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Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 11-2024_Fußverkehrschecksveröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 760 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
540 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

In den Jahren 2025 und 2026 sowie optional 2027 sollen jährlich insgesamt bis zu zwölf Mitgliedskommunen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW (ZNM NRW) die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. "Leistungsbeschreibung" der Vertragsunterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los1_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW.

3 Jahre–
2
Los2_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter a) eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie b) die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl vor. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter a) eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie b) die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl vor. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 120.000 EUR pro Jahr verlangt. Ein Bieter, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotsbewertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden.
Kriterium
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (älteste aus 2021) jeweils zu abgeschlossenen Projekten vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: a) Name und Anschrift des jeweiligen … ganz lesenZum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (älteste aus 2021) jeweils zu abgeschlossenen Projekten vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: a) Name und Anschrift des jeweiligen, öffentlichen oder privaten, Auftraggebers der Referenzleistung b) Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Rechnungswert c) Leistungszeitraum d) Angabe des konkreten Ansprechpartners (Name, Telefonnummer inkl. Durchwahl und E-Mail-Adresse) für evtl. Rückfragen beim Referenzgeber.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bis zum 30.09.2026 mitteilen, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
09.10.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Teilnahmebedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YF9H3XY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Anschrift
Deutzer Allee 4, 50679 Köln
Kontakt
vergabe@vrs.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5abfc1a8-3282-4af0-aea8-f167cb0db549.