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Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Schulmensa/des Kiosks in der Realschule Heessen der Stadt Hamm

Amt für schulische Bildung · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VgV/EU/24/002veröffentlicht 22.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 996 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate21.08.2024 – 17.07.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Kooperation und Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 17.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Schulmensa/ des Kiosks in der Realschule Heessen der Stadt Hamm europaweit aus.

Beschreibung des Loses

Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr. Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben. Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.). Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden. Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Kooperation und Qualität50 %
Preis
Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear.
Qualität
Kooperation und QualitätDer Bieter, dessen Angaben die Erwartungen vollumfänglich, sehr gut erfüllen erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Die Wertungspunkte von a) und b) werden addiert. Die Bewertung erfolgt anhand der "Bewertungsmatrix - Dienstleistungskonzession". a) Mitwirkung am Angebotssortiment Es werden die Bieterangaben in folgenden Leistungsbereichen bewertet: - Vorlaufzeit für Wünsche der Schule und der Schüler: innen - Anzahl der Ansprechpartner: innen - Kontaktmöglichkeiten - Erreichbarkeit der Ansprechpartner: innen b) Qualitätssicherung Es werden die Bieterangaben in folgenden Leistungsbereichen bewertet: - Qualitätsmanagementsystem - Sicherstellung der Lieferungen in Hinblick auf Personalausfälle - Sicherstellung der Lieferungen in Hinblick auf Fahrzeugausfälle - Reaktionszeit bei Beschwerden und Hinweisen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.08.2024
Vertragsende
17.07.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt 4 Schul … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt 4 Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2027/28 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengel … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (E … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: (1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen. (1.4) Bei Eignungsleihe: (1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland (1.5) Bei Nachunternehmereinsatz: (1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland (1.6) Angebot (Vordruck) (1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.8) Liste mit geplanter Produktpalette (inklusive Preisangaben und gekennzeichneten Bio-Produkten) (1.14) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.15) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (5.1) Leistungsbeschreibung (5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule (5.3) Bewertungsmatrix (5.4) Bewerbungsbedingungen (5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen (5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (5.8) Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDNNF (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (E … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPSYDDDNNF (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: (1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen. (1.4) Bei Eignungsleihe: (1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland (1.5) Bei Nachunternehmereinsatz: (1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland (1.6) Angebot (Vordruck) (1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.8) Liste mit geplanter Produktpalette (inklusive Preisangaben und gekennzeichneten Bio-Produkten) (1.14) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.15) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (5.1) Leistungsbeschreibung (5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule (5.3) Bewertungsmatrix (5.4) Bewerbungsbedingungen (5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen (5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (5.8) Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen. (7) Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

85vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
765.762 €Zuschlagswert im Median
338.503 € – 1,48 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ae9a110-6939-4117-8ece-85da90274cb4.