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Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing

Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen 2024-SB-06-01veröffentlicht 25.10.2024erstmals 25.10.2024Dienstleistungen

Teilnahmefristseit 634 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.06.2025 – 31.05.2033
Lose
3Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Leipzig04347, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2033
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing an Mobilitätsstationen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stellflächen

Anzahl der Stellflächen wird anhand des Drawverfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

8 Jahre–
2
Stellflächen

Anzahl der Stellflächen wird anhand des Draw verfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

8 Jahre–
3
Stellflächen

Anzahl der Stellflächen wird anhand des Draw verfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

8 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Handelsregisterauszug beibringen. Dieser darf nicht vor dem 01.09.2024 datiert sein. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar … ganz lesenDie Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Handelsregisterauszug beibringen. Dieser darf nicht vor dem 01.09.2024 datiert sein. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Es ist ein M … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Es ist ein Mindestumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 600.000,00 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Kriterium
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines C … ganz lesenDer Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharing-Anbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig war. Dabei muss der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens - in zwei verschiedenen Städten oder Gemeinden ein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot betrieben haben und - sein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot auf mindestens 50 Carsharing-Fahrzeuge (gleichzeitig) erstreckt (ggf. über mehrere Städte oder Gemeinden addiert) Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrern/innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer/innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens). - Ein Carsharing-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das in einem Carsharing-Angebot eingesetzt wird. - Stationsbasiert ist ein Carsharing-Angebot, wenn es auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen beruht. - Stationsunabhängig ist ein Carsharing-Angebot, wenn die Nutzung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden kann. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordruck. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: s. Leistungsbeschreibung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die fo … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Zuschlag erfolgt anhand von Qualitätskriterien. Diese befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Hinweis
Jeder Bieter kann den Zuschlag nur für maximal ein Los erteilt bekommen. Die Auswertung der Lose erfolgt in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Nummerierung (1 dann 2 dann 3). Ist ein Bieter für das Los auf der vorangegangenen Stufe für den Zuschlag vorgesehen, wird er bei den nachfolgenden Losen ni … ganz lesenJeder Bieter kann den Zuschlag nur für maximal ein Los erteilt bekommen. Die Auswertung der Lose erfolgt in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Nummerierung (1 dann 2 dann 3). Ist ein Bieter für das Los auf der vorangegangenen Stufe für den Zuschlag vorgesehen, wird er bei den nachfolgenden Losen nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn er für die nachfolgenden Angebote der einzige Bieter ist. Wenn es weniger als drei erfolgreiche Bieter gibt, werden die verbleibenden Stellflächen unter den erfolgreichen Bietern aufgeteilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.02.2025 auf 17.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.11.2024 auf 12.12.2024 verschoben
  4. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 04.02.2025 auf 11.02.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 25.11.2024
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.12.2024 auf 04.02.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57e55c5c-7982-48c2-b2cb-c92b714063f4.