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ohne Zuschlag beendetEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Dieselshuttle während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg - Berlin

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI73987veröffentlicht 11.07.2024erstmals 11.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 804 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.08.2025 – 30.04.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 27 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Durchführen von Überführungsfahrten und Gestellung von Triebfahrzeugen zur Durchführung von Traktionsleistungen (Dieselshuttle) während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg-Berlin für die DB InfraGO AG

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Überführungsfahrten für die Werksbedienung der DB Fahrzeuginstandhaltung (FZI) in Wittenberge [1 Triebfahrzeug]

Zuführung des Triebfahrzeugs nach Berlin-Nordost, Vorhaltung des Triebfahrzeug, Rangierleistungen sowie Durchführung der Überführungsfahrt ab Berlin-Nordost nach Wittenberge und umgekehrt. Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes.

9 Monate–
2
Gestellung von Triebfahrzeuge für Bedienung des Elbeport, Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und Havarie-Einsatz auf Umleiterstrecke Stendal-Uelzen [2 Triebfahrzeuge]

Gestellung von Triebfahrzeugen inkl. Personal für die Bedienung des Elbeport in Wittenberge, des Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und für den Havarie-Einsatz auf der Umleiterstrecke Stendal-Uelzen, sowie auf Strecken im Umkreis von ca. 50 km dieser Umleiterstrecke Zuführung der Triebfahrzeuge zu den planmäßigen Standorten in Stendal und Uelzen sowie Vorhaltung der Triebfahrzeuge (inkl. Triebfahrzeugführer) und Durchführung von Traktions- und Havariefahrten Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes.

9 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen a … ganz lesen1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Kriterium
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und di … ganz lesen2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens ein Triebfahrzeug) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31,122 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentsch … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen a … ganz lesen1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Kriterium
2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und di … ganz lesen2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens zwei Triebfahrzeuge der gleichen Baureihe) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31,122 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentsch … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
evergabe@deutschebahn.com

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (110 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 14.08.2024 auf 26.08.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eaa99715-cff2-4a0b-876d-cd34d2b05168.