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DigitalPakt Schule – öffentliche Schulen Aschaffenburg – mobile IT-Endgeräte

Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg, Bayern

Aktenzeichen 006-24-L-OV-40veröffentlicht 08.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aschaffenburg63739, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Aschaffenburg ist Sachaufwandsträger aller öffentlichen Schulen in Aschaffenburg. Im Rahmen des FörderprogrammesDigitalPakt Schule (dBIR) plant die Stadt Aschaffenburg die Vergabe und Lieferung von mobilen IT-Endgeräten inklusive Zubehör,Transportlösungen sowie die Dienstleistung über die Einrichtung der Geräte. Grundlage hierfür bilden die Richtlinien für dieGewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus –Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24.Die Vergabe teilt sich in 4 Lose auf.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tablet-Computer und Zubehör, sowie Lade-und Transportlösungen

Lieferung von 1.366 Stk. funktionsfähigen getesteter Tablet-Systeme (10,9 Zoll Multi-Touch-System), bestehend aus vorinstalliertem Betriebssystem iPadOS mit einer Tablet-Hülle (Primarstufe und Sekundarstufe). Diese Tablets müssen inklusive der jeweiligen Hülle in dazu anzubietenden passenden Lade- und Transportlösungen aufbewahrt und aufgeladen werden können.Die Tablets müssen DEP (Device-Enrollment-Program) fähig sein.

––
2
Tragbare Computer und Zubehör, sowie Transportlösungen

Lieferung von 200 Stk. funktionsfähiger getesteter Notebook-Systeme (16 Zoll), bestehend aus vorinstalliertem Betriebssystem Windows 11 Pro 64 Bit, kabelgebundener Maus und geeigneter Notebook-Tasche. Zusätzliche Lieferung von Notebook-Wagen auf Rollen für die sichere Aufbewahrung und Aufladung der Notebook-Systeme. Die Notebooks verfügen über eine 36 Monate Herstellergarantie.

––
3
Inbetriebnahme von Tablet-Computern

Dienstleistung zur Inbetriebnahme und Auslieferung der IT-Geräte (Tablets) an die jeweiligen Standorte im Stadtgebiet Aschaffenburg und Umgebung.

––
4
Inbetriebnahme von Notebooks

Dienstleistung zur Inbetriebnahme und Auslieferung der IT-Geräte (Notebooks) an die jeweiligen Standorte im Stadtgebiet Aschaffenburg und Umgebung.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWBunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenVergabev … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWBunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. DerNachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWBunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenVergabev … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWBunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. DerNachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1REDNET GmbH, Mainz–
2mrg computer, Werder–
3Alpha Computer Sales GmbH, Ottobrunn–
4Bechtle GmbH, Würzburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 489 (Diverse Softwarepakete und Computersysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a675505d-818a-44fb-85fe-b44e380e0144.