Druckerzeugnisse Heizungslabel
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen
Aktenzeichen Druckerzeugnisse Heizungslabelveröffentlicht 24.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:15 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 29 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind Bezirksschornsteinfeger seit 2017 dazu verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau ein Effizienzlabel auf Heizungsaltanlagen anzubringen und dabei dem Heizungseigentümer eine Informationsbroschüre auszuhändigen. Neben den Schornsteinfegern (den sog. „Verpflichteten“) dürfen auch Heizungsinstallateure oder Energieberater (die sog. „Berechtigten“) solche Label anbringen. Insgesamt wurden bis September 2023 ca. 12,7 Millionen Label verklebt.
Das BAFA wurde vom BMWK damit beauftragt, für die Bereitstellung der Heizungslabel zu sorgen und bedarfsgerecht den Schornsteinfegern sowie interessierten Berechtigten zur Verfügung zu stellen.
Der Bedarf an Heizungslabeln für die „Verpflichteten“ (Schornsteinfeger) wird über den Zentralen Innungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) ermittelt. Daraufhin wird der Druckauftrag an die Druckerei erteilt, die neben dem Druck auch für die bundesweite Distribution der Label-Pakete in Absprache mit dem ZIV an die Innungen zuständig ist. Die Schornsteinfeger bekommen dann diese Heizungslabel in Form von Großpaketen von ihren Innungen ausgehändigt. Neben den Heizungslabeln muss auch zeitgleich eine Informationsbroschüre gedruckt sowie an die Innungen verteilt werden, die Teil des Großpakets ist. Es gibt schätzungsweise rund 7.700 Schornsteinfeger in Deutschland. Die zweite Gruppe, die „Berechtigten“ (Heizungsinstallateure, Energieberater), wird über das BAFA versorgt. Das BAFA sendet auf Bestellung ein oder mehrere Pakete postalisch an die Berechtigten.
Laut § 18 Abs. 2 EnVKG dürfen ab dem 26. September 2019 nur Heizungslabel nach dem Muster der Anlage 2 EnVKG verklebt werden (siehe Anlage III). Um den Bedarf der Verteilstellen (ca. 56 Schornsteinfegerinnungen) zu decken, muss der Auftragnehmer bis zum 30.04.2024 mindestens 6.400 Großpakete mit 832 Tsd. Heizungslabeln produzieren und an die Schornsteinfegerinnungen ausliefern können.
Der Auftragnehmer muss nach 6 Monaten in einer weiteren Lieferphase, je nach dem von den Verteilstellen gemeldeten Bedarf, weitere Label-Pakete produzieren und ausliefern können.
Überblick über die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen • Druck von Heizungslabeln mit individueller Seriennummer und unterschiedlich markierter Effizienzklasse für sog. „Verpflichtete“ (Schornsteinfeger) • Druck von Informationsflyern • Druck einer EAN-Code-Liste mit den in den jeweiligen Grundpaketen enthaltenen Seriennum-mern der Label • Portionierung der o. g. Druckdokumente in sog. „Grundpakete“ (reine A-, B-, C- und D-Label-Pakete). • Verpackung der Pakete der Grundpakete und Druck individueller Paketnummern • Bündelung von jeweils 5 Grundpaketen zu sog. „Großpaketen“ • Einlagerung der Pakete bis zur Versendung (Vorhaltung von ausreichenden Lagerkapazitäten) • Lieferung und Versendung an unterschiedliche Empfänger • Initiale Bereitstellung und Auslieferung von ca. 6400 Großpaketen an ca. 56 Verteilstellen (Schornsteinfegerinnungen) im zweiten Quartal • Annahme und Verarbeitung von ggf. einer weiteren Paketbestellung (im 3. Quartal 2024) • Dokumentation und Nachweisführung
Beschreibung der Grund- und Großpakete • Ein Großpaket besteht aus jeweils 5 Grundpaketen. • Ein Grundpaket enthält jeweils 26 Heizungslabel. • Es gibt 1 Varianten von Grundpaketen: o a) reine A-, B-, C- und D-Label-Pakete für Verpflichtete, in den sich 26 Label der jewei-ligen Effizienzklasse befinden. (Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Verteilungsschlüssel zu aktualisieren.) • Entsprechend gibt es 2 Varianten von Großpaketen: o a) gemischte“ Großpakete für Verpflichtete, die aus 5 Grundpaketen für Verpflichtete bestehen o b) reine C-Label-Großpakete für Verpflichtete, die aus 5 reinen C-Label-Grundpaketen bestehen.
• In jedem Grundpaket befinden sich 26 Informationsflyer • In jedem Grundpaket befindet sich ein Blatt mit den 26 EAN-Codes der Seriennummer der be-treffenden Label (EAN-Code-Liste).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b -
- Kriterium
- „Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen zu benennen. Es müssen dabei mindestens drei Referenzen betreffend vergleichbare Leistungen benannt werden.“
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Betrug oder Subventionsbetrug, bankruptcy, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate mit der Auftragsgeberseitigen Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 26.02.2024, 10:15 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn
- Website
- bafa.de
- Kontakt
- beschaffung@
bafa.bund.de
Bei uns erfasst
- Leistungsschau im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche16.10.2026
- Markterkundung im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche16.10.2026
- Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche08.10.2026
- Webinar im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche08.10.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.02.2024 auf 04.03.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1744981a-69a0-4276-a197-4ec145c3fc8d.