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Dienstleistungsvertrag "Parkraumbewirtschaftung" in der Hansestadt Wismar

Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb · Wismar, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen OV 23-25veröffentlicht 27.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 550 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Dienstleistungsvertrag "Parkraumbewirtschaftung" in der Hansestadt Wismar, ab 01.06.2025 Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb als Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar betreibt die Parkplätze in der Innenstadt und die Parkierungsanlagen im Altstadtring. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Teilleistungen per Dienstleistungsvertrag an externe Firmen vergeben. Gegenstand des auszuschreibenden Dienstleistungsvertrages ist die Betreuung der Parkscheinautomaten sowie Schrankenanlagen ab dem 01.06.2025. Die Betreuung umfasst im Einzelnen: - Wartung, Instandhaltung und Pflege sowie Entstörung von Parkscheinautomaten und Schrankenanlagen, -24 Std. Fernüberwachung mit Notrufbereitschaft und Havariebereitschaft, - personelle Besetzung des Parkhauses (Pförtnerloge) sowie - Geldver- und entsorgung der Kassen- und Parkscheinautomaten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertung: 100% Preis (alle anderen Kriterien zu Qualität, Zweckmäßigkeit und Fachkunde sind bereits in den Vergabeunterlagen eingearbeitet)

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Art des Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Einzureichende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - … ganz lesenArt des Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Einzureichende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 1 Jahr - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 1 Jahr - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 1 Jahr
Eintragung in das Handelsregister
Art des Kriteriums: Eignung zur Berufsausübung Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung FB 124 - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Formular "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter") - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular … ganz lesenArt des Kriteriums: Eignung zur Berufsausübung Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung FB 124 - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Formular "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter") - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Merkblatt Kernarbeitsnormen ILO") - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Erklärung Vereinbarung nach dem TVgG M-V") - Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05 - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Gewerbeanmeldung, -ummeldung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) ( Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Art des Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (mittels Eigenerklärung) - Referenznachweise mit d … ganz lesenArt des Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (mittels Eigenerklärung) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung. - Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis spätestens zum 30.09.2028 für eine Verlängerung bis zum 31.05.2030 bzw. spätestens zum 30.09.2029 für eine weitere Verlängerung bis zum 31.05.2031) schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: § 12 Besondere Vertragsbedingungen Sicherheitsleistung (1) Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt der AN unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme gem. Abs. 2. Die … ganz lesenverlangt: § 12 Besondere Vertragsbedingungen Sicherheitsleistung (1) Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt der AN unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme gem. Abs. 2. Dies geschieht in der Weise, dass drei Bürgschaftserklärungen, jeweils für einen Teilbetrag, vorzulegen sind, so dass insgesamt in Höhe von 5 % der Brutto- Auftragssumme eine Absicherung besteht. Bis zur Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft ist der AG berechtigt, das von dem AN in Rechnung gestellte Entgelt bis zu einer Gesamthöhe einzubehalten, die 5 % der Brutto-Auftragssumme gem. Abs. 2 entspricht. Nach Übergabe der vertragskonformen Vertragserfüllungsbürgschaft ist das einbehaltene Entgelt, das für die Dauer des Einbehalts nicht verzinst wird, binnen 14 Tagen an den AN auszukehren. (2) Die Brutto-Auftragssumme entspricht dem prognostizierten Gesamtentgelt aus dem Preisangebot. (3) Nach Ablauf jeweils eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, gibt der AG eine dieser Bürgschaftsurkunden zurück. Im Falle der Verlängerung des Vertrages gibt der AG die letzte Bürgschaftsurkunde erst nach Vertragsende zurück.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 2 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-f … ganz lesenLeistung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 2 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Nachweise zur Schulung von Personal über: - Instandhaltung und Reparatur von Schrankenanlange und Kassenautomaten, - Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Parkscheinautomaten, - Personenbefreiung auf Fahrstühlen der Firma Kone. Geldverkehr: - Nachweis über eine Beraubungsversicherung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRBYDCYDWD Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXRBYDCYDWD Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor. Zuschlagskriterium: 100 % Preis Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
720.841 €Zuschlagswert im Median
317.815 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0ac70f8-2022-4e2a-9c8e-9ef3040937d9.