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Durchführung der Schülerbeförderung an die Grundschule Moosinning für die Gemeinde Moosinning

Gemeinde Moosinning · Moosinning, Bayern

Aktenzeichen 202501veröffentlicht 21.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 557 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
625 Tsd. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Moosinning85452, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beförderung von Grundschülern aus dem Gemeindebereich Moosinning zur Grundschule Moosinning und wieder zurück

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Schülerbeförderung für die Fahrten der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler und der Grundschule Moosinning und zurück. Die Rückfahrt erfolgt jeweils zu den Unterrichtenden um 11:30 Uhr, 12:30 Uhr und 13:15 Uhr sowie montags bis donnerstags 14:15 Uhr und 16:00 Uhr. Die Schülerbeförderungsleistungen umfassen die Beförderung von Grundschüler aus dem Gemeindegebiet Moosinning. Zudem beinhalten die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten zwischen dem Schulstandort, Schwimmbädern und sonstigen Zielen von Schulveranstaltungen. Im Rahmen der genannten Fahrten dürfen andere Reisende, mit Ausnahme von Lehrern und Aufsichtspersonal, nicht befördert werden. Nach aktuellem Stand (Januar 2025) sind 143 Schulkinder (Grundschulkinder) zu beför-dern. Die Anzahl der Schüler mit Beförderungspflicht ändert sich jährlich. Die Mindestgröße der Fahrzeuge ergibt sich aus der Anzahl der zu befördernden Schüler und der zu fahren-den Schulbusrouten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische E … ganz lesenDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen, Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen. Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 1240 und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.
Kriterium
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische E … ganz lesenDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen, Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen. Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 1240 und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.
Kriterium
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische E … ganz lesenDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen, Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen. Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 1240 und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24 DAYS
Angebotsöffnung
29.04.2025, 12:00 Uhr. Die Angeboteröffnung erfolgt elektronisch
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Gemeinde Moosinning, Erdinger Straße 30a, 85452 Moosinning
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e68df226-adbf-439c-ac42-39be87555c7c.