Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045
Landesdirektion Sachsen · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen 17-0452/143/12veröffentlicht 09.05.2025erstmals 09.05.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 19 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2045
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.
- Unterhalts-, Grund- u. Sonderreinigung in Kindertagesstätten und Horte - Zentrum 2Stadt Chemnitz · ChemnitzFrist 02.12.2026
- Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in Schulen, Sporthallen und OrtsteilrathausStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 30.11.2026
- Transport von Verstorbenen innerhalb bzw. zwischen den Standorten der Klinikum Chemnitz gGmbHKlinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · ChemnitzFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Jahre01.01.2027 – 31.12.2045
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Personelle Ausfallsicherheit20 %
- Technische Ausfallsicherheit20 %
- Beteiligung an der Ausbildung7,5 %
- Innovationskonzept2,5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2045
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Luftrettungsstation Bautzen Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. | 19 Jahre | – |
| 2 | Luftrettungsstation Dresden Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Dresden hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. | 19 Jahre | – |
| 3 | Luftrettungsstation Leizig Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Leipzig hat der Konzessionsnehmer zwei Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. | 19 Jahre | – |
| 4 | Luftrettungsstation Zwickau Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Zwickau hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. | 19 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Personelle AusfallsicherheitKompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
- Qualität
- Technische AusfallsicherheitKonzept zur technischen Ausfallsicherheit
- Qualität
- Beteiligung an der AusbildungKonzept zur Beteiligung an der Ausbildung
- Qualität
- Innovationskonzept
- Preis
- Benutzungsentgelt 2027
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2045
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Konzessionsgeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung bis längstens zum 31. Dezember 2047 zu verlängern (Verlängerungsoption), wenn dies notwendig ist, die luftrettungsdienstliche Versorgung bis zur Wirksamkeit eines Anschlussvertrages oder einer anderweitigen Versorgungsform sicherzustellen.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an den Stationen Dresden, Leipzig und Zwickau sowie im 24-Stundenbetrie … ganz lesenkürzer
Leistung: Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an den Stationen Dresden, Leipzig und Zwickau sowie im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer je einen Rettungshubschrauber, an der Station Leipzig zwei Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstationen zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die die Eignungsanforderungen … ganz lesenkürzer
Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt A) erfüllen, sich mit einem Erstangebot beteiligen können. Die Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) - insbesondere die Vorschriften der §§ 17 VgV (Verhandlungsverfahren), § 48 Abs. 7 VgV (Erläuterung erhaltener Unterlagen), § 56 (Prüfung der Angebote, Nachfordern von Unterlagen), § 57 VgV (Ausschluss von Angeboten), finden ergänzend entsprechende Anwendung. Soweit sich aus der ergänzenden Anwendung einzelner Vorschriften der VgV Widersprüche zu zwingenden Bestimmungen der KonzVgV bzw. Vorgaben in den Konzessionsvergabeunterlagen ergeben, tritt die jeweilige Regelung der VgV zurück. Der Auftraggeber behält sich vor, mit sämtlichen geeigneten Bietern auf Grundlage ihrer Erstangebote in Verhandlungen einzutreten. In diesem Fall wird der Auftraggeber nach Abschluss der Verhandlungen die Bieter zur endgültigen Angebotsabgabe (Finales Angebot oder Letztangebot) auffordern. Ein Anspruch auf Verhandlungen gibt es nicht. Ebenso ist es möglich, den Zuschlag ohne Verhandlungen sofort auf das Eingangsangebot zu erteilen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Altchemnitzer Str. 41, 09105 Chemnitz
- Website
- lds.sachsen.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
lds.sachsen.de
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Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26981fe9-0c2e-47c9-93cd-e47c4b9f3c24.