Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Gemeinde Bedburg-Hau
Gemeinde Bedburg-Hau · Bedburg-Hau, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E15243513veröffentlicht 06.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 21.08.2024 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Kleve.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil BKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre21.08.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bedburg-Hau47551, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 44 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Bedburg-Hau sucht einen Auftragnehmer für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2024/2025 (Startzeitpunkt ist der 21.08.2024). Die Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrags beträgt 5 Jahre. Die Leistungen sind im Gemeindegebiet Bedburg-Hau an Schultagen montags bis freitags für zwei Strecken zwischen 7.15 Uhr und 14.30 Uhr und für zwei weitere Strecken zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr zu erbringen. Einzusetzen sind schultäglich zeitgleich vier Fahrzeuge. Die Nutzwagenkilometer im Schülerspezialverkehr summieren sich im Schuljahr auf ca. 62.000 Kilometer. Neben dem Schülerspezialverkehr sind zusätzlich Sonderfahrten wie Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten mit einem Umfang von ca. 6.000 Kilometer pro Schuljahr zu erbringen. Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt werden, die bei Vertragsbeginn nicht älter als 15 Jahre sind bzw. waren. Die Fahrzeuge müssen zur Beförderung von mindestens 90 Fahrgästen geeignet sein, für mindestens 40 Fahrgäste müssen Sitzplätze verfügbar sein. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 % Preis
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket der EU (VO (EU) 2022/576 Russland), Formblatt 6. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
- Kriterium
- Erforderlich ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, bzw. von dem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
- Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 7. Vergleichbar sind Leistungen des freigestellten Schülerspezialverkehrs. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn m … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 7. Vergleichbar sind Leistungen des freigestellten Schülerspezialverkehrs. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.- Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzprojekten betreffend die Durchführung von Schülerspezialverkehr, Formblatt 8. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen, im Rahmen derer der Bieter Leistungen des freigestellten Schülerspezialverkehrs mit einem Umfang von mindest … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzprojekten betreffend die Durchführung von Schülerspezialverkehr, Formblatt 8. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen, im Rahmen derer der Bieter Leistungen des freigestellten Schülerspezialverkehrs mit einem Umfang von mindestens 40.000 Nutzwagenkilometer pro Schuljahr über einen Zeitraum von mindestens einem Schuljahr am Stück erbracht hat. Berücksichtigt werden Referenzen, die aus den letzten 6 Jahren stammen, d.h. bei denen in den letzten 6 Jahren (gerechnet am dem Ende der Angebotsfrist) mindestens ein Jahr am Stück Schülerspezialverkehr gefahren wurde. Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.- Kriterium
- Mindestanforderung: Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt werden, die bei Vertragsbeginn nicht älter als 15 Jahre sind bzw. waren, Formblatt 9. Ausschlaggebend ist das Datum der Erstanmeldung laut Fahrzeugschein.
- Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung (Formblatt 10), dass das Unternehmen spätestens im Zeitpunkt der Betriebsaufnahme entweder a. die Voraussetzungen nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festl … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Eigenerklärung (Formblatt 10), dass das Unternehmen spätestens im Zeitpunkt der Betriebsaufnahme entweder a. die Voraussetzungen nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) erfüllt oder b. ausschließlich innerstaatliche Beförderungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 durchführt oder c. die Fahrzeuge durch den Unternehmer auch bei Beförderungen eingesetzt werden, für die er eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besitzt, vgl. § 1 Satz 2 Freistellungs-Verordnung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.08.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 04.04.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung f … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese mö … ganz lesenkürzer
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 3. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform (www.subreport-elvis.de) hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 47551 Bedburg-Hau
- Website
- bedburg-hau.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- 054 22 281 Bedburg-Hau Neubau der Grundschule Bedburg-Hau06.02.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Engler Transfer GmbH16 Zuschläge
- Rheingold-Reisen-Wuppertal14 Zuschläge
- sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH13 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH9 Zuschläge
- Küre Reisen Inh. Fatih Demir e.K.9 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung KleveFrist 22.11.2026
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- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V.Frist 30.11.2026
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- HPK Fahrdienst Lebenshilfe WittenLebenshilfe Witten e.V.Frist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung baae6e49-7424-4ef1-8131-964cabd78025.