Dienstleistungskonzession Schulspeisung und Trinkmilchversorgung an den 5 Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt (Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Service)
Stadt Eisenhüttenstadt, Fachbereich Stadtentwicklung · Eisenhüttenstadt, Brandenburg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 27.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Verpflegung in zwei Kindertagesstätten der Gemeinde BrieselangGemeinde Brieselang · 14656 BrieselangFrist 23.11.2026
- Mittagsversorgung Kita "Kruger Spatzen"Gemeinde Falkenberg vertreten durch Amt Falkenberg-Höhe · 16259 FalkenbergFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eisenhüttenstadt15890, Landkreis Oder-Spree, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Warmhaltezeit20 %
- Benehmensherstellung mit der Schule gem. § 113 BbgSchulG40 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
VgV 1/2023 Dienstleistungskonzession Schulspeisung und Trinkmilchversorgung an den 5 Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt (Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Service) Der Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung von Grundschülern an den fünf Grundschulen der Stadt Eisenhüttenstadt auf der Grundlage des DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen in der jeweils aktuellen Fassung für die Mittagsverpflegung, Speisenherstellung und Ausgabe der Mittagsverpflegung sowie der Trinkmilchversorgung vom 01.01.2024 bis 31.12.2027.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Grundschule "Astrid Lindgren" Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. | – | – |
| 3 | Grundschule "Erich Weinert" Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. | – | – |
| 4 | Schönfließer Grundschule Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. | – | – |
| 5 | Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe" Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. | – | – |
| 6 | Diesterweg Grundschule Auf der Grundlage des § 113 Brandenburgischen Schulgesetzes sollen ab dem 01.01.2024 die Schülerinnen und Schüler von insgesamt fünf Grundschulen in der Stadt Eisenhüttenstadt (nachfolgend Stadt) mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt werden. Es ist auch zu sichern, dass die Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. Die Essenversorgung soll in Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Konzessionsnehmer umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbstständig auf eigenes Risiko durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeisenversorgung. Sie erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- WarmhaltezeitGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Benehmensherstellung mit der Schule gem. § 113 BbgSchulGGewichtung (Punkte, genau) 40
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YMK6S2Z
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
eisenhuettenstadt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VielfaltMenü GmbH7 Zuschläge
- RWS Cateringservice GmbH4 Zuschläge
- Sunshine Catering Service GmbH4 Zuschläge
- Drei Köche GmbH2 Zuschläge
- Ecolog Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Klüh Catering GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df634230-7cc2-4fa5-9709-e148032db72d.