Direktvergabe ITeBau
Auftraggeber nicht angegeben · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen Direktvergabe ITeBauveröffentlicht 02.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Osnabrück49074, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
ITeBAU ermöglicht 73 unteren Bauaufsichtsbehörden in fünf Bundesländern (Nds., NRW, HES, MV und BaWü) die digitale Bearbeitung von Bauanträgen. Über ITeBAU wurden bereits über 250.000 bauordnungsrechtliche Bescheide erteilt. Damit ist ITeBAU das führende System in der digitalen Bearbeitung von Bauanträgen in Deutschland. Zum 31.12.2025 hat die bisherige technologische Basis von ITeBAU, conject PM, ihren End-of-Life. Bis zu diesem Datum sind alle 73 Kunden auf eine Nachfolgelösung zu migrieren. Für diese Nachfolgelösung werden nachstehende technische Anforderungen (siehe unter Ziffer 2.1.4) durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Die definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt. Nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers können die technischen Anforderungen nur durch das Produkt Dalux der Dalux Germany GmbH erfüllt werden. Daher ist beabsichtigt, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur mit der Dalux Germany GmbH durchzuführen. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausschließlich mit der Dalux Germany GmbH ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b VgV zulässig. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie eine umfassende Markterkundung vorausgegangen. Das Produkt Dalux der Dalux Germany GmbH ist aus den nachfolgend näher ausgeführten technischen Gründen als einziges System in der Lage, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers zu decken. Ein Wettbewerb besteht insoweit nicht, dass es kein weiteres System auf dem Markt gibt, welches die nachstehenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gesta … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Folgende technische Anforderungen werden durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Die definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt. 1. API/Xbau 2 Über eine API ist es möglich, die bei den unteren Bauaufsichtsbehörden im … ganz lesenkürzer
Folgende technische Anforderungen werden durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Die definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt. 1. API/Xbau 2 Über eine API ist es möglich, die bei den unteren Bauaufsichtsbehörden im Einsatz befindlichen Fachverfahren anzubinden. Hierdurch wird die Nutzung des XBau 2 Standards gewährleistet. Bei der Nutzung der API ist es unerheblich, welches Fachverfahren eine untere Bauaufsichtsbehörde nutzt. Eine herstellerneutrale Plattform kann so angeboten werden. 2. Zusammenarbeit aller Beteiligten in einem Projektraum Alle Beteiligten können im Sinne eines reibungslosen Prozesses in einem Projektraum zusammenarbeiten. 3. Standardisierung Es besteht die Möglichkeit, die Prozesse innerhalb der Beteiligungsplattform wie folgt zu standardisieren: a) Berechtigungsstruktur Über eine Berechtigungsstruktur können Berechtigungsgruppen erstellt werden. Eine Steuerung der Verfügbarkeit von Informationen und Funktionen erfolgt über die Berechtigungsgruppen. b) Ordnerstruktur Dateien können über eine Ordnerstruktur verwaltet werden. Die Struktur bei unteren Bauaufsichtsbehörden in Einsatz befindlicher Bauakten kann so nachempfunden werden. c) Metadaten Neben der reinen Dateiverwaltung in Ordnerstrukturen besteht ebenso die Möglichkeit, Bauvorlagen über Metadaten zu kategorisieren und zu verwalten. d) Kommunikation Während der Bauantragsbearbeitung ist zwecks einer Beschleunigung der Verfahren eine projektbezogene Kommunikation zwischen den Beteiligten notwendig. • Textkommunikation: Möglichkeit zur Textkommunikation in Form von einzelnen Nachrichten • Weitere Funktionen: Neben der reinen Textkommunikation können Zuständigkeiten zugewiesen und Fristen vergeben werden. Eine Vergabe von Aufgaben und die Steuerung gängiger Prozesse zwischen den Beteiligten innerhalb der einzelnen Projekte wird so ermöglicht. • Wiederkehrende Kommunikation: Anlage von Mustern für wiederkehrende Kommunikation. e) Dateibenennungskonvention samt Prüfung Im Sinne eines einheitlichen Dateimanagements können Vorgaben zur Dateibenennung erlassen werden. Beim Upload eines Dokuments wird die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Zum Teil ist die Benennung von elektronisch übermittelten Bauvorlagen gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer automatischen Überprüfung wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Rechnung getragen. f) Projektraumvorlagen Über Projektraumvorlagen wird die Struktur eines Projektraums automatisch vorgegeben. Dies umfasst: • Berechtigungsstruktur • Ordnerstruktur • Kommunikation • Dateibenennungsvorlagen Für verschiedene Verfahrensarten können zudem verschiedene Projektraumvorlagen erzeugt werden. 4. Dateiformate Innerhalb der Projekte werden folgende Dateiformate zugelassen und innerhalb der Plattform dargestellt: • Pdf • Bilddateien (.jpeg, .png, .tiff) • BIM (sowohl bcf und ifc) • Punktwolken und Geodaten (LandXML, .gml, .kml, .kmz., .shp, .WMTS, .WMS) • Gängige Office-Formate (Word, Excel) 5. Dokumentenbearbeitung Möglichkeit zur kollaborativen Bearbeitung eines Dokuments mithilfe eines integrierten Viewers. Dies umfasst: • Prüfung von Bauvorlagen auf Basis PDF o Messungen o Kommentierungen o Erzeugen von Aufgaben • Office 365 Integration zur Bearbeitung von gängigen Office Formaten • Integrierter 3D BIM Viewer o Messungen o Kommentierungen o Anzeige von Attributen o Erstellen von Issues o Möglichkeit zur Attribut gestützten Prüfung o Darstellung mehrerer Fachmodelle gleichzeitig bei gleichzeitig hoher Performance o Einbeziehung von Informationen aus GIS Systemen o Darstellung von Außenanlagen durch Punktwolken o Informationsergänzung im Modell (Auch Attribute) 6. Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit Alle Aktivitäten der Beteiligten werden nachvollziehbar protokolliert und unveränderbar je Projekt abgelegt. 7. Offline Verfügbarkeit Über eine App können die Beteiligten bei entsprechender Berechtigung auch Offline auf Informationen z …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH
- Anschrift
- Dielingerstraße 39/40, 49074 Osnabrück
- Website
- itebo.de
- Kontakt
- einkauf@
itebo.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iMDsoft GmbH8 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- Blitzhandel24 GmbH2 Zuschläge
- Philips GmbH Market DACH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Verlängerung der VMware vSphere Lizenzen (1 Jahr)ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 060aec55-06c7-47f0-8303-27121eec6819.