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Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen der LVG Buslinie 22/ 221, zukünftig MVV Buslinie 812 Landsberg am Lech - Schongau

Landratsamt Landsberg am Lech · Landsberg am Lech, Bayern

veröffentlicht 16.06.2024DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
73 Monate01.07.2025 – 31.07.2031
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2031
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG Buslinie 22/221, zukünftig MVV 812 (Landsberg am Lech - Schongau) als Gesamtleistung an ein Verkehrsunternehmen. - Laufzeit: Betriebsbeginn 01.07.2025, Laufzeit von 6 Jahren und 1 Monat - Verkehrsleistung von ca. 199.493 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 5 Niederflurbussen mit mindestens 76 Sitz-und Stehplätzen und 2 Niederflurbussen mit 122 Sitz- und Stehplätzen. - Die Bedienung umfasst ca. 25 Haltestellen von Montag bis Samstag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter: https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-22-landsberg-schongau/, https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplanregionalbus/linie-221-teilstrecke-denklingen-fuchstal-landsberg/einsehbar. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007). Der Landkreis Landsberg am Lech kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.4 verwiesen. Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Bagatellvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorliegt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, die sicherstellen, dass die Vergabevoraussetzungen des Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den gesamten Zeitraum des ÖDA vorliegen. Gegen die Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei derVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, 80534 München, Tel.: +49 892176 2411,Fax.: +49 892176 2847) eingereicht werden. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.07.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Landkreis Landsberg am Lech beabsichtigt im Zuge einer Direktvergabe einen ÖDA über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG an ein Verkehrsunternehmen zu erteilen. 1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung … ganz lesenDer Landkreis Landsberg am Lech beabsichtigt im Zuge einer Direktvergabe einen ÖDA über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG an ein Verkehrsunternehmen zu erteilen. 1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. 2. Einräumung ausschließlicher Rechte Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG)1370/2007 bekannt gemacht werden. 3. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraft-Omnibussen auf der LVG Buslinie 22/221 (Landsberg am Lech - Schongau) entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der LVG. Die aktuellen Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/fahrpreise-lvg-2024-februar/ Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/zonentarif/ Die Beförderungsbedingungen sind einsehbar unter https://s93518cea359bc153.jimcontent. com/download/version/1449736811/module/10577094049/name/Befoederungsbedingungen. pdf. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die unter 5.1 genannten Anforderungen sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage www.lvg-bus.de veröffentlichten Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. 4. Angaben zur Qualität a) Fahrplan/ Leistungsumfang: Es gelten die unter 5.1 beschriebenen Anforderungen. b) Fahrzeuge- 5 Niederflurbusse mit mindestens 76 Sitz- und Stehplätzen und 2 Niederflurbusse mit mindestens 122 Sitz- und Stehplätze c) Fahrpersonal- sichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift- lokale Netz- und Streckenkenntnisse- Kenntnis über den Linienverlauf- Kenntnis des LVG-Tarifs d) Sonstiges- Haltestellenaushang hat durch Busunternehmen zu erfolgen (mind. 1x pro Jahr)- Monatliche Abrechnung unter Beigabe der Verkaufsstatistik 5. Besondere Bedingungen Die Erbringung der zu vergebenden Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Wir weisen darauf hin, dass der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.01.2025 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beitritt und Gesellschafter der MVV GmbH wird. Die MVV-Tarifstruktur sowie die Beförderungsbedinungen des MVV sind dann bindend, der endgültige Fahrplan ist mit dem Landkreis Landsberg am Lech und dem MVV abzustimmen . Alle Informationen können auf der Homepage des MVV unter: https://www.mvv-muenchen.de/ abgerufen werden. Zudem erfolgt die Veröffentlichung diverser Informationen nicht mehr auf der Homepage der LVG, sondern auf der des MVV. Wir weisen darauf hin, dass auf der ehemaligen Bahnstrecke Landsberg am Lech - Schongau (Fuchstalbahn) gerade eine Potentialanal …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Lokale Gebietskörperschaft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Von- Kühlmann- Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Website
Kontakt
vergabestelle@lra-ll.bayern.de

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506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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