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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Dorferneuerung Birkelbach - Ingenieurleistungen

Bezirksregierung Arnsberg -ZVS- · Arnsberg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24-038veröffentlicht 28.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 858 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6,5 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausschreibung von Ingenieurdienstleistungen in Anlehnung an die HOAI im Rahmen der Dorferneuerung in 57339 Erndtebrück, Ortsteil Birkelbach

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Dorferneuerung soll der dorfgerechte Ausbau der Winterstraße, der Schlossbergstraße und der Straße Am Rücken sowie der angrenzenden privaten Flächen der Anlieger, verbunden mit u. a. Maßnahmen der Entsiegelung und Begrünung, erfolgen. Im Planungsbereich liegen dabei 12 Stk. maßgebliche Mauern, i. d. R. auf privaten Flächen, welche abzureißen und neu zu errichten sind. Weitere Leistungen sind Gegenstand der Gestaltung, wie z. B. Um-bau von Gruben, Neubau von Beeten, Bepflanzungen, Zäune, Umgestaltung von Flächen. Darüber hinaus soll ein zwischen zwei Wegen bestehendes Wohngebäude abgerissen und das Gelände aufgefüllt und begrünt werden (Variante 4). Dabei ist zu beachten, dass das Gebäude eine Stützfunktion des oberliegenden Weges erfüllt. Die vormals entwickelten Varianten, das Gelände mittels einer Bohrpfahlwand abzufangen und einen kleinen Dorfplatz auf der neugewonnen ebenen Fläche zu errichten, sollen nicht weiterverfolgt werden.

Alle Leistungen sollen gemäß den bearbeiteten Beschreibungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) zu den Grundleistungen mit den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, mit erforderlichen weiteren Leistungen hierzu, wie Fachplanungen, sowie Besonderen und Zusätzlichen Leistungen über einen Auftragnehmer umgesetzt werden.

Sämtliche Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Vorlage einer Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Kriterium
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse berecht … ganz lesenZugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Kriterium
Benennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsbilder, Baukostenvolumen und Umfang der Leistungen. Als vergleic … ganz lesenBenennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsbilder, Baukostenvolumen und Umfang der Leistungen. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt: 1. Die Referenz wurde im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2024 (= Abschluss der Leistungsphase 8) erbracht. 2. Im Rahmen der Referenz wurden Leistungen aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbracht. 3. Das Baukostenvolumen beträgt mindestens 1.000.000,00 Euro (netto). 4. Es wurden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht.
Kriterium
Benennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dazu ist der beigefügte Vordruck Referenzen zu nutzen. Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsbilder, Bau … ganz lesenBenennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dazu ist der beigefügte Vordruck Referenzen zu nutzen. Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsbilder, Baukostenvolumen und Umfang der Leistungen. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt: 1. Die Referenz wurde im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2024 (= Abschluss der Leistungsphase 8) erbracht. 2. Im Rahmen der Referenz wurden Leistungen aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbracht. 3. Das Baukostenvolumen beträgt mindestens 1.000.000,00 Euro (netto). 4. Es wurden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht.
Kriterium
Vorlage einer Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Kriterium
Nachweis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung bzw. zur Berechtigung zur Berufsausübung. Hintergrund: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach … ganz lesenNachweis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung bzw. zur Berechtigung zur Berufsausübung. Hintergrund: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Mit dem Auftragnehmer soll ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. In demselben unterschreiben beide Auftraggeber jeweils für ihren v. g. Leistungsbereich. Eine Änderung/Aktualisierung der Termine seitens des Auftraggebers ist jederzeit möglich, wenn der Endtermin der Gesamtmaßnah … ganz lesenbis zu 1-mal: Mit dem Auftragnehmer soll ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. In demselben unterschreiben beide Auftraggeber jeweils für ihren v. g. Leistungsbereich. Eine Änderung/Aktualisierung der Termine seitens des Auftraggebers ist jederzeit möglich, wenn der Endtermin der Gesamtmaßnahme gemäß Vertrag nicht überschritten wird. Ist ein Vertragsendtermin erreicht, aber widererwartend sind die Leistungen noch nicht abgeschlossen, läuft der Vertrag stillschweigend unverändert weiter, solange sich einer der Vertragsparteien nicht vorab - mit einer Frist von drei Monaten (Auslauf- bzw. Veränderungsfrist) - schriftlich beim Gegenüber mitgeteilt hat. Bei Stillschweigen verlängern sich die Termine jeweils und wiederholt um sechs Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 DAYS
Angebotsöffnung
02.07.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (siehe Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY13T8L9VZ 1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekan … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YDEY13T8L9VZ 1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY13T8L9VZ. 3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat. 4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bis zum Ablauf der entsprechenden Frist zur Einreichung von Bieterfragen über das o. g. Vergabeportal zu übersenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c7b3d91-748b-46e8-a284-349a90f91975.