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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungsvertrag für die Reinigung von Deponiesickerwasser

Landkreis Wolfenbüttel · Wolfenbüttel, Niedersachsen

Aktenzeichen V_2025-21 Kpveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 289 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Qualitätskriterium10 %
  • Preiskriterium90 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel (WLW) betreiben mit ihrem Betriebsbereich Abfallwirtschaft Landkreis Wolfenbüttel (ALW) am Standort des Entsorgungs- und Verwertungszentrums Bornum die Deponie Bornum. Die Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel (WLW) beabsichtigen, den Betrieb der Sickerwasserreinigung als Dienstleistung zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel (WLW) betreiben mit ihrem Betriebsbereich Abfallwirtschaft Landkreis Wolfenbüttel (ALW) am Standort des Entsorgungs- und Verwertungszentrums Bornum die Deponie Bornum. Das Sickerwasser der Deponie einschließlich der auf der Deponie anfallenden häuslichen Abwässer und des Wassers aus der Kompostierung und befestigter Flächen wird seit 1996 in einer Sickerwasserreinigungsanlage (SWRA) mit dem Ziel zur Direkteinleitung in den Vorfluter Oker gereinigt.

Die vorhandene Sickerwasserreinigungsanlage ist Eigentum der WLW.

Der derzeitige Dienstleistungsvertrag für den Betrieb der Sickerwasserreinigungs-anlage läuft zum 16.06.2026 aus.

Die Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel (WLW) beabsichtigen, den weiteren Betrieb der Sickerwasserreinigung erneut als Dienstleistung zu vergeben.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.

Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 13.01.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal zugelassen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Sickerwassertransport (Umweltschutz)
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 90gewichteter Angebotspreis über 10 Jahre

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: 2 mal 3 Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TDL Energie GmbH, Neumünster3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (46 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e392d47c-e1be-4af5-a8e4-83a66472a4f8.