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DSW21; Generalplanerleistungen für den Neubau eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop-Angebotswettbewerb

DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG · Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2316387veröffentlicht 09.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 936 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dortmund44141, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalplanerleistungen zur Errichtung eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop.

Beschreibung des Loses

DSW21 erbringt gemeinsam mit den Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Mobilität und Logistik, Energie und Wasser, Stadtentwicklung und Telekommunikation. DSW21 ist der zentrale ÖPNV-Dienstleister im Verkehrsgebiet rund um Dortmund. Das Verkehrsgebiet umfasst neben dem Stadtgebiet Dortmund die Städte und Gemeinden Castrop-Rauxel, Lünen und Schwerte. Mit mehr als 130 Mio. Fahrgästen im Jahr bilden die Busse und Stadtbahnen das Rückgrat des Nahverkehrs und sind damit ein essenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge für mehr als 600.000 Bürger*innen allein in Dortmund. DSW21 plant die Errichtung eines Busbetriebshofs in Castrop im Gewerbegebiet Dortmunder Straße/Mengeder Straße (Graf Schwerin 1/2). Für das Projekt ist im Vorfeld ein Kostenrahmen für die Gesamtkosten gemäß DIN 276 für die Kostengruppen 100 - 700 in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. EUR netto ermittelt worden. Hierbei schlüsseln sich die Gesamtkosten nach Kostengruppen gemäß DIN 276:2018-12 auf. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitte unterteilt: - Der 1. Bauabschnitt (u.a. Ladeinfrastruktur und Dieseltankstelle) wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung geplant, die bauliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2025 und 2026, die Inbetriebnahme im 1. Quartal 2027. - Der 2. Bauabschnitt (u.a. Ladeinfrastruktur, Entfall der Dieseltankstelle und Neubau einer Wasserstofftankstelle) ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Aktuell ist angedacht, dass dieser im Jahr 2033 geplant werden soll, die bauliche Umsetzung soll dann voraussichtlich im Jahr 2034 und die Inbetriebnahme soll im 1. Quartal 2035 erfolgen. Zu beachten ist, dass bereits bei der Planung des 1. Bauabschnittes das Zielkonzept des 2. Bauabschnittes planerisch und baulich berücksichtigt werden muss. Resultierend daraus müssen für die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnittes die Erweiterungsmöglichkeiten der Gebäude des 2. Bauabschnittes hinsichtlich Flächenbedarf und Statik der Gebäude berücksichtigt werden. Der Generalplanerauftrag umfasst folgende Planungsleistungen (Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen) sowie weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen, (jeweils nach Abruf) folgender Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 und AHO (Brandschutz): - Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Freianlagen nach § 39 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 6; - Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (insb. Schallimmissionsschutz), Raumakustik) nach Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; - Geotechnik nach Ziff. 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; - sowie Planungsleistungen für den Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes "Brandschutz" gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" Stand Dezember 2022, der AHO-Fachkommission "Brandschutz". Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen wie folgt vorgesehen: Vorgesehen ist eine feste Beauftragung der LPH 1 bis 2. Die weiteren Beauftragungsstufen sind - jeweils getrennt - folgende Leistungsphasen der HOAI: LPH 3, LPH 4, LPH 5, LPH 6-7, LPH 8 und LPH 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 40 Wertungspunkten.
Qualität
Konzept zur detaillierten AblaufplanungDie maximal erreichbare Punktzahl für das Konzept zur detaillierten Ablaufplanung beträgt 30 Wertungspunkte. Mit diesem Unterkriterium wird die "Qualität der Leistungserbringung" bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 SektVO. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Konzept zur detaillierten Ablaufplanung zum Ausdruck gebracht werden soll. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Per-sonalsMit diesem Unterkriterium wird die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung zu betrauenden Personals bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Dieses Kriterium ist in die folgenden Unterkriterien aufgegliedert: - Referenzen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung: 10 % - Sinnvoll zusammengesetztes, erfahrenes Projektteam (Konzept): 10 % Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Qualität
Bietergespräch / Präsenation des BietersDie Präsentation des Bieters wird anhand der auf S. 15 ff. der Angebotsbedingungen dargestellten Kriterien bewertet. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Laufzeit: Bis Ende 1. Quartal 2027 Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind.
Optionen
Grundsätzlich ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vorgesehen, woraus sich jedoch keine zwingende Beauftragung der jeweils nächsten Stufe ableiten lässt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen wie folgt vorgesehen: - Stufe 1: LPH 1-2, - Stufe 2: LPH 3, - Stufe 3: … ganz lesenGrundsätzlich ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vorgesehen, woraus sich jedoch keine zwingende Beauftragung der jeweils nächsten Stufe ableiten lässt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen wie folgt vorgesehen: - Stufe 1: LPH 1-2, - Stufe 2: LPH 3, - Stufe 3: LPH 4, - Stufe 4: LPH 5, - Stufe 5: LPH 6-7, - Stufe 6: LPH 8, - Stufe 7: LHP 9. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die stufenweise Beauftragung bei der Tragwerksplanung bereits mit Leistungsphase 6 (Stufe 5) und die der Planungsleistungen für den Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes "Brandschutz" gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" Stand Dezember 2022, der AHO-Fachkommission "Brandschutz" bereits mit Leistungsphase 8 (Stufe 6) endet. Für den Auftraggeber ist hierbei besonders die Einhaltung der Kostenobergrenze relevant. Der Auftraggeber behält sich vor, die Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsbilder der HOAI optional zu beauftragen, soweit diese nicht bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt wurden. Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Beka … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V55VQ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG
Anschrift
Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.04.2024 auf 15.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c1bf9c0-2654-4128-a813-43e4c01551d2.