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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Durchführung von Inspektionsleistungen bei der DB Systemtechnik GmbH und bei der Railway Approvals

DB Systemtechnik GmbH (Bukr 5I) · Minden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25FEA82784veröffentlicht 28.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 344 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Minden-Lübbecke.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
15 Mio. €
Laufzeit
6 Jahre01.04.2026 – 31.03.2032, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis - Die genau Gewichtung sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.70 %
  • Die genau Gewichtung bzw. Zuschlagskriterien sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB Systemtechnik GmbH (Bukr 5I)
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2032
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Durchführung von Inspektionsleistungen bei der DB Systemtechnik GmbH sowie bei der Railway Approvals Germany GmbH, unter Berücksichtigung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020 und DIN EN ISO/IEC 17065, entsprechend den Vorgaben der DAkkS und des Handbuchs D02 des Eisenbahn-Bundesamtes, V2.3 sowie die Erstellung von Gutachten und Unbedenklichkeitserklärungen

Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten Schätzwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter Schätzwert genannte Summe zu beauftragen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis - Die genau Gewichtung sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.70 %
Die genau Gewichtung bzw. Zuschlagskriterien sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.30 %
Preis
Preis - Die genau Gewichtung sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.Preis - Die genau Gewichtung sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten
Qualität
Die genau Gewichtung bzw. Zuschlagskriterien sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten.Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Die genau Gewichtung sowie die Detailinformationen sind in der Datei: Anhang B5 Zuschlagskriterien inkl Use Cases.xlsx enthalten

Eignung4 von 4 angegeben

Versorgungssicherheit
I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Der Bewerber hat eine Wirtschaftsauskunft (z.B. Bürgel), die nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Eignung anhand dieser Auskünfte beurteilen. Bitte legen Sie die Wirtschaftsauskunft als Anlage 1 dem Teilnah … ganz lesenI. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Der Bewerber hat eine Wirtschaftsauskunft (z.B. Bürgel), die nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Eignung anhand dieser Auskünfte beurteilen. Bitte legen Sie die Wirtschaftsauskunft als Anlage 1 dem Teilnahmeantrag bei. 2. Es darf kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren dem Unternehmen anhängig sein (entsprechende Erklärung ist abzugeben, und falls später im Rahmen einer genaueren Bewertung seitens des Auftraggebers gefordert, sind ergänzend auch entsprechende Nachweise beizubringen). II. Nachweis der grundsätzlichen fachlichen Eignung: 1. Sicherheitsbewertungsstelle In Bezug auf die fachliche Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbewertungsstelle müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: 1.1 Der Bewerber weist eine gültige Anerkennung zur Durchführung von unabhängigen Sicherheitsbewertungen nach VO (EU) 402/2013 in den Tätigkeitsgebieten (Einschränkungen innerhalb der Tätigkeitsgebiete sind zulässig) nach: o Fahrzeuge o Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung o Betrieb Bitte fügen Sie als Nachweis die Anerkennungsurkunde als Anlage 3 dem Teilnahmeantrag bei. 1.2 Der Bewerber verfügt über ausreichend nachgewiesene Erfahrung (mindestens 100 erstellte Sicherheitsbewertungsberichte). 2. Verfügbarkeit von Personal mit besonderer Anerkennung In Bezug auf die fachliche Leistungsfähigkeit muss der Bewerber über Personal verfügen, welches die folgenden Anforderungen erfüllt. 2.1 Mindestens eine Person mit gültiger Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt als Gutachter für das Sachgebiet Fahrzeuge im Bereich Funktionsprüfung an Schienenfahrzeugen (Schwerpunkt: Prüfung des Gesamtsystems Fahrzeug) Bitte fügen Sie die Nachweise in Form der Anerkennungsurkunde(n) als Anlage 5.1 dem Teilnahmeantrag bei. 2.2 Mindestens eine Person mit gültiger Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt als Gutachter für das Sachgebiet Fahrzeuge im Bereich Fahrzeugleittechnik (Schwerpunkt: Erstellung und Änderung von Software) Bitte fügen Sie die Nachweise in Form der Anerkennungsurkunde(n) als Anlage 5.2 dem Teilnahmeantrag bei. 2.3 Mindestens eine Person mit gültiger Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt als Prüfsachverständiger für Signalanlagen und Telekommunikationsanlagen in der Tätigkeit Prüfung von Sicherheits- und Funktionsnachweisen sowie Integrationsbegutachtung an Fahrzeugen im Teilgebiet Zugsteuerungs- und Zugsicherungsanlagen der Bauformen PZB, LZB und ETCS 2.4 Mindestens eine Person mit gültiger Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt als Prüfsachverständiger für Signalanlagen und Telekommunikationsanlagen in der Tätigkeit Integrationsbegutachtung an Fahrzeugen im Teilgebiet analoge und digitale Zugfunkanlagen Bitte fügen Sie die Nachweise in Form der Anerkennungsurkunde(n) als Anlage 5.4 dem Teilnahmeantrag bei. 2.5 Mindestens eine Person verfügt über praktische betriebliche Erfahrung durch gültige Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter oder Triebfahrzeugführer Die Detailinformationen entnehmen Sie bitte der Datei: "Anhang B1 Eignungskriterien.pdf" Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/059713c1-7b83-41e4-9eb2-98fad82fed44/suitabilitycriteria
Versorgungssicherheit
3. Personal als Mitarbeitende im Zertifizierungsprozess In Bezug auf die fachliche Leistungsfähigkeit muss der Bewerber über Personal verfügen, welches im Zertifizierungsprozess einer Benannten Stelle (Notified Body / NoBo) bzw. einer Bestimmten Stelle (Designated Body / DeBo) gemäß Richtlinie (EU) … ganz lesen3. Personal als Mitarbeitende im Zertifizierungsprozess In Bezug auf die fachliche Leistungsfähigkeit muss der Bewerber über Personal verfügen, welches im Zertifizierungsprozess einer Benannten Stelle (Notified Body / NoBo) bzw. einer Bestimmten Stelle (Designated Body / DeBo) gemäß Richtlinie (EU) 2016/797 ohne weitere Qualifikation eingesetzt werden kann. Der Bewerber muss über mindestens eine Person je folgendem Fachgebiet als Mitarbeitende im Zertifizierungsprozess verfügen: a) Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung (ZZS) • Zugsteuerungs- und Zugsicherungseinrichtungen • Funkanlagen b) Teilsystem Eisenbahnfahrzeuge (RST) • Türen/ Fahrgasteinstieg und Übergang • Leittechnik / Funktionale Sicherheit und sonstige sicherheitstechnische Einrichtungen • Software • Anschriften Von den Personen müssen die im Folgenden aufgeführten Anforderungen jeweils erfüllt werden: 3.1 Allgemeine Anforderungen an Ausbildung und Erfahrung o Abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium mit einschlägiger Fachrichtung o Berufserfahrung in einem einschlägigen Fachbereich (Bachelor oder gleichwertig: mindestens 5 Jahre, Master oder gleichwertig: mindestens 3 Jahre) 3.2 Spezifische Anforderungen an die Erfahrung: Nachgewiesene Erfahrung in mindestens zwei abgeschlossenen, einschlägigen Inspektionsprojekten je Person in einem Zeitraum ab 2018. Bitte füllen Sie als Nachweis die zur Verfügung gestellte Referenzliste (Anlage B1 Kriterium II 3.2_Referenzliste) aus und fügen Sie diese dem Teilnahmeantrag als Anlage 6.2 dem Teilnahmeantrag bei. 3.3 Kenntnis des Rechtsrahmens und der einschlägigen Regelwerke des Eisenbahnsystems: o Richtlinie (EU) 2016/797 bzw. Richtlinie 2008/57/EG o Beschluss 2010/713/EU o Richtlinie (EU) 2016/798 o Relevante, der Leistungsbeschreibung zuzuordnende TSI und Verständnis der darin zitierten, relevanten Normen in der zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültigen Fassung. o Relevante, der Leistungsbeschreibung zuzuordnende NNTR für Deutschland, Schweiz und Luxemburg und Verständnis der darin zitierten, relevanten Normen in der zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültigen Fassung o Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 o ERA Dokumente: technical opinions, technical advices, technical documents, ERA guidance, lines to take, etc. o NB-Rail Dokumente (Article 44 of IOD 2016): RfU and Q/C o Empfehlung 2014/897/EU (DV29bis) • Technische Themen o Fundierte Kenntnisse zu allgemeinen Themen und Zusammenhängen des Eisenbahnsystems gem. Anforderungen des sektoralen Bewertungsschemas der ERA (Technical document MNB – ERA Assessment Scheme 000MRA1044 ver 2.0 Annex D0) o Fundierte Kenntnisse zu allgemeinen und spezifischen, dem Leistungsumfang zuzuordnende Themen, (relevante Abschnitte aus Technical document MNB – ERA Assessment Scheme 000MRA1044 ver 2.0 Annex D3 + D4 und Handbuch D02 des Eisenbahn-Bundesamtes V2.3 D3 + D4) o Fundierte Kenntnisse und Verständnis der Schnittstellen zu anderen technischen Bereichen in Bezug auf Interoperabilität und sichere Integration • Nicht-Technische Kompetenz o Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, so dass das Verständnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und des technischen Regelwerks gewährleistet ist. Das Sprachlevel mindestens B2 Deutsch (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php) oder höher liegt bei den betreffenden Personen vor. Die Besprechung aller Leistungen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. o Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift, so dass das Verständnis jener Regelwerke gewährleistet ist, welche ausschließlich auf Englisch vorliegen. Das Sprachlevel mindestens B2 Englisch (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php) oder höher liegt bei den betreffenden Personen vor. o Schreib- und Redaktionsfähigkeiten für die Erstellung technischer Berichte, insbesondere die Kompetenz zur Erstellung und sprachlichen Gestaltung von Inspektionsberichten, die den Anforderungen der ISO/IEC 17020 …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2032
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Für den Auftraggeber besteht ein- oder mehrmalig die Option auf eine Vertragsverlängerung, um bis zu insgesamt 2 Jahre. Die jeweilige Option ist spätestens 2 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, … ganz lesenAlle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, — nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, — maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG, — der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge (max. bis zu 2) schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 717 (Kontroll- und Überwachungsleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cb066e0-381a-4174-8092-7699bf3b4f27.