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DigiStok - Digitalisierung Standortskarten (LWF)

Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) · Freising, Bayern

Aktenzeichen 2023AI000005veröffentlicht 29.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1,5 Jahre01.06.2024 – 30.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Freising85354, Landkreis Freising, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Fragen- und Antwortenforum eVergabe
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle und umweltbewusste Waldbewirtschaftung, da sie wesentlichen Einfluss auf die Baumartenwahl und die weitere Bestandsbehandlung hat. Daher wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg im Privat- und Kör-perschaftswald in Bayern die forstlichen Standorte in einzeln abgegrenzten Kartiergebieten erkundet und dabei die Standortsfaktoren Klima, Lage und Boden erfasst und beschrieben

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) beabsichtigt nun die Karten der terrestrischen Standortskartierung verschiedener Kartiergebiete in Bayern zu digitalisieren. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es das heterogene Kartenmaterial in ein einheitliches Format umzuwandeln und so im forstlichen geographischen Informationssystem mit einheitlicher Datenstruktur zusammenzuführen. Der Auftraggeber stellt eingescannte Standortskarten (zum Teil auch georeferenziert) in den Formaten PDF, JPG und TIFF als Grundlage der Digitalisierung zur Verfügung. Als Endprodukt sollen für jedes Kartiergebiet qualitätsgeprüfte, vollständig vektorisierte und GIS-fähige Shapefiles zur Verfügung stehen. Diese sollen als Datengrundlage für weitere Projekte dienen.

Bei dem Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindest- und Höchstmenge an zu bearbeitenden Daten. Die Mindestabnahmemenge ist gesondert in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Jahr mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 6 Monaten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
30.11.2025
Dauer
1,5 Jahre
Verlängerung
Verlängerungen wie vertraglich vereinbart
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
82 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesen„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Schätzmenge 155.000 Hektar, Höchstmenge 200.000 Hektar
Hinweis
„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Höchstwert, der gem … ganz lesen„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung durchzuführenden Werkleistungen ist eine Digitalisierung von 200.000 Hektar. Wird der Höchstwert überschritten, so endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
Anschrift
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1, 85354 Freising
Kontakt
vergabe@lwf.bayern.de
Auskünfte
Fragen- und Antwortenforum eVergabezentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.04.2024 auf 11.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 503a580a-ef3b-434b-9fa6-4d953ff019ff.