Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 11-2024_Fußverkehrschecksveröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 540 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken"Bundesamt für Logistik und Mobilität · KölnFrist 12.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 540 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
In den Jahren 2025 und 2026 sowie optional 2027 sollen jährlich insgesamt bis zu zwölf Mitgliedskommunen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW (ZNM NRW) die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. "Leistungsbeschreibung" der Vertragsunterlagen.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los1_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026 In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW. | 3 Jahre | – |
| 2 | Los2_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026 In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter a) eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie b) die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl vor. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter a) eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie b) die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl vor. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 120.000 EUR pro Jahr verlangt. Ein Bieter, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotsbewertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden.- Kriterium
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (älteste aus 2021) jeweils zu abgeschlossenen Projekten vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: a) Name und Anschrift des jeweiligen … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (älteste aus 2021) jeweils zu abgeschlossenen Projekten vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: a) Name und Anschrift des jeweiligen, öffentlichen oder privaten, Auftraggebers der Referenzleistung b) Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Rechnungswert c) Leistungszeitraum d) Angabe des konkreten Ansprechpartners (Name, Telefonnummer inkl. Durchwahl und E-Mail-Adresse) für evtl. Rückfragen beim Referenzgeber.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bis zum 30.09.2026 mitteilen, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 09.10.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Teilnahmebedingungen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YF9H3XY
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
- Anschrift
- Deutzer Allee 4, 50679 Köln
- Kontakt
- vergabe@
vrs.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt; hier: BaugrundgutachtenmoBiel GmbHFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5abfc1a8-3282-4af0-aea8-f167cb0db549.