Druckdienstleistungen
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-043-Erg-oVveröffentlicht 09.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Leistungserbringungskonzept5 %
- Konzept zur internen Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement5 %
- Entfernung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Landkreis Ludwigsburg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 58 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.
Beschreibung des Loses
Die gegenständliche Leistung umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Mengen an Druckpapier für die Serienbriefe, Bescheide und Beilagen sowie an Versandhüllen, die Fertigstellung der Vordrucke, die Verarbeitung der Druckdaten, den Druck der personalisierten Bescheidblätter, die Konfektionierung und Kuvertierung der Bescheide, die Sortierung der Abfallgebührenbescheide zum Zwecke der Portooptimierung und die Übergabe an den Versanddienstleister. Die Abstimmung mit dem Versanddienstleister zum Zwecke der Sortierung sowie Abholung ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 70Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 70 Punkte. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihrem prozentualen Abstand im Verhältnis zum Angebot des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Maßgeblich für die Bewertung des Entgelts sind die vom Bieter in die Angebotsblätter eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage der Gesamtpreise (brutto), d. h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen jährlichen Sendungsmengen in die Angebotswertung ein. Beispiel: Ein Angebot, das 5 % teurer ist als das Angebot des Bestbieters, erhält in diesem Kriterium einen Punktabzug von 5 % von maximal 70 Punkten, das entspricht 66,50 Punkten. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- Qualität
- LeistungserbringungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.
- Qualität
- Konzept zur internen Qualitätssicherung/QualitätsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 5Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.
- Qualität
- EntfernungGewichtung (Punkte, genau) 20Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 20 Punkte. Die Punktzahl errechnet sich aus der Entfernung zur Landkreisgrenze und wird wie folgt bewertet: 20 Punkte = Im Landkreis Ludwigsburg. 16 Punkte = Bis 25 km zur Landkreisgrenze. 12 Punkte = Bis 50 km zur Landkreisgrenze. 8 Punkte = Bis 75 km zur Landkreisgrenze. 4 Punkte = Bis 100 km zur Landkreisgrenze. 0 Punkte = Über 100 km von der Landkreisgrenze entfernt.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister ******************************************************************************** Sonstiges: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Za … ganz lesenkürzer
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten drei Kalenderjahre
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2029, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens zum 01.10.2028 gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2030, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens zum 1. Oktober 2029 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.01.2026, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMRUL# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMRUL# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
- Website
- landkreis-ludwigsburg.de
- Kontakt
- zentrale.beschaffung@
landkreis-ludwigsburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f0cd077-aaf8-4aaf-b989-28fd2f66e790.