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Durchführung des Rettungsdienstes auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald - Los 4

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat · Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen ZVSt-2025-L18veröffentlicht 07.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
41 Monate30.11.2025 – 30.04.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (146 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtangebotspreis40 %
  • Personalkonzept25 %
  • Konzept rettungsdienstliche Versorgung20 %
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz5 %
  • Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung der nichtärztlichen Notfallversorgung im Regelrettungsdienst, der nichtärztlichen rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen, des Einsatzes von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ohne ärztliche Besetzung sowie des qualifizierten Krankentransports (kurz auch: rettungsdienstliche Leistungen). Der Auftraggeber stellt den Leistungserbringern sowohl die Rettungswachen als auch die Rettungsmittel (Fahrzeuge mit Ausstattung) zur Verfügung.

Beschreibung des Loses

Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rettungsdienstbereich Vorpommern-Greifswald an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
GesamtangebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Angebotspreis
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 25Personalkonzept, einschließlich Personalentwick-lungs- und Personalausfallkonzept
Qualität
Konzept rettungsdienstliche VersorgungGewichtung (Punkte, genau) 20Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Kon-zept erweiterter Rettungsdienst)
Qualität
Mitwirkung im KatastrophenschutzGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Konzept zur Beteiligung an WeiterentwicklungGewichtung (Punkte, genau) 10Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.11.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils drei Jahre (also für den Zeitraum vom 30.04.2029 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2032 (18.00 Uhr) sowie vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätest … ganz lesenbis zu 2-mal: Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils drei Jahre (also für den Zeitraum vom 30.04.2029 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2032 (18.00 Uhr) sowie vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mitteilen, ob er von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen wird. Wenn der Auftraggeber von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird er in diesem Zuge auch mitteilen, ob sich am Wachen- oder Fahrzeugzuschnitt für den jeweiligen Verlängerungszeitraum etwas ändert.
Optionen
Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils drei Jahre (also für den Zeitraum vom 30.04.2029 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2032 (18.00 Uhr) sowie vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwölf Mona … ganz lesenEs bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils drei Jahre (also für den Zeitraum vom 30.04.2029 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2032 (18.00 Uhr) sowie vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mitteilen, ob er von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen wird. Wenn der Auftraggeber von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird er in diesem Zuge auch mitteilen, ob sich am Wachen- oder Fahrzeugzuschnitt für den jeweiligen Verlängerungszeitraum etwas ändert.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe: "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber"
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://evergabe-mv.de abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen. - Die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist zugelassen. - Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen … ganz lesen- Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://evergabe-mv.de abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen. - Die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist zugelassen. - Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer zu benennen (Formblatt). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. - Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. - Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern https://evergabe-mv.de heruntergeladen werden; die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die verknüpfte Plattform von cosinex. - Für die Erstellung der Angebote sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. - Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens bis zum 27.06.2025 über die Vergabeplattform (https://evergabe-mv.de) einzureichen. - Die Antworten werden so schnell wie möglich auf der Vergabeplattform unter dem Navigationspunkt "Nachrichten" veröffentlicht! Mündliche/telefonische Anfragen werden zur Wahrung der Transparenz nicht beantwortet! - Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, sollte kein Verhandlungsbedarf bestehen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDBYTL7KX081 Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDBYTL7KX081 Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgeschrieben. Damit unterfällt der abzuschließende Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin Telefon: +49 (0) 385 588 15164; Telefax: +49 (0) 385 588 485 15817; E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de, Internet:https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber. Geschieht dies nicht, können der Auftraggeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V., Anklam2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Feldstraße 85a, 17489 Greifswald
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26a86347-943a-401c-b764-43b73d80f54a.