EE-Strom für Elektrolyse
Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES · Bremerhaven, Bremen
Aktenzeichen PR1015703veröffentlicht 19.08.2025erstmals 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bremerhaven27572, Bremen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 56 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (15 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Qualitätskriterium35 %
- Preiskriterium65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 12 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Am Standort Hydrogen Lab Bremerhaven (HLB) betreibt das Fraunhofer IWES aktuell zwei Elektrolyseure mit aktuell insgesamt 2,3 MW Leistung. Neben dem Elektrolyseur-Testfeld in Bremerhaven betreibt das Fraunhofer IWES ein weiteres Hydrogen Lab in Leuna, das Hydrogen Lab Leuna (HLL), an dem ebenfalls Elektrolyseure getestet werden.
Zur Versorgung dieser Standorte mit Anlagen zur Produktion von Wasserstoff durch Elektrolyse benötigt Fraunhofer ein Versorgungsportfolio mit elektrischer Energie, das die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) erfüllt, die die Voraussetzung für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff darstellen.
Ziel dieser Ausschreibung ist ein Stromliefervertrag (Los 1) sowie ein PPA-Vertrag (Los 2).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stromliefervertrag Am Standort Hydrogen Lab Bremerhaven (HLB) betreibt das Fraunhofer IWES aktuell zwei Elektrolyseure mit aktuell insgesamt 2,3 MW Leistung. Neben dem Elektrolyseur-Testfeld in Bremerhaven betreibt das Fraunhofer IWES ein weiteres Hydrogen Lab in Leuna, das Hydrogen Lab Leuna (HLL), an dem ebenfalls Elektrolyseure getestet werden. Zur Versorgung dieser Standorte mit Anlagen zur Produktion von Wasserstoff durch Elektrolyse benötigt Fraunhofer ein Versorgungsportfolio mit elektrischer Energie, das die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) erfüllt, die die Voraussetzung für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff darstellen. Ziel dieser Ausschreibung (Los 1) ist ein Stromliefervertrag. | 3 Jahre | – |
| 2 | PPA-Vertrag Am Standort Hydrogen Lab Bremerhaven (HLB) betreibt das Fraunhofer IWES aktuell zwei Elektrolyseure mit aktuell insgesamt 2,3 MW Leistung. Neben dem Elektrolyseur-Testfeld in Bremerhaven betreibt das Fraunhofer IWES ein weiteres Hydrogen Lab in Leuna, das Hydrogen Lab Leuna (HLL), an dem ebenfalls Elektrolyseure getestet werden. Zur Versorgung dieser Standorte mit Anlagen zur Produktion von Wasserstoff durch Elektrolyse benötigt Fraunhofer ein Versorgungsportfolio mit elektrischer Energie, das die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) erfüllt, die die Voraussetzung für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff darstellen. Ziel dieser Ausschreibung (Los 2) ist ein PPA-Vertrag. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Qualität gem. Wertungstabelle Los 1
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 65Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Los 1 u. Los 2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Los 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter eine gültige Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt (SEM) für die Marktrolle „Lieferant“ einzureichen. Diese Registrierung muss die Belieferung von Letztver … ganz lesenkürzer
Los 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter eine gültige Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt (SEM) für die Marktrolle „Lieferant“ einzureichen. Diese Registrierung muss die Belieferung von Letztverbrauchern abdecken. Als Nachweis ist die zugehörige MaStR-Nr. anzugeben. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter eine gültige Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt (SEM) für die Marktrolle „Direktvermarkter“ einzureichen. Diese Registrierung muss die Direktvermarktung von Strom abdecken. Als Nachweis ist die zugehörige MaStR-Nr. anzugeben. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter eine gültige Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt (SEM) für die Marktrolle „Bilanzkreisverantwortlicher“ einzureichen. Diese Registrierung muss die Verantwortung für die Führung eines Bilanzkreises im Strommarkt abdecken. Als Nachweis ist die zugehörige MaStR-Nr. anzugeben. Los 2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter eine gültige Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt (SEM) für die Marktfunktion „Anlagenbetreiber“ einzureichen. Diese Registrierung muss die Belieferung von Letztverbrauchern abdecken. Als Nachweis ist die zugehörige MaStR-Nr. anzugeben.- Allgemeiner Jahresumsatz
Los 1: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) von jeweils mindestens 800.000,00 EUR verlangt. Los 2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanz … ganz lesenkürzer
Los 1: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) von jeweils mindestens 800.000,00 EUR verlangt. Los 2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr (2024) von jeweils mindestens 200.000,00 EUR verlangt.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Los 2: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist die technische Ausstattung der Anlage nachzuweisen. Folgende technische Ausstattung wird mindestens verlangt: - Die Stromerzeugungsanlage/EEG-Anlage muss Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Als Anlage gelt … ganz lesenkürzer
Los 2: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist die technische Ausstattung der Anlage nachzuweisen. Folgende technische Ausstattung wird mindestens verlangt: - Die Stromerzeugungsanlage/EEG-Anlage muss Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Als Anlage gelten eine oder mehrere Anlagen, die mit einer Marktlokation (MaLo) ans Netz angeschlossen sind. - Die Mindestgröße einer MaLo muss mindestens 0,5 MW Anschlussleistung betragen. - Die Stromerzeugungsanlage muss mindestens ein volles Kalenderjahr in Betrieb gewesen sein, entsprechende Betriebsdaten des letzten vollen Betriebsjahres müssen vorliegen. - Standort der Stromerzeugungsanlage muss sich in der Gebotszone DE-LU befinden (Anforderung aus § 5 Abs. 1c 37. BImSchV i.V.m. § 8 Abs. 1a 37. BImSchV) Folgende Daten sind anzugeben: MaStR-Nummern der Stromerzeugungseinheiten sowie Angabe der Marktlokation(en) der EEG- Anlage(n) / Ort(e)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.09.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Los 1 und Los 2: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im … ganz lesenkürzer
Leistung: Los 1 und Los 2: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass auch ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen erfüllen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Seedeich 45, 27572 Bremerhaven
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- einkauf@
iwes.fraunhofer.de
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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- BekanntmachungFrist 19.09.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.09.2025 auf 30.09.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.09.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.09.2025 auf 26.09.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 624c5f3d-a86f-4b89-9079-198ce40142c1.