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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Dienstleistungskontingent Netzwerk- und PC-Support

Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen MUL CT 05/2026veröffentlicht 22.10.2026erstmals 01.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1 Tag abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Cottbus03048, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Fachgespräch25 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem
    vor 18 Tagen
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 1 Tag
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Unterstützung der IT im Bereich des Netzwerks- und PCs-Supports der MUL-CT.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Netzwerk-Support

Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem ist eine junge Universitätsmedizin und der größte Arbeitgeber in Cottbus mit rund 1.200 Betten und knapp 3.000 Mitarbeitenden aus mehr als 40 Ländern. Als bedeutendes Leitkrankenhaus und Universität gestaltet es die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Modellregion Gesundheit Lausitz. Die MUL - CT bietet eine umfassende Maximalversorgung mit 22 Kliniken und 4 Instituten für jährlich über 150.000 Patienten sowie ein inspirierendes Umfeld für Forschung und Lehre. Die MUL - CT vereint dabei Forschung, Lehre und Krankenversorgung in einem innovativen Rahmen und bietet vielfältige Karrierechancen, erstklassige Weiterbildungsprogramme und eine hochmoderne Arbeitsumgebung im Herzen von Cottbus. Weitere Informationen finden Sie unter www.mul-ct.de. Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Unterstützung der IT der MUL-CT. Es werden zwei Aufgabenbereiche vergeben: Los 1: Netzwerk-Support Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 240 Tage pro Jahr (auf Basis von 8h/Tag und unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung umfasst ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48-monatige Laufzeit. Los 2: PC-Support Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 240 Tage pro Jahr (auf Basis von 8h/Tag und unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung umfasst ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48-monatige Laufzeit.

48 Monate–
2
PC-Support

Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem ist eine junge Universitätsmedizin und der größte Arbeitgeber in Cottbus mit rund 1.200 Betten und knapp 3.000 Mitarbeitenden aus mehr als 40 Ländern. Als bedeutendes Leitkrankenhaus und Universität gestaltet es die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Modellregion Gesundheit Lausitz. Die MUL - CT bietet eine umfassende Maximalversorgung mit 22 Kliniken und 4 Instituten für jährlich über 150.000 Patienten sowie ein inspirierendes Umfeld für Forschung und Lehre. Die MUL - CT vereint dabei Forschung, Lehre und Krankenversorgung in einem innovativen Rahmen und bietet vielfältige Karrierechancen, erstklassige Weiterbildungsprogramme und eine hochmoderne Arbeitsumgebung im Herzen von Cottbus. Weitere Informationen finden Sie unter www.mul-ct.de. Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Unterstützung der IT der MUL-CT. Es werden zwei Aufgabenbereiche vergeben: Los 1: Netzwerk-Support Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 240 Tage pro Jahr (auf Basis von 8h/Tag und unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung umfasst ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48-monatige Laufzeit. Los 2: PC-Support Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 240 Tage pro Jahr (auf Basis von 8h/Tag und unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung umfasst ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48-monatige Laufzeit.

48 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Fachgespräch25 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals35 %
Preis
gemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Fachgesprächgemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personalsgemäß Vergabeunterlagen

Eignung3 von 3 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis des Partnerstatus als "Cisco Gold Partner" oder als gleichwertiger Nachweis eine aktuelle Cisco-Partnerdesignation anerkannt, die eine nachweisbare Expertise im Bereich Enterprise Networking belegt. Insbesondere werden Nachweise als Cisco Networking Partner sowie entsprechende höherwertige Ausprägungen (z. B. Preferred-Status innerhalb des jeweiligen Portfolios) als geeignet angesehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 17 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 18 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 19 Eigenerklärung Russlandsanktionen 20 Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 21 Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 22 Erklärung Unternehmensdat … ganz lesenLeistung: 17 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 18 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 19 Eigenerklärung Russlandsanktionen 20 Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 21 Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 22 Erklärung Unternehmensdaten 23 Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt BbgVergG 24 Verpflichtungserklärung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG 25 Erklärung Frauenförderverordnung 26 Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes 27 Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesen1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls aus … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlgae 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHXYB# Diese Rahmenvereinbarung wird vom Auftraggeber mit mehreren Auftragnehmern im jeweiligen Los abgeschlossen. Pro Los sind maximal drei Parteien auf Auftragnehmerseite vorgesehen. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber je Los unter den V … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHXYB# Diese Rahmenvereinbarung wird vom Auftraggeber mit mehreren Auftragnehmern im jeweiligen Los abgeschlossen. Pro Los sind maximal drei Parteien auf Auftragnehmerseite vorgesehen. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber je Los unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum (Mini-)Wettbewerb durchführen. Die Vergabe von Einzelaufträgen nach vorgenanntem Aufruf zum Wettbewerb stellt sich pro Los wie folgt dar: - Der Auftraggeber bittet alle Vertragspartner in Textform um die Abgabe eines Angebots für den beabsichtigten Einzelabruf (z.B. Service Jahr 2027). Die Beschreibung der zu liefernden Leistung ergibt sich aus den Informationen in der einzelnen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bzw. aus der Leistungsbeschreibung. - Die Auftragsvergabe im jeweiligen Einzelabruf erfolgt je Los an den Vertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich durch den aktualisierten Preis der Leistung aus dem Miniwettbewerb im Zuschlagskriterium Nr. 1 (der aber nicht höher sein darf als im Angebot aus dem Offenen Verfahren) sowie die feststehende Qualifikation aus dem Zuschlagskriterium Nr. 2 als maßgebliche Entscheidungsgrundlagen. Die Angebotspreise der an den Auftraggeber übermittelten Angebote werden nach Auftragsvergabe nicht gegenüber den jeweils anderen Vertragspartnern bekannt gegeben. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Fachgespräch25 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals35 %
Preis
gemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Fachgesprächgemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personalsgemäß Vergabeunterlagen

Eignung3 von 3 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis Status Microsoft Solutions Partner for Modern Work oder einen gleichwertigen Nachweis der Herstellerqualifikation
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 17 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 18 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 19 Eigenerklärung Russlandsanktionen 20 Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 21 Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 22 Erklärung Unternehmensdat … ganz lesenLeistung: 17 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 18 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 19 Eigenerklärung Russlandsanktionen 20 Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 21 Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 22 Erklärung Unternehmensdaten 23 Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt BbgVergG 24 Verpflichtungserklärung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG 25 Erklärung Frauenförderverordnung 26 Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes 27 Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesen1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls aus … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlgae 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHXYB# Diese Rahmenvereinbarung wird vom Auftraggeber mit mehreren Auftragnehmern im jeweiligen Los abgeschlossen. Pro Los sind maximal drei Parteien auf Auftragnehmerseite vorgesehen. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber je Los unter den V … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHXYB# Diese Rahmenvereinbarung wird vom Auftraggeber mit mehreren Auftragnehmern im jeweiligen Los abgeschlossen. Pro Los sind maximal drei Parteien auf Auftragnehmerseite vorgesehen. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber je Los unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum (Mini-)Wettbewerb durchführen. Die Vergabe von Einzelaufträgen nach vorgenanntem Aufruf zum Wettbewerb stellt sich pro Los wie folgt dar: - Der Auftraggeber bittet alle Vertragspartner in Textform um die Abgabe eines Angebots für den beabsichtigten Einzelabruf (z.B. Service Jahr 2027). Die Beschreibung der zu liefernden Leistung ergibt sich aus den Informationen in der einzelnen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bzw. aus der Leistungsbeschreibung. - Die Auftragsvergabe im jeweiligen Einzelabruf erfolgt je Los an den Vertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich durch den aktualisierten Preis der Leistung aus dem Miniwettbewerb im Zuschlagskriterium Nr. 1 (der aber nicht höher sein darf als im Angebot aus dem Offenen Verfahren) sowie die feststehende Qualifikation aus dem Zuschlagskriterium Nr. 2 als maßgebliche Entscheidungsgrundlagen. Die Angebotspreise der an den Auftraggeber übermittelten Angebote werden nach Auftragsvergabe nicht gegenüber den jeweils anderen Vertragspartnern bekannt gegeben. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.11.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 06.11.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 30.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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