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Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen an die Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007

Stadt Euskirchen · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 08-9001-26veröffentlicht 16.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monate01.01.2029 – …
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    in 26 Monaten

Beschreibung

Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen im Linienbündel "Stadtbus Euskirchen" als Gesamtleistung an die SVE.

Beschreibung des Loses

Kernlinien 871 Marienhospital–Euskirchen, Bf–Memelstr. 872 Kessenich–Euskirchen, Bf–Theodor-Körner-Str. 873 Euskirchen, Bf–Schweinheim, Dorfplatz/Kirchheim, Steinbachtalsperre 874 Euskirchen, Bf–Kirchheim, Mitte 875 Euskirchen, Bf–Wüschheim Ergänzungslinien 865 Euskirchen, Bf–Oberwichterich 866 Euskirchen, Bf–Industriepark Am Silberberg (IPAS) 876 Euskirchen, Bf–Dom-Esch, Eschenruhe 877 Euskirchen, Bf–Kreuzweingarten, Münsterberg 878 Wißkirchen, Trotzenberg–Euskirchen, Bf Freizeitlinien 863 Euskirchen, Bf–Euskirchen, Peter-Simons-Str.–Euskirchen, Bf (Ringverkehr) 864 Euskirchen, Bf–Marienhospital–Euskirchen, Bf (Ringverkehr) 870 Euskirchen, Bf–Kirchheim–Wüschheim–Euskirchen, Bf (Ringverkehr) Hinweis: die Linien 863 und 864 sind mit Wirkung zum 14.12.25 durch Teilung der Linie 860 entstanden. Durch die Aufteilung auf 2 Linien ergibt sich eine eindeutige Unterscheidung der beiden Ringverkehre, die nur die Haltestelle Euskirchen, Bf gemeinsam haben. Schülerverkehr 731 Dom-Esch, Eschenruhe–Großbüllesheim, Grundschule 733 Wißkirchen, Trotzenberg/Elsig, Kirche–Euskirchen, Finanzamt 734 Wißkirchen, Trotzenberg–Euskirchen, Bf 735 Roitzheim, Mitte–Kuchenheim, Grundschule 736 Rheder, Diamantstr.–Kirchheim, Grundschule 737 Niederkastenholz–Flamersheim, Grundschule 738 Billig–Wißkirchen, Grundschule Hinweis: die Linien des Schülerverkehrs unterliegen häufigen Änderungen und werden darüber hinaus ggfls. zu den Schuljahreswechseln an die geänderten Schulverkehrsbedürfnisse angepasst. Bedarfsverkehr 890 Anrufsammeltaxi im gesamten Stadtgebiet Die aktuell geltenden Fahrpläne können der folgenden Verlinkung entnommen werden: https://www.sveinfo.de/mobilitaet/fahrplanauskunft/liniennetzplaene/%20 Spezifikationen: Die folgenden Anforderungen sind mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbunden (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2, § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG). Soweit der Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen (Fortschreibung vom 15.12.15) weitergehende Anforderungen enthält, sind diese zusätzlich einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter der nachfolgenden Verlinkung abgerufen werden: http:/www.euskirchen.de/fileadmin./user_upload/stadtinfo/nahverkehrsplan.pdf Hinweis: Das Nahverkehrskonzept der Stadt Euskirchen befindet sich derzeit in Aktualisierung. Es gilt die jeweils gültige Fassung. -Angebotsstruktur: s. Nahverkehrsplan 2015, Ziff. 5.1 (Standards zur Angebotsstruktur), S. 56 – 58 -Erschließungsqualität: s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.2 (Standards zur Erschließungsqualität), S. 58 Mindestanforderungen an den Fahrplan: s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.3 (Standards zur Bedienungsqualität), S. 59-60 und 5.4 (Standards zur Verbindungsqualität), S. 60-62 -Anforderungen an das Beförderungsentgelt: Anwendung des jeweils gültigen Tarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (derzeit Rheinlandtarif) einschl. Übergangstarifen. s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 3.10 (Marketing und Tarif), S. 46 – 47 -Mindestanforderungen an die Fahrzeuge: Linien 863-866, 870–878: Erdgasbusse mit Niederflurtechnik, ausklappbare Rampe für Rollstühle, Abgasnorm Euro 6. bzw. der zum Zeitpunkt der Beschaffung gültigen EU-Normen und Emissionsgrenzwerte. Alternativ können elektrisch angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden, die ansonsten über dieselbe Fahrzeugausstattung verfügen. Fahrgastzählanlage in den Fahrzeugen, damit die aktuellen Fahrgastzahlen ermittelt werden können. Weitere Anforderungen s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.5 (Fahrzeugstandards), S. 62 – 66. Soweit das Fahrgastaufkommen es zulässt, können kleinere Fahrzeuge mit mindestens 14 Sitzplätzen und mindestens 8 Stehplätzen eingesetzt werden. Linien 731, 733-738: Anforderungen s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.5 (Fahrzeugstandards), S. 62 – 66. Alternativ können elektrisch angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden, die ansonsten über dieselbe Fahrzeugausstattung verfügen. Soweit das Fahrgastaufkommen es zulässt, können kleinere Fahrzeuge mit mind. 14 Sitzplätzen und mind. 8 Stehplätzen eingesetzt werden. -Fahrpersonal: s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.7 (Standards für Fahr- und Servicepersonal), S. 68 – 69 Das Fahrpersonal muss über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (mind. Niveau B2) damit Auskünfte und Haltestellendurchsagen bei Ausfall der digitalen Haltestellenansage gegeben werden können. -Leitstelle: Es ist eine Leitstelle während der Betriebszeiten der Stadtbusse vorzuhalten und zu besetzen. -Betriebshof: Es ist ein Betriebshof vorzuhalten, bei dem im Sinne der dauerhaften Gewährleistung des ÖPNV die Einsatzzeiten der Busse binnen 30 Min. sichergestellt sind. -Tankstelle: Erdgastankstelle Tankstelle mit einer 98%igen Verfügbarkeit, Anschluss an das öffentliche Mitteldrucknetz, 2 Zapfpunkte in der Servicestraße des Verkehrsunternehmens; max. Zuleitung zur Servicehalle vom möglichen Aufstellort der Kompressoren ca. 50m Bei einem Einsatz von batterieelektrisch angetriebenen Bussen ist mind. für jeden eingesetzten Bus ein Ladepunkt auf dem Betriebshof vorzusehen. -Fahrpersonalvergütung: Anwendung mind. der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Anlage 1 zur RepTVVO vom 27.04.21 festgelegten repräsentativem Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße. Die Tarifverträge können unter der folgenden Verlinkung eingesehen werden: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV -Haltestellen und zentraler Busbahnhof: s. Nahverkehrsplan 2015, Ziffer 5.6 (Haltestellenstandards), S. 66-67. -Beschwerdemanagement: Betrieb eines Beschwerdemanagementsystems. Betrieb eines KundenCenters in einer Entfernung von max. 200m zum ZOB, montags-freitags von 07:00 –18:30 Uhr sowie samstags von 08:00 -13:30 Uhr. Einrichtung und Betrieb einer externen Vorverkaufsstelle auf dem ZOB. Mitwirkung im VRS und seinen Gremien; Beitritt in den Kooperationsvertrag und den Einnahmeaufteilungsvertrag des VRS.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2029
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen. Die SVE wird im Rahmen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 zur Abgabe folgender Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG-NRW verpflichtet: -Verpflichtungserklärung nach § 2 Abs. 2 TVgG-NRW zur Entlohnung nach repräsentativen … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen. Die SVE wird im Rahmen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 zur Abgabe folgender Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG-NRW verpflichtet: -Verpflichtungserklärung nach § 2 Abs. 2 TVgG-NRW zur Entlohnung nach repräsentativen Tarifverträgen i.S.d. Anlage 1 zur RepTVVO vom 01.04.26. Die festgelegten Tarifverträge können unter der folgenden Verlinkung eingesehen werden: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV Außerdem hat der zukünftige Betreiber die Betriebsvorrichtungen (ZOB, Haltestellen, Kundencenter, Info-Punkt) vom derzeitigen Eigentümer gegen ein angemessenes, diskriminierungsfreies Entgelt anzupachten. A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Buslinien des Linienbündels „Stadtbus Euskirchen“ ausgelöst. Der Betrieb der Linien beginnt ab dem 01.01.2029. Die Laufzeiten der Genehmigungen werden für den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme harmonisiert. B. Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der in dieser Vorabbekanntmachung aufgelisteten Linienverkehre ist als Gesamtleistung (Linienbündel) beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (Vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). C. Sonstige Hinweise Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG, 2014/23/EU, 2014/24/ EU und 2014/25/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnungen keine Anwendung finden. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: Zuständige Stelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48128 Münster Tel: 0251 411-0 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Internetadresse: https://www.brms.nrw.de Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 8a Abs. 5 PBefG Beabsichtigt die zuständige Behörde, Verkehrsleistungen im Nahverkehr selbst zu erbringen oder nach Art. 5 Abs. 2 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 direkt zu vergeben, so hat sie interessierte Unternehmer auf Antrag über die Gründe für die beabsichtigte Entscheidung zu informieren. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. § 8a Abs. 7 PBefG Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des GWB. Die Prüfungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde der zuständigen Behörden bleibt unberührt. § 160 (Einleitung, Antrag) GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Abs. 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Stadt Euskirchen
Anschrift
An der Vogelrute 1, 53879 Euskirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73785823-ef59-40b9-bd55-98368a262042.