08.2024 auf 28.01.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.01.2025 auf 11.02.2025 verschoben
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e5e0035-16c1-4be2-aa65-d18f32ee5bd4.