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Digitaler Knoten Stuttgart, Baustein 3 (DKS, BS 3); Vergabepaket 2 DLST

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI77358veröffentlicht 02.01.2025erstmals 02.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 624 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr07.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
  • Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 22 Monaten
  3. Fragen bis 18:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 21 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Digitale Knoten Stuttgart (DKS) ist ein Pilotprojekt im Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland (DSD). Ziel des Programms DSD ist die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im gesamten Bundesgebiet. Der DKS umfasst die Ausrüstung der Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit etwa 500 Streckenkilometern. Erstmals in Deutschland wird ein großer Eisenbahnknoten mit Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgerüstet. Dies legt die Grundlage für die schrittweise Einführung weiterer Systeme wie das hochautomatisierte Fahren „Automatic Train Operation 2“ (ATO GoA 2), das zukünftige Bahnmobilfunksystem „Future Railway Mobile Communication System“ (FRMCS) und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagementsystem „Capacity & Traffic Management System“ (CTMS). Das Projekt DKS gliedert sich in drei räumlich-funktionale Bausteine auf, wobei nur der Baustein 3 Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist. Baustein 1: Ausrüstung der S-Bahn-Stammstrecke und angrenzender Bereiche mit ETCS L2 ohne Signale (L2oS) und ATO GoA 2, einschließlich der Fahrzeugausrüstung. In einigen Teilbereichen wird vorübergehend ETCS L2 mit Signalen (L2mS) eingesetzt. Baustein 2: Aufbauend auf das Projekt Stuttgart 21 erfolgt die Ausrüstung des Kernknotens Stuttgart mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2, ebenfalls einschließlich der Fahrzeugausrüstung des Regionalverkehrs. In bestimmten Bereichen wird vorübergehend ETCS L2mS eingesetzt. Baustein 3: Ausrüstung der übrigen Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2. Hier erfolgt auch die schrittweise Einführung von FRMCS und CTMS im gesamten Projektgebiet. Darüber hinaus werden die mit ETCS L2mS ausgestatteten Bereiche der Bausteine 1 und 2 auf ETCS L2oS umgerüstet. Das Projekt zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der „digitalen“ Leistungsoptimierung sowie die Auswirkung einer eng aufeinander abgestimmten Fahrzeug- und Infrastrukturausrüstung auf. Mit klaren und ehrgeizigen Projektzielen stellt DKS eine einzigartige Chance für das Land und die Region dar. Es bietet allen projektbeteiligten die Möglichkeit, umfassende Erfahrungen bei der Einführung der Digitalen Leit- und Sicherungstechnik (DLST) zu sammeln. Bestandteile des Projekts sind die Planung und Realisierung des Digitalen Knoten Stuttgart, Baustein 3 bis hin zur vollständigen Inbetriebnahme. Beschreibung der Beschaffung: VP 1 – Generalplaner, VP 2 – Digitale Leit- und Sicherungstechnik (DLST), VP 3 – Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Telekommunikation (TK), VP 4 – Tiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), VP 5 – Oberleitungsanlagen (OLA), 50 Hz.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Preis
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/Tagessatz Planungs- und Managementleistungen, exemplarischer Warenkorb und Lebenszykluskosten (LCC)
Qualität
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Qualität: Organisations- und Personalkonzepte, Management-, Bau- und Planungskonzepte, Kooperationskultur

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
(Kriterium 1.1) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Kriterium 1.2) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f … ganz lesen(Kriterium 1.1) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Kriterium 1.2) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. (Kriterium 1.3) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. (Kriterium 1.4) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben. (Kriterium 1.5) Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. (Kriterium 1.6) Erklärung zur Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung., Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Wir erklären, dass zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt wird und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetzte zukommt. (Kriterium 1.7) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. (Kriterium 1.8) Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. (Kriterium 1.9) Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. (Kriterium 1.10) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieter von Personen, die außerdem eine Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. (Kriterium 1.11) Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten gem § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist. (Kriterium 1.12) Erklärung, dass das Unternehmen die Verpfli …
Kriterium
(Kriterium 2.1) Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (Kriterium 2.2) Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspar … ganz lesen(Kriterium 2.1) Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (Kriterium 2.2) Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. (Kriterium 2.3) Einhaltung von Sanktionen und Embargos: (Kriterium 2.4) Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. (Kriterium 2.5) Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) eine Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne des § 18 AktG / verwandtschaftlich) besteht oder wirtschaftliche Abhängigkeit. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. (Kriterium 2.6) Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i.H.v. 5 Mio € netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen.
Kriterium
(Kriterium 3.1) Erklärung über die durchschnittliche, jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. (Kriterium 3.2) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar. (Kriterium 3.3) Für den Leistung … ganz lesen(Kriterium 3.1) Erklärung über die durchschnittliche, jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. (Kriterium 3.2) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar. (Kriterium 3.3) Für den Leistungsanteil DSTW-Zentraleinheit ist eine Präqualifikation im Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879). Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehene Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner müssen entsprechend präqualifiziert sein und haben den Nachweis der gültigen Präqualifikation zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. (Kriterium 3.4) Zusätzlich gilt: Darüber hinaus muss das jeweils ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die in 5.1.12 genannten Leistungen präqualifiziert sein. Die dort genannten Präqualifikationen sind zugleich Anforderungen an die Eignung des jeweils ausführenden Unternehmens. Nachweise über die gültige Präqualifikation sind wie folgt zu erbringen:* Nachweis und Angaben zum jeweils für die Realisierung der betreffenden Leistung vorgesehenen Unternehmen inklusive Verpflichtungserklärung (nur für den Fall, dass es sich um einen Nachunternehmer handeln sollte; Nachunternehmer in dem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem finalen Angebot. Sollten die vorstehenden Nachweise inkl. Verpflichtungserklärung noch nicht mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden, ist eine Erklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft erforderlich, dass er/sie den Nachweis der gültigen Präqualifikation inkl. Verpflichtungserklärung spätestens mit dem finalen Angebot einreichen wird. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Zuschlagserteilung nicht möglich! (Kriterium 3.5) Erklärung, ob in Bezug auf die unter 5.1.12 genannten Leistungen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft oder vom Bewerber/ von einer Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmern bereits im Besitz einer gültigen Präqualifikation ist (wenn ja, mit Angaben zum betreffenden Unternehmen und die betreffende Leistung). (Kriterium 3.6) Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sind 5.1.9 zu entnehmen: (Kriterium 3.7) Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: - Planung LST - DSTW: Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler MDM, Blockanpassung, Systemintegration - ETCS (L2) Zugbeeinflussung - Bahnübergangssicherungsanlagen Umbau - Bahnübergangssicherungsanlagen Neubau (Kriterium 3.8) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. (Kriterium 3.9) Nachweis zu Referenzen: es muss mindestens 2 Stellwerksausrüstungs-Projekt mit Realisierung einer Stellwerks-Zentraleinheit für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der Europäischen Union in den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (anerkannt werden auch noch nicht abgeschlossene Projekte, Referenzbogen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers und mit Angabe, ob es sich um ein elektronisches oder digitales Stellwerk handelt, mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftragssummen, Zeitraum der Leistungserbringung sowie Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Stichpunkten). (Kriterium 3.10) Nachweis über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, das die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entspr …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Lieferleistung und Ausführung für PB 1,2,5 und 6 sowie BSO/TSO (1. Option) Lieferleistung und Ausführung für PB 3 und 4 (2. Option)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Präqualifizierungsverfahren sin … ganz lesenLeistung: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Präqualifizierungsverfahren sind aus Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" zu entnehmen sowie der Anlage A.00 "Bewerbungsbedingungen nach SektVO" Abs. 16ff.: - Planung LST - DSTW: Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler MDM, Blockanpassung, Systemintegration - ETCS (L2) Zugbeeinflussung - Bahnübergangssicherungsanlagen Umbau - Bahnübergangssicherungsanlagen Neubau
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu ver … ganz lesen(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II) Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Hinweis
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeid … ganz lesenAnschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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501vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.02.2025 auf 18.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 18.02.2025 auf 21.02.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 04.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8a5fd7f-a89e-4f38-842a-325d6a8af122.