Druck, Distribution und Versand Taschenbuch für Arbeitsschützer
Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2025-021-EU-ABKOMveröffentlicht 26.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 267 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 23 Monate
- 18.08.2025 – 31.07.2027
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2027Landesamt für Umwelt · MainzFrist 08.12.2026
- Wartung, Inspektion und Instandhaltung der BrandmeldeanlageUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · MainzFrist 02.12.2026
- Objektschutz in zwei Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen in MainzStadtverwaltung Mainz, Amt 20, Abt. Vergabe und Einkauf · MainzFrist 01.12.2026
- Wartung Aufzüge Johannes Gutenberg-UniversitätJohannes Gutenberg-Universität Mainz · MainzFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 267 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 23 Monate18.08.2025 – 31.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55124, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterien50 %
- Angebotspreis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall produziert und versendet einmal jährlich das Taschenbuch "Informationen zum Thema Arbeitsschutz". Dieses Taschenbuch wird im Rahmen der Präventionsarbeit den Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Druck Taschenbuch Die Taschenbücher sind vom Auftragnehmer, bezogen auf den Produktionsanteil zum Druck, klimaneutral (CO2 zertifiziert/Deutschland Portfolio) zu erstellen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Angebotskalkulation, dass Sie Klimabeiträge ausschließlich für Projekte innerhalb Deutschlands angeben (z.B. Deutschland Mix Plus, Waldschutz Harz). Der Auftragnehmer hat das angebotene Papier oder ein gleichwertiges Papier für die Taschenbücher für den gesamten Vertragszeitraum bereitzustellen. Die gleichbleibende Qualität und Verwendbarkeit muss über den gesamten Vertragszeitraum zugesichert werden. Maßstab hierfür ist das technische Datenblatt des angebotenen Papiers bei Angebotsabgabe. Auf Anforderung sind Musterexemplare kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Druck der Taschenbücher inkl. Anteil am klimaneutralen Druck sowie Verpackung und Versendung an den Aufragnehmer Distribution, jährlich ca. 56.000,00 Euro netto, | 23 Monate | 112.000 € |
| 2 | Distribution Taschenbuch Mit Distribution ist hier die Versandaufbereitung inkl. Lettershopleistungen und Konfektionierung mit Portooptimierung nach den Adressdaten gemeint. Die Taschenbücher werden pro Versand beim Auftragnehmer durch die Druckerei auf Paletten angeliefert. Die Sendung ist auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei unvollständiger Anlieferung bzw. bei Beschädigungen an den gelieferten Taschenbüchern sind die Auftraggeberin und die Druckerei unverzüglich telefonisch zu informieren. Weitere Schritte ergeben sich im Nachgang zu dieser Information. Die Ansprechperson der Auftraggeberin wird Ihnen mit Auftragsvergabe benannt. | 23 Monate | 40.000 € |
| 3 | Versand Taschenbuch Gegenstand der Vergabemaßnahme in diesem Los 3, ist der Versand des Taschenbuches "Informationen zum Thema Arbeitsschutz" für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Es soll eine Rahmenvereinbarung für eine Versendung (Taschenbuch für das Jahr 2026) geschlossen werden mit der Option zur einmaligen Verlängerung seitens der Auftraggeberin um eine weitere Versendung. | 23 Monate | 115.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriterienDarstellung des Abwicklungsprozesses, Erfahrungen mit Sozialversicherungsträgern
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Für die jeweiligen Lose ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahren und der Option der Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr abgeschlossen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber d … ganz lesenkürzer
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV - Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTFA8S15S 1. Hinweise zur Angebotsabgabe: Den Bietern wird die Möglichkeit angeboten sich auch auf ein oder alle Fachlose ggf. als Bietergemeinschaft zu bewerben, um ggf. Synergieeffekte nutzen zu können. Der Zuschlag erfolgt jedoch für alle Lose separat. In Dokument 03 … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTFA8S15S 1. Hinweise zur Angebotsabgabe: Den Bietern wird die Möglichkeit angeboten sich auch auf ein oder alle Fachlose ggf. als Bietergemeinschaft zu bewerben, um ggf. Synergieeffekte nutzen zu können. Der Zuschlag erfolgt jedoch für alle Lose separat. In Dokument 03a_Bewertung und Zuschlag ist das Vorgehen beschrieben. Sollte ein Bieter ein Angebot abgeben, welches nur bei gleichzeitiger Bezuschlagung eines anderen Fachloses gilt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Datenaustausch: Der Auftragnehmer Distribution und der Auftragnehmer Versand arbeiten bei der Datenaufbereitung zusammen und stimmen sich nach Bedarf untereinander ab. Der Auftragnehmer Distribution gibt die Adressdaten, die diesem durch die Auftraggeberin BGHM übermittelt wurden, an den Auftragnehmer Versand weiter, soweit dies zur Erfüllung der beschriebenen Leistungen erforderlich ist. 3. Sonstige Informationen: Auftragnehmer Druck erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Distribution, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Auftragnehmer Distribution erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Druck und Auftragnehmer Versand, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Auftragnehmer Versand erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Distribution, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Mit Abgabe eines Angebotes stimmen die Bieter diesem Vorgehen zu. 4. für Los 2: Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden. Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Für die jeweiligen Lose ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahren und der Option der Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr abgeschlossen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber d … ganz lesenkürzer
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV - Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTFA8S15S 1. Hinweise zur Angebotsabgabe: Den Bietern wird die Möglichkeit angeboten sich auch auf ein oder alle Fachlose ggf. als Bietergemeinschaft zu bewerben, um ggf. Synergieeffekte nutzen zu können. Der Zuschlag erfolgt jedoch für alle Lose separat. In Dokument 03 … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTFA8S15S 1. Hinweise zur Angebotsabgabe: Den Bietern wird die Möglichkeit angeboten sich auch auf ein oder alle Fachlose ggf. als Bietergemeinschaft zu bewerben, um ggf. Synergieeffekte nutzen zu können. Der Zuschlag erfolgt jedoch für alle Lose separat. In Dokument 03a_Bewertung und Zuschlag ist das Vorgehen beschrieben. Sollte ein Bieter ein Angebot abgeben, welches nur bei gleichzeitiger Bezuschlagung eines anderen Fachloses gilt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Datenaustausch: Der Auftragnehmer Distribution und der Auftragnehmer Versand arbeiten bei der Datenaufbereitung zusammen und stimmen sich nach Bedarf untereinander ab. Der Auftragnehmer Distribution gibt die Adressdaten, die diesem durch die Auftraggeberin BGHM übermittelt wurden, an den Auftragnehmer Versand weiter, soweit dies zur Erfüllung der beschriebenen Leistungen erforderlich ist. 3. Sonstige Informationen: Auftragnehmer Druck erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Distribution, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Auftragnehmer Distribution erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Druck und Auftragnehmer Versand, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Auftragnehmer Versand erhält zu Abstimmungsgesprächen den Namen und die Ansprechperson von Auftragnehmer Distribution, sobald der Auftraggeberin diese vorliegen. Mit Abgabe eines Angebotes stimmen die Bieter diesem Vorgehen zu. 4. für Los 2: Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden. Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Kern GmbH, Bexbach | 4 |
| 2 | Wolanski GmbH, Bonn | 2 |
| 3 | pd.MEDIENLOGISTIK GmbH, Augsburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz
- Website
- bghm.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bghm.de
Bei uns erfasst
- DGUV V3 Prüfungen Homeoffice16.08.2026 · 13 Angebote
- Pflege Außenanlagen Schierke27.07.2026
- Pflege Außenanlage Sennfeld13.07.2026
- Ladekabel eAutos03.07.2026 · 1 Angebot
Mehr von Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 38179 SchwülperFrist 01.12.2026
- Pflege Außenanlage MünchenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 10.11.2026
- Externe Dienstleistung FrontendentwicklungBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 02.12.2026
- Instandhaltung FeuerlöscherBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 55124 MainzFrist 17.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von Berufsgenossenschaft Holz und Metall, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Birgit Schepp GmbH2 Zuschläge
- Wolanski GmbH2 Zuschläge
- pd.MEDIENLOGISTIK GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Zentraldruck TagespostIKK - Die InnovationskasseFrist 13.11.2026
- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und MetallFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Druckerzeugnisse für die SVLFGSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Frist 04.12.2026
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbHFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zu kreativer Beratung, Kreation und Produktion von Grafiken und Designs für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei (BPOL)Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff4d109e-6edc-40a7-843b-c370d6c2c73c.