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vergebenEU-weitDienstleistungen

Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzucht- und Auswilderungsprojektes Großtrappe 2026

Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke, Brandenburg

Aktenzeichen VB-26-090veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 169 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
184 Tsd. €
Laufzeit
6 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:01 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Inhalte der ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung verschiedener Rechtswerke zugunsten einer prioritären Vogelart, für die Brandenburg die Hauptverantwortung innerhalb von Deutschland hat: - EU-Vogelschutz-Richtlinie, aus der für die Großtrappe als Anhang-1-Art besondere Ansprüche an den Schutz der Art und ihrer Lebensräume hervorgehen - BNatSchG und BbgNatSchAG inkl. der Anlage 1 zu § 15 ("Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete") - Bonner Konvention für den Schutz wandernder Arten, in der es als Unterabkommen ein "Memorandum of Understanding" für die Großtrappen in Mitteleuropa gibt.

Beschreibung des Loses

1) Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Gebieten "Belziger Landschaftswiesen" (BLW), "Havelländisches Luch" (HVLL), "Fiener Bruch" (FB), unterstützendes allgemeines Schutzgebietsmonitoring inklusive Umsetzungskontrollen, unterstützender Wiesenbrüterschutz, unterstützende konzeptionelle Schutzgebietsentwicklung 2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September, Betreuung Stationstiere ganzjährig 3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (mind. 1 Gruppe 15-20 Individuen) von Juli bis Oktober 4) Beschaffung von Futter nach Bedarf und Vorgaben der Vogelschutzwarte 5) Sachkosten (diverse Beschaffungen gemäß Leistungsbeschreibung) 6) Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen und 10 Beobachtungskanzeln 7) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung bei entsprechender Indikation

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Angebotssumme bruttoRangfolge 1Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
Beschreibung
Gemäß § 58 Abs. 2 S. 2 VgV kann die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes auch allein über den Preis bzw. die Kosten als einziges Zuschlagskriterium bestimmt werden. Wird nur der Angebotspreis bewertet, kann ausgehend vom günstigsten Angebot eine klare und objektive Rangordnung der Angebote entlang den steigenden Angebotspreisen gebildet werden. Damit ist eine für die Bieter maximal transparente Bewertung möglich.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die Aufzucht und tierärztliche Versorgung der Großtrappenküken ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Die letzte diesbezüglich erbrachte Tätigkeit soll nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Als Nach … ganz lesenDie Aufzucht und tierärztliche Versorgung der Großtrappenküken ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Die letzte diesbezüglich erbrachte Tätigkeit soll nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Als Nachweis genügt die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Andernfalls sind einschlägige Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person ohne dauerhafte, direkte Anleitung in der Aufzucht von Großtrappen-Küken zum Zwecke der Aufzucht und Auswilderung tätig war.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die Auswilderung der jungen Großtrappen ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte b … ganz lesenDie Auswilderung der jungen Großtrappen ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Andernfalls sind einschlägige Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person selbständig und ohne unmittelbare Anleitung in der Auswilderung von Großtrappen-Jungvögeln tätig war. Die Wohnorte während der Auswilderung sind unter Angabe der Postleitzahl und des Ortsnamens anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die in der Auswilderung tätigen Personen müssen über Kenntnisse zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe in den Auswilderungsgebieten verfügen. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen … ganz lesenDie in der Auswilderung tätigen Personen müssen über Kenntnisse zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe in den Auswilderungsgebieten verfügen. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Anderenfalls sind bewertungsfähige Darstellungen zu den Auswilderungsgebieten und zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe vorzulegen. Soweit die bietende Einrichtung über keine eigenen Kenntnisse der brandenburgischen Auswilderungsgebiete verfügt, sind gleichwertige Kenntnisse anderer, in der Europäischen Union liegender Auswilderungsgebiete auszuführen und die persönliche Kenntnis der Gebiete glaubhaft zu machen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist eine Personalausstattung von mindestens 6,5 Vollzeitstellen zu gewährleisten. In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbes … ganz lesenDie sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist eine Personalausstattung von mindestens 6,5 Vollzeitstellen zu gewährleisten. In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbeschreibung) darf die Anzahl an Personen ohne Nachweis der vorstehenden praktischen Erfahrungen die Menge von 2 Personen pro Jahr und Teilleistung nicht überschreiten. Sie dürfen die vorstehenden Arbeiten nur unter laufender persönlicher Anleitung von Personen ausführen, für die die oben genannte Praxiserfahrung nachgewiesen ist. Die anleitenden Personen namentlich zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
22.05.2026, 08:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HNXG# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HNXG# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93cd69df-0df3-4ec0-9002-2298afa19b59.