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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Distribution und Versand des BGHM-Wandkalenders

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2023-019-EU-ABKOMveröffentlicht 23.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1192 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
784 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mainz55124, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist die Distribution und der Versand des BGHM-Wandkalenders. Der Wandkalender wird im Rahmen der Präventionsarbeit den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Der gesamte Beschaffungsvorgang zum Versand an die Mitgliedsunternehmen der ca. 90.000 Wandkalender wird in zwei Losen vergeben mit einem Volumen von: Los 1: Distribution der Wandkalender, jährlich ca. 40.000 Euro netto, Los 2: Versand der Wandkalender inkl. Abholung beim Distributor, jährlich ca. 156.000 Euro netto, insgesamt 196.000 Euro jährlich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die jeweiligen Lose ist der Abschluss eines Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahr und der Option der Verlängerung um zweimal ein weiteres Jahr vorgesehen. Das Auftragsvolumen für maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt insgesamt ca. 784.000 Euro netto, wobei auf Los 1: 160.000 Euro netto und Los 2: 624.000 Euro netto fallen, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Vertragsbeginn ist für alle Lose das Datum des Zuschlages vorgesehen. Bieter können auf ein einzelnes Los oder auch auf alle Lose ein Angebot abgeben. Sollte ein Bieter ein Angebot abgeben, welches nur bei gleichzeitiger Bezuschlagung eines anderen Loses gilt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Distribution des BGHM-Wandkalenders

Mit Distribution ist die Versandaufbereitung inkl. Lettershopleistungen und Konfektionierung mit Portooptimierung nach den Adressdaten gemeint. Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jährlich ca. 90.000 Wandkalender abgerufen werden, hiervon im ersten Vertragsjahr mindestens 84.000 Wandkalender als Mindestabnahmemenge. Auf darüberhinausgehende Mengen hat der Auftragnehmer keinen Anspruch und es können bei Nichtabruf von dem Auftragnehmer keine Rechte jedweder Art, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Als Gesamtabnahmemenge schätzt die Auftraggeberin den maximalen Abruf von 340.000 Wandkalender innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages inkl. der optionalen Verlängerung. Sicherheitsleistungen werden von der Auftraggeberin nicht gewährt. Aus Nachhaltigkeitsgründen sind in der gesamte Lieferkette bis zum Versender Eurotauschpaletten zu verwenden. Diese sind der Auftraggeberin kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Kalender werden pro Versand beim Auftragnehmer durch die Druckerei auf Paletten angeliefert. Hinweis: Die Druckdaten werden am 15.07.2023 an die derzeitige Druckerei (te Neues Druckereigesellschaft mbH&Co.KG, Kempen) geliefert. Im Anschluss erfolgen der Druck und die Lieferung an den Distributor (im Jahr 2022 der Vergangenheit ab dem 06.10.). Die Sendung ist auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei unvollständiger Anlieferung bzw. bei Beschädigungen an den gelieferten Kalendern sind die Auftraggeberin und die Druckerei unverzüglich telefonisch zu informieren. Weitere Schritte ergeben sich im Nachgang zu dieser Information. Die Ansprechperson der Auftraggeberin wird Ihnen mit Auftragsvergabe benannt. Annahme und Aufbereitung von ca. 1% der Gesamtmenge an Retouren. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Insofern wird die oben dargestellte Formel auf den jeweils rabattierten Angebotspreis angewendet. Sofern das rabattierte Angebot nur in einem der beiden Lose das wirtschaftlichste darstellt, wird der Angebotspreis ohne die Rabattierung gewertet und bezuschlagt.

48 Monate160.000 €
2
Versand des BGHM-Wandkalenders

Der BGHM-Wandkalender wurde entsprechend einem Versandverteiler zusammengetragen und sachgerecht in Kartonagen/Briefhüllen verpackt und mit Adressetikett versehen. Es sind voraussichtlich 41.700 Versandadressen in ganz Deutschland mit unterschiedlicher Stückzahl zu beliefern. Der Kalenderversand und damit die Abholung erfolgt voraussichtlich jeweils spätestens ab dem 23. bis 27. Oktober eines jeden Jahres, erstmalig zum 23.10.2023. Dies ist abhängig, von der Zeit, welcher der Distributor benötigt, die Sendungen (Anlieferung beim Distributor ab dem 01.10. bis ca. 09.10.2023) entsprechend vorzubereiten. Es kommt ggf. zu mehrfachen Versendungen. Die Kalender werden entsprechende den Anweisungen des Versenders in etikettierten Kartons verpackt und gelagert. Hierzu stellt der Versender entsprechende Transportboxen zur Verfügung. Diese sind so konzipiert, dass der Inhalt vor Schmutz und Nässe geschützt ist. Versand innerhalb von Deutschland als Warensendung, Warenpost, Paket bzw. Fracht, Bereitstellung der Trackinginformationen mit Ablieferungsnachweis, Rücksendungen erfolgen an den Distributor, Bei Palettenlieferungen können auf jeder Palette bis zu ca. 720 Wandkalender lagern, abhängig auch von der Verpackung des Distributors der Kalender und den Anlieferungsbedingungen der Empfänger. Das Gewicht jeder Palette kann hierbei bis zu ca. 130 kg betragen. i. Insgesamt wird von ca. 10 Paletten zur Versendung ausgegangen. ii. Abhängig vom Empfänger der Sendungen erfolgt die Lieferung auf Euro-Tauschpalette oder Einweg-Palette. iii. Auf jeder Palette können unterschiedliche Mengen an Wandkalender, abhängig vom Empfänger der Sendungen, sein. Der komplette Versand der BGHM-Wandkalender ist bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres, erstmalig zum 30. Oktober 2023, abzuschließen. Warenabholung auf Palette oder in den zur Verfügung gestellten Behältern (Hinweis: die Aufbereitung und die Transportbereitmachung erfolgen durch den Distributor nach den Angaben des Versenders), Versand innerhalb von Deutschland als Warensendung, Warenpost, Paket bzw. Fracht, Bereitstellung der Trackinginformationen mit Ablieferungsnachweis, Rücksendungen erfolgen an den Distributor, Regelzustellung der Sendungen innerhalb von 48 Stunden an den Empfänger der Sendung.

48 Monate624.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Bewertung der technischen und personellen Ausstattung
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre und kann optional um 2x1 Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber de … ganz lesenAngaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggebe-rin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die vorliegende Ausschreibung (Los 1) unterliegt der Auftragsvergabe. Insofern kann ein Zuschlag erst nach einer Prüfung ggf. Vor-Ort-Prüfung der Datenschutzmaßnahmen erfolgen. Sollte sich herausstellen, dass die geforderten Maßnahmen beim erstplatzierten Bieter nicht erfüllt werden, wird dieser Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und beim nächstplatzierten Bieter wird die Vor-Ort-Prüfung durchgeführt.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisPreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre und kann optional um 2x1 Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber de … ganz lesenAngaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggebe-rin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PORTICA GmbH Marketing Support, Kempen–
2atrikom fulfillment Gesellschaft für Projekt-Dienstleistungen mbH, Ginsheim-Gustavsburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
55124 Mainz
Website
bghm.de
Kontakt
vergabestelle@bghm.de

Bei uns erfasst

258Bekanntmachungen
66Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.08.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25b15d8a-b3c3-4364-849f-624fc3d1c14e.