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Dienstleistungskonzession Schulspeisung und Trinkmilchversorgung an den 5 Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt (Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Service)

Stadt Eisenhüttenstadt, Fachbereich Stadtentwicklung · Eisenhüttenstadt, Brandenburg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 27.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Warmhaltezeit20 %
  • Benehmensherstellung mit der Schule gem. § 113 BbgSchulG40 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

VgV 1/2023 Dienstleistungskonzession Schulspeisung und Trinkmilchversorgung an den 5 Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt (Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Service) Der Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung von Grundschülern an den fünf Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt auf der Grundlage des DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen in der jeweils aktuellen Fassung für die Mittagsverpflegung, Speisenherstellung und Ausgabe der Mittagsverpflegung sowie der Trinkmilchversorgung vom 01.01.2024 bis 31.12.2027.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Grundschule "Astrid Lindgren"

Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

––
3
Grundschule "Erich Weinert"

Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

––
4
Schönfließer Grundschule

Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

––
5
Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe"

Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

––
6
Diesterweg Grundschule

Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
WarmhaltezeitGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Benehmensherstellung mit der Schule gem. § 113 BbgSchulGGewichtung (Punkte, genau) 40
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMK6S2Z

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben3
3kein Zuschlag angegeben3
4kein Zuschlag angegeben3
5kein Zuschlag angegeben3
6kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
962.185 €Zuschlagswert im Median
608.055 € – 2,14 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df634230-7cc2-4fa5-9709-e148032db72d.