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Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen ÖPNV-Konzeption während und zum Abschluss der Leistungsphase 1-2 der Stadtbahn Kiel.

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-23-1021000-4122veröffentlicht 24.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate11.09.2023 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Zuschlagskriterium 140 %
  • Zuschlagskriterium 210 %
  • Zuschlagskriterium 340 %
  • Zuschlagskriterium 410 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 38 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Kiel als Vorhabenträgerin des laufenden Stadtbahn-Projektes strebt die priorisierte Planung und Umsetzung der Kieler Stadtbahn und des weiteren ÖPNV-Angebotes an. Die Stabsstelle Mobilität führt die Funktion der Projektleitung aus, der Eigenbetrieb Beteiligungen führt die Funktion des ÖPNV Aufgabenträgers aus. In Kiel wird die Planung für den Bau einer neuen Stadtbahn nach BOStrab (Tram) vorangetrieben, um übergeordnete Zielstellungen im Bereich Verkehr und Klimaschutz zu erreichen. Das derzeitige Busangebot reicht demnach nicht aus, und bietet nicht das erforderliche Ausbaupotenzial, um die Zielstellungen des ÖPNV zu erfüllen. Dennoch ist und bleibt das Busangebot wesentlicher Bestandteil des zukünftigen städtischen ÖPNV Angebotes.

Beschreibung des Loses

Mit dem Ratsbeschluss vom 17.11.2022 wurde der System- und Netzentscheid als Abschluss der Trassenstudie getroffen und die weitere Planung auf das ermittelte ca. 36km lange Stadtbahn (Tram) – System ausgerichtet. Kern des dafür erforderlichen Finanzierungskonzeptes stellt die zukünftige angestrebte Bundesförderung nach dem GVFG zzgl. der angestrebten Komplementärförderung des Landes Schleswig-Holstein dar, ohne die ein Projekt dieser Größenordnung für die Landeshauptstadt Kiel nicht umsetzbar sein wird. Aus diesem Grund wurde bereits parallel zur Trassenstudie der Nutzen-Kosten-Indikator gemäß der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung ermittelt. Diese Ermittlung erfolgte noch nach der alten Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung 2016. Mit dem Start der Vorplanung im Januar 2023 wird das Netz nun infrastrukturell detaillierter betrachtet und die Linien- sowie Querschnittsfestlegung soll für das Gesamtnetz bis Ende 2024 vorliegen. Für diesen Prozess wird die Ermittlung von Nutzen-Kosten-Indikatoren nach der aktualisierten Verfahrensanleitung benötigt, die im Jahr 2022 in Kraft getreten ist. Zudem sind weitere Leistungen der Busnetzkonzeption für den sog. Mitfall und der Aktualisierung des Ohnefalls erforderlich, sodass für eine erste Inbetriebnahmestufe und das Gesamtnetz die Förderfähigkeit bestätigt werden kann und auf dieser Basis der Rahmenantrag zur Aufnahme in Kategorie C nach dem Bundes-GVFG gestellt werden kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgabenstellung: Für die Inbetriebnahmestufe 1 und das Gesamtnetz ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr in der aktuell gültigen Version 2016+ durchzuführen. Dabei ist auch das fakultative Modul (Kapazitätsmodul) anzuwenden. Für die Inbetriebnahmestufe 2 ist die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen optional anzubieten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Inbetriebnahmestufen werden innerhalb der Bearbeitungszeit der Vorplanung abschnittsweise und teilweise überlappend bearbeitet, sodass eine kontinuierliche Leistungserbringung und Nachweisführung der Förderfähigkeit vorgesehen wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dafür ist neben der Mitfallbetrachtung der bereits grundsätzlich im Rahmen der Trassenstudie erstellte Ohnefall weiter anzupassen und mit Vertretern der Landeshauptstadt Kiel, des Landes und des Bundes abzustimmen und zu dokumentieren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neben dem Ohnefall gilt es ebenfalls das Mitfall-Busnetz an die Anpassungen der Vorplanung im Verkehrsmodell für den Prognosefall 2035 zu überarbeiten und konzeptionell ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen im Vorgriff auf die Stadtbahnrealisierung aufzuzeigen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Ohnefall und das Mitfallbusnetz sind entsprechend einer ersten Inbetriebnahmestufe zu erstellen, sodass auch die Förderfähigkeit, für die diese Ausbaustufe für sich ermittelt werden kann, sowie für das Gesamtnetz. Für eine zweite Inbetriebnahmestufe ist die Ohnefall- und Mitfall-Erstellung optional anzubieten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Ergebnis ist der Nutzen-Kosten-Indikator für die erste Inbetriebnahmestufe sowie für das Gesamtnetz zu bestimmen, der dazu dient, dem Land Schleswig-Holstein den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens nachweisen zu können und nach anerkannten Regeln die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nachweisen zu können. Dies ist die Voraussetzung, um für das Vorhaben Zuschüsse des Bundes beantragen zu können. Die Bestimmung eines Nutzen-Kosten-Indikators für die Inbetriebnahmestufe zwei ist optional durchzuführen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Arbeitspakete: Entsprechend der Aufgabenstellung wird die Leistung in getrennte Arbeitspakete unterteilt. Die zeitliche Abstimmung der Arbeitspakete ist zu Beginn der Leistungserbringung mit dem Bearbeiter der Leistungsphase 1-2 abzustimmen und im fortlaufenden Prozess dem aktuellen Projektstand anzupassen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 140 %
Zuschlagskriterium 210 %
Zuschlagskriterium 340 %
Zuschlagskriterium 410 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Preis aller Pflicht-Arbeitspakete.
Preis
Zuschlagskriterium 2Preis der optionalen Arbeitspakete.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Qualität und Schlüssigkeit des Angebots.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.09.2023
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die vorgesehen Vertragsdauer kann mit der Beauftragung der Optionen AP 4.1- 4.3 über die Folgejahre verlängert werden. Die inhaltliche Begleitung ist somit über die gesamte Planungsphase möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch f … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

142vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
295.187 €Zuschlagswert im Median
108.186 € – 503.083 €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ef225ed-888e-452a-9d45-43a56f97d2dc.