Dieselshuttle während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg - Berlin
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI73987veröffentlicht 11.07.2024erstmals 11.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.08.2025 – 30.04.2026
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.08.2025 – 30.04.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 28 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 28 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 27 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Heute
Beschreibung
Durchführen von Überführungsfahrten und Gestellung von Triebfahrzeugen zur Durchführung von Traktionsleistungen (Dieselshuttle) während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg-Berlin für die DB InfraGO AG
Gegenstand nach CPV
- 60200000Schienentransport/-beförderungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Überführungsfahrten für die Werksbedienung der DB Fahrzeuginstandhaltung (FZI) in Wittenberge [1 Triebfahrzeug] Zuführung des Triebfahrzeugs nach Berlin-Nordost, Vorhaltung des Triebfahrzeug, Rangierleistungen sowie Durchführung der Überführungsfahrt ab Berlin-Nordost nach Wittenberge und umgekehrt. Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes. | 9 Monate | – |
| 2 | Gestellung von Triebfahrzeuge für Bedienung des Elbeport, Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und Havarie-Einsatz auf Umleiterstrecke Stendal-Uelzen [2 Triebfahrzeuge] Gestellung von Triebfahrzeugen inkl. Personal für die Bedienung des Elbeport in Wittenberge, des Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und für den Havarie-Einsatz auf der Umleiterstrecke Stendal-Uelzen, sowie auf Strecken im Umkreis von ca. 50 km dieser Umleiterstrecke Zuführung der Triebfahrzeuge zu den planmäßigen Standorten in Stendal und Uelzen sowie Vorhaltung der Triebfahrzeuge (inkl. Triebfahrzeugführer) und Durchführung von Traktions- und Havariefahrten Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes. | 9 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen a … ganz lesenkürzer
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.- Kriterium
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und di … ganz lesenkürzer
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens ein Triebfahrzeug) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31,122 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentsch … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen a … ganz lesenkürzer
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.- Kriterium
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und di … ganz lesenkürzer
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens zwei Triebfahrzeuge der gleichen Baureihe) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31,122 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentsch … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- evergabe@
deutschebahn.com
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- BBL Logistik GmbH10 Zuschläge
- WFL Wedler Franz Logistik GmbH & Co8 Zuschläge
- DB Cargo Aktiengesellschaft5 Zuschläge
- BIEGE Baulogistik c/o D&C Logistics GmbH4 Zuschläge
- DB Regio AG3 Zuschläge
- Neo Lox GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 14.08.2024 auf 26.08.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 14.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eaa99715-cff2-4a0b-876d-cd34d2b05168.