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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

digitales Diktiersystem mit Spracherkennung für die Kreisverwaltung Paderborn

Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30.31-22393veröffentlicht 14.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 928 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Paderborn.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität/Funktionalitäten der angebotenen Software gem. Bewertungsmatrix50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für die Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung Paderborn soll ein digitales Diktiersystem mit Spracherkennung eingeführt werden. Ziel ist es, den Zeitaufwand für Schreibarbeiten zu reduzieren und somit Prozesse effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Mitarbeitenden zu entlasten.

Beschreibung des Loses

An vielen unterschiedlichen Stellen in der Kreisverwaltung fallen umfangreiche Schreibarbeiten an. Da einerseits Schreibkräfte wegfallen und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet werden sollen, soll zur Unterstützung ein Diktiersystem eingeführt werden. Hintergrund ist dabei die deutlich erhöhte Sprechgeschwindigkeit im Vergleich zum Tippen. Die Anforderungen und Erwartungen der verschiedenen Ämter unterscheiden sich teilweise stark. In den meisten Fällen muss direkt am PC mithilfe eines Mikrofons oder Headsets diktiert werden. Dabei unterscheidet sich der Zielort der Texte je nach Anwendung, sodass es sowohl möglich sein muss, in einem Microsoft Word Dokument oder dem Mail-Programm zu diktieren als auch in spezifischen Fachverfahren. In einigen Fällen wird auch abseits des PC-Arbeitsplatzes im Außendienst diktiert. Für diesen Einsatzbereich soll eine mobile App eingesetzt werden. Direktes Diktat Der wichtigste Anwendungsfall in der Kreisverwaltung Paderborn ist das direkte Diktat. Hierbei werden Schreibarbeiten ersetzt, die direkt am PC erstellt werden. Dazu gehört beispielsweise das Verfassen von Protokollen, Anordnungen, Gutachten oder E-Mails. Mithilfe von Headsets oder Mikrofonen müssen die Mitarbeitenden die Texte per Spracheingabe erstellen können. Es muss daher eine Diktiersoftware angeboten werden, mit der die Mitarbeitenden bei der Nutzung ihres PCs die gesprochen Texte in Schrift umwandeln lassen können. Der so entstehende Text wird an der Stelle eingefügt, an welche der Cursor gesetzt wurde. Auf dieses Weise muss es die Möglichkeit geben, direkt in verschiedene Software, z.B. Outlook, Word oder verschiedene Fachverfahren, zu diktieren. Die Spracherkennung erfolgt laufend, sodass die Mitarbeitenden umgehend bzw. mit kurzer Verzögerung die erstellten Texte sehen. Die Verzögerung darf den üblichen Diktierfluss nicht behindern. Dies ermöglicht die frühzeitige Erkennung von falschen Wörtern oder falsch geschriebenen Wörtern. Die erstellten Texte können zudem mit Sprachbefehlen bearbeitet werden. So können Fehler korrigiert werden oder neue Wörter angelernt werden. Auch einfache Formatierungen (z.B. Absätze, Fett, Unterstrichen) können mithilfe von Sprachbefehlen durchgeführt werden. In vielen Schriftstücken sind allgemeine Textabschnitte enthalten. Die Software kann es ermöglichen, vorab festgelegte Textbausteine mit einem Sprachbefehl einzufügen. Diese Textbausteine können auch mit Kollegen und Kolleginnen im gleichen Team geteilt werden. Die Software kann zudem, sofern möglich, für das Transkribieren von Telefongesprächen über ein Soft-Phone eingesetzt werden. Für das direkte Diktat müssen die Mitarbeitenden handelsübliche Headsets (mittlere Preisklasse 40 € - 100€) verwenden können.

Mobile Spracherkennung im Hintergrund Viele Mitarbeitende haben regelmäßige Außendiensteinsätze und sollen auch dort diktieren können. Hierbei ist ein direktes Diktat nicht immer möglich, vor allem aufgrund fehlender Hardware, wenn der PC nicht mitgenommen wird. Da die Mitarbeitenden im Außendienst üblicherweise ein dienstliches Smartphone mit sich führen, muss eine App (lauffähig auf Android) angeboten werden, mit der direkt am Smartphone diktiert werden kann. Für das Diktieren ist keine weitere Hardware notwendig, es soll das im Dienstsmartphone verbaute Mikrofon genutzt werden. Die Smartphones sind per VPN mit dem internen Netzwerk verbunden. Für den Fall, dass keine VPN-Verbindung aufgebaut werden kann, kann das Diktat in der App gespeichert und später transkribiert werden.

Besonderheit: Diktate im Gesundheitsamt Die Anforderungen im Gesundheitsamt an die Diktiersoftware unterscheiden sich in einigen Punkten von den Bedürfnissen der anderen Ämter. Hier wird ein spezifisches Vokabular verwendet. Für die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes muss zusätzlich ein Modul angeboten werden, dass die Nutzung von medizinischen Fachbegriffen beim Diktat ermöglicht. Ein mobiles Diktieren mithilfe einer App ist für Mitarbeitende im Gesundheitsamt nicht vorgesehen. Die Diktate können während des Sprechens aufgezeichnet werden, sodass die generierten Texte durch Kollegen korrigiert werden können. Es müssen also zwei Lizenztypen angeboten werden. Zum einen mit einem Wortschatz zum allgemeinen Sprachgebrauch für die Nutzenden, zum anderen mit einem medizinischen Wortschatz.

Allgemeine Anforderungen an das System Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich als On-Premise auf den Systemen unseres Partner-Rechenzentrums, der Ostwestfahlen-Lippe- IT. Eine Ausnahme besteht für den Betrieb des Systems für das Gesundheitsamt mit den Lizenzen für den medizinischen Sprachgebrauch. Dieser Teil kann auch im Cloud-Betrieb angeboten werden.

Mengengerüst -Anzahl Lizenzen direktes Diktat (normaler Sprachgebrauch): Mind. 100 Lizenzen / Max. 150 Lizenzen -Zusatzlizenzen für eine mobile Anwendung (normaler Sprachgebrauch): Mind. 50 Lizenzen / Max. 80 Lizenzen - Diktate im Gesundheitsamt (medizinischer Sprachgebrauch): Mind. 30 Lizenzen / Max. 40 Lizenzen

Weitere Einzelheiten entehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität/Funktionalitäten der angebotenen Software gem. BewertungsmatrixGewichtung (Punkte, genau) 50
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
UHER informatik GmbH, Braunschweig4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn
Kontakt
submissionsstelle@kreis-paderborn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

110vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
136.124 €Zuschlagswert im Median
39.955 € – 478.500 €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42b016b5-203e-41c1-8f4b-bfe8c81942ad.