Durchführung von Luftsicherheitskontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Berlin Brandenburg (12/2025-11/2032)
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg
Aktenzeichen EA-2024-0005 (EU)veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 2
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzept Aus- und Fortbildung und Qualitätssicherung25 %
- Konzept Personalmanagement und Dienstplanung20 %
- Konzept Implementierung5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG. Hauptaufgabe stellt das Durchsuchen von Fluggästen sowie deren Hand- und Aufgabegepäck dar. Ziel der Durchsuchungen ist die Verhinderung des Einbringens von verbotenen Gegenständen in den Sicherheitsbereich des Flughafens.
Die Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen BER werden zukünftig in 2 Losen erbracht, über welche jeweils separate Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Losaufteilung resultiert maßgeblich aus der auch physischen/örtlichen Trennung nach Terminal 1 und Terminal 2 sowie einer auf Personal-Effizienz ausgerichteten Zuordnung sekundärer Kontrollbereiche. . Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die Lose 1 und 2: Los 1: Terminal 1 Los 2: Terminal 2
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Terminal 1 Los 1 umfasst sämtliche Kontrollstellen bzw. Positionen, die sich im Terminal 1 des BER befinden. Hierzu zählen sowohl die zentralen Kontrollbereiche 1, 2, 4 und 5 als auch die Transferknoten sowie die Sonderabfertigungsbereiche für AEG (Abstrakt Erhöht Gefährdet - Flüge in die USA oder nach Israel) sowie eine Kontrollstelle im VIP Bereich. Daneben müssen die Reisegepäckkontrollen für im Terminal 1 eingechecktes (Groß-)Gepäck besetzt werden, zusätzlich werden Abforderungen für die Unterstützung der Flugbereitschaft der Bundeswehr und der Bundespolizei erfolgen. Die Leistungen werden als mit einer Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ausgeschrieben. Der gegenständliche Rahmenvertrag wird am 01.12.2025 beginnen und spätestens nach sieben Jahren, also am 30.11.2032, enden. Die FBB wird sich jeweils vertraglich Sonderkündigungsrechte nach Ablauf von fünf Vertragsjahren, also erstmals zum 30.11.2030, vorbehalten. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1,78 Mio. Kontrollstunden p.a, die Höchstmenge, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 13,00 Mio. Kontrollstunden. | 84 Monate | – |
| 2 | Terminal 2 Los 2 umfasst sämtliche Kontrollstellen bzw. Positionen, die sich im Terminal 2 des BER befinden. Hierzu zählen acht Kontrollspuren für Handgepäckkontrollen zuzüglich der Positionen in der Reisegepäckkontrolle, sowie einer Position in Terminal 2 eingechecktes Großgepäck. Darüber hinaus ist das GAT (General Aviation Terminal) als Mischkontrollstelle enthalten Die Leistungen werden als mit einer Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ausgeschrieben. Der gegenständliche Rahmenvertrag wird am 01.12.2025 beginnen und spätestens nach sieben Jahren, also am 30.11.2032, enden. Die FBB wird sich jeweils vertraglich Sonderkündigungsrechte nach Ablauf von fünf Vertragsjahren, also erstmals zum 30.11.2030, vorbehalten. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 0,37 Mio. Kontrollstunden p.a, die Höchstmenge, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 3,00 Mio. Kontrollstunden. | 84 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Konzept Aus- und Fortbildung und Qualitätssicherung
- Qualität
- Konzept Personalmanagement und Dienstplanung
- Qualität
- Konzept Implementierung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Im Falle einer … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Im Falle einer BewGe gilt die Vorlagepflicht gemäß (2), (3), (4) für jedes Mitglied der BewGe gesondert. Im Falle der Eignungsleihe (6) gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eingungsverleihende Unternehmen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. (2) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein). (3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. (5) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (6) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln f …- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit s … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezogen auf den Auftragsgegenstand (Sicherheitsdienstleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (EUR netto) anzugeben. . Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: . Los 1: Terminal 1 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 160.000.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023) erzielt worden sein muss. . Los 2: Terminal 2 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 40.000.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023) erzielt worden sein muss. . Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. . Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.- Kriterium
1) Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie v … ganz lesenkürzer
1) Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. . Los 1: Terminal 1 Es sind mindestens drei Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind die in Ziffer 1.1 a) und b) beschriebenen Leistungen. . Für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1 Jede als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine der genannten Mindestanforderungen a) oder b) erfüllen/nachweisen: a) die Durchführung von Sicherheitskontrollen von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 b) die Durchführung von Sicherheitskontrollen von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 1.2 Jede als Referenz benannte Leistung muss über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. 1.3 Mindestens zwei der als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils ein Mindestabrufvolumen von 500.000 geleisteten Stunden pro Jahr (h/a) nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. ------- Los 2: Terminal 2 Es sind mindestens drei Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, vergleichbar sind die in Ziffer 2.1 a) und b) beschriebenen Leistungen. . Für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 2.1 Jede als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine der genannten Mindestanforderungen a) oder b) erfüllen/nachweisen: a) die Durchführung von Sicherheitskontrollen von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 b) die Durchführung von Sicherheitskontrollen von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 2.2 Jede als Referenz benannte Leistung muss über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. 2.3 Mindestens zwei der als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils ein Mindestabrufvolumen von 250.000 geleisteten Stunden pro Jahr (h/a) nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Weitere Anforderungen _ Los 1 und Los 2: Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber - Zeitraum der Leistungserbringung - Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto), - Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen. ----------------------------------------------------------------------------- 2) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften so …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn: a) die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben u. nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult und ggf. zertifiziert sein b) über Sprachkenntnisse in Deutsch … ganz lesenkürzer
Leistung: 1) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn: a) die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben u. nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult und ggf. zertifiziert sein b) über Sprachkenntnisse in Deutsch (mind. B2) und Englisch (mind. A2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen c) körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein 2) Zwei Monate vor Vertragsbeginn muss der jeweilige Dienstleister folgende Versicherungen nachweisen: 1. Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Mio. € pauschal für Personen- u. Sachschäden inkl. Tätigkeitsschäden und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. €. 2. Sofern der AN eine Fahrgenehmigung für den Sicherheitsbereich des Flughafens nach dem Luftverkehrsgesetz erhält, hat er seine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. EUR vorzuhalten.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung … ganz lesenkürzer
(1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. (2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens "EA -2024-0005 (EU)_Los 1" und/oder "EA-2024-0005 (EU)_Los 2" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.07.2024, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. (3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. (4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. (5) Vergabeunterlagen: Der Auftraggeber wird mit der Bekanntmachung anstelle eines vollständigen Entwurfs der Leistungsbeschreibung nur einen in Teilen gekürzten Entwurf der Leistungsbeschreibung veröffentlichen. Die mit Kürzung entfallenen Teile der Leistungsbeschreibung betreffen das Geheimschutzbedürfnis der FBB, da es sich dort um für die Luftsicherheit relevante Angaben handelt. Das Vertragsdokument ohne Anlagen wird ebenfalls nicht mit der Bekanntmachung veröffentlicht. Es handelt sich im Hinblick auf die Leistung um einen Standardvertrag, weshalb die Nichtveröffentlichung für die interessierten Marktteilnehmer für die Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren nicht relevant ist. Die ungekürzte Leistungsbeschreibung und das Vertragsdokument werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. (6) Angaben zu den Losen: Es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung wird ermittelt, welcher Bieter die Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllt, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für ein Kombi-Losangebot anzustellen. Hierbei werden die für den Fall des Zuschlags auf beide Lose eingeräumten Nachlässe berücksichtigt und vom jeweils zuschlagsrelevanten Bewertungspreis abgezogen. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
- Website
- ber.berlin-airport.de
- Kontakt
- einkauf@
berlin-airport.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Brandenburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAFE Sicherheitsunternehmen in Sachsen GmbH2 Zuschläge
- Security- u. Facilitymanagement Dittmar GmbH2 Zuschläge
- WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- WSD Security GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2024 auf 27.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2c9b5da-57a4-4930-91fe-e41ed0dab523.