Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungen zur Smart-Meter-Gateway-Administration, Messdatenmanagement, CLS-Management und wei-teren Services (GWA BPO, MDM BPO und CLSM BPO)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung · Lüneburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024_000000039716veröffentlicht 17.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 871 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Bewertung der Anforderungen55 %
  • Proof of Concept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an enercity Netz GmbH
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber, die enercity Netz GmbH als Tochterunternehmen der enercity AG, beabsichtigt, durch ein Business Process Outsourcing (BPO) der ausgeschriebenen Full-Service-Leistungen die Eigenleistungstiefe insbesondere bei der Prozessausführung und der IT-sicherheitstechnischen Ausgestaltung des intelligenten Messstellenbetriebs zu minimieren. Der Aufragnehmer übernimmt für den Auftraggeber Aufgaben eines Smart-Meter-Gateway-Administrators (SMGWA) (vgl. § 2 Ziffer 20 und § 25 MsbG) und erbringt weitere Dienstleistungen beim Betrieb und der Bedienung von MDM-Systemen, CLSM-Systemen und von intelligenten Messsystemen (iMSys) sowie Steuerboxen einschließlich der Bereitstellung von Applikationen, Schnittstellen, des Zertifikatsmanagements und der Beratung des Auftraggebers für das Management des Rollouts iMSys und Steuerbox (Beschaffung, Einsatz, Administration), soweit konkret vereinbart. Soweit die Leistungen gesetzlich geregelt sind, rechnen die Vertragspartner mit Anpassungen dieser gesetzlichen Regelungen während der Vertragslaufzeit. Auch befindet sich die für den intelligenten Messstellenbetrieb eingesetzte Technik noch in der Weiterentwicklung. Auch hier erwarten die Vertragspartner Änderungen für die Leistungserbringung. Über die vertraglichen Regelungen zur Änderung von Leistungen hinaus möchten die Vertragspartner partnerschaftlich zusammenarbeiten und etwaige Herausforderungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich lösen.

Beschreibung des Loses

Auftragserteilung: geplant November / Dezember 2024 Projektstart: geplant 01.01.2025 Go Live voraussichtlich der 01.10.2025 Die Einführung des neuen Systems soll als Big-Bang erfolgen. D.h. es werden nicht schleichend einzelne Prozesse eingeführt, sondern nach Implementierung der Kernprozesse der Cut-Over System-alt nach System-neu soll die Einführung als "Big-Bang" erfolgen. Die Grundlaufzeit des Vertrags erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 35
Qualität
Bewertung der AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 55
Qualität
Proof of ConceptGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung24 von 24 angegeben

Kriterium
Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht wegen einer der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist bzw. dass keine darin genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält. Erklärung erfolgt durch ausgefüllte Formblatt.
Kriterium
Erklärung erfolgt durch ausgefüllte Formblatt.
Kriterium
Gesamtumsätze in EUR in Deutschland im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d.h. GWA Dienstleistungen für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 Der Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss im Schnitt der letzten drei Jahre pro Jahr bei mindestens 250.000,00 EUR betragen.
Kriterium
Der Bieter gibt die Anzahl und Namen der Beteiligung an.
Kriterium
Der Bieter gibt an: Standorte des Unternehmens mit der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie extra ausgewiesen die Anzahl der, regelmäßig tätigen, freien Mitarbeiter, beides nur auf die auftragsrelevanten Tätigkeitsbereiche bezogen. Bei > 5 Standorten die 5 größten sowie die Anzahl der sonstigen Standorte mit den summierten Mitarbeiterzahlen
Kriterium
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung - Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens 10.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen.
Kriterium
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, sofern zutreffend
Kriterium
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, sofern zutreffend
Kriterium
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, sofern zutreffend
Kriterium
Der Anbieter weist nach, dass er mindestens zum 01.07.2024 drei volle Kalenderjahre die Dienstleistung als Smart Meter Gateway Administrator in der Wirk-PKI für mindestens fünf Kunden erbringt. Anzugeben ist dabei der Dienstleistungsumfang und das Datum der Produktivsetzung.
Kriterium
Der Anbieter weist nach, dass mindestens zwei seiner Kunden mit einem SAP IS-U als ERP-System produktiv im Rahmen des Ausschreibungsgegenstands (SMGW-Administration als BPO und MDM als BPO) über die IM4G-Webservices vollautomatisiert angebunden sind. Als Referenz zählen dabei ausschließlich Kunden, … ganz lesenDer Anbieter weist nach, dass mindestens zwei seiner Kunden mit einem SAP IS-U als ERP-System produktiv im Rahmen des Ausschreibungsgegenstands (SMGW-Administration als BPO und MDM als BPO) über die IM4G-Webservices vollautomatisiert angebunden sind. Als Referenz zählen dabei ausschließlich Kunden, die mehr als 15.000 intelligente Messsysteme im Endausbau ausgebracht haben werden. Der Nach-weis ist durch Angabe der Anbindung über IM4G, des Datums der Produktivsetzung und des Umfangs der Dienstleistung und der geplanten Rollout-Menge von mindestens zwei Kunden zu bestätigen.
Kriterium
Der Anbieter weist nach, dass er zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Summe 8.000 intelligente Messsysteme in der Wirk-PKI administriert. Als Nachweis sind durch den Bieter Kunden mit der jeweiligen Anzahl von intelligenten Messsystemen zu benennen, die produktiv ausgerollt wurden, so dass durch die angegebenen Kunden in Summe mindestens 8.000 intelligente Messsysteme erreicht werden.
Kriterium
Für die zukünftige Bereitstellung eines CLS Service ist nachzuweisen, dass ab 2025 ein entsprechender CLS Service zur Verfügung stehen wird. Eine Übersicht bzgl. einer entsprechenden Produkt-Roadmap, inkl. zeitlicher Übersicht der Verfügbarkeit und Produktivsetzungstermine eines CLS Service, ist bei … ganz lesenFür die zukünftige Bereitstellung eines CLS Service ist nachzuweisen, dass ab 2025 ein entsprechender CLS Service zur Verfügung stehen wird. Eine Übersicht bzgl. einer entsprechenden Produkt-Roadmap, inkl. zeitlicher Übersicht der Verfügbarkeit und Produktivsetzungstermine eines CLS Service, ist beizufügen. Darüber hinaus ist ein Nachweis zu führen, dass ein CLS Testsystem bereits aktuell aufgebaut ist. Hierzu ist eine Skizze der IT-Architektur des Testsystems, sowie Informationen und Umfang bzgl. der aktuell angebundenen Test-Steuerboxen zu liefern. Nachweise ohne die geforderten Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Nachweis darf maximal 4 DIN A4 Seiten umfassen. Jede darüberhinausgehende Seite wird nicht berücksichtigt.
Kriterium
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass er Dritten (z.B. Messdienstleistern, Netzbetreiber und Vertrieben) bei Bedarf die Dienstleistung aEMT (aktiver externer Marktteilnehmer) anbietet, so dass diese sich nicht zwingend eigenständig als aEMT zertifizieren lassen müssen.
Kriterium
Der Anbieter weist nach, dass er für mehr als 2.000 SMGW in Summe bei mind. 3 Kunden bereits einen GWA-Wechsel und Datenmigration erfolgreich selbst durchführt hat. Mindestkriterien: - Summe 2.000 SMGW - bei mindestens 3 Kunden
Kriterium
Durch den Anbieter ist sicherzustellen, dass kein Kunde einen dominierenden Einfluss auf die Weiterentwicklung des Anbieters hat. Insbesondere ist dies von Relevanz, wenn der Anbieter einen Kunden hat, der mehr als 50% der Menge an intelligenten Messsys-temen zum Zeitpunkt der Ausschreibung unter Ve … ganz lesenDurch den Anbieter ist sicherzustellen, dass kein Kunde einen dominierenden Einfluss auf die Weiterentwicklung des Anbieters hat. Insbesondere ist dies von Relevanz, wenn der Anbieter einen Kunden hat, der mehr als 50% der Menge an intelligenten Messsys-temen zum Zeitpunkt der Ausschreibung unter Vertrag hat. Dies gilt z.B. auch, wenn in der Eigentümerstruktur ein Eigentümer, der auch zugleich Kunde ist einen dominierenden Anteil hält. Bitte beschreiben Sie hier, wie Sie auf Wünsche der anderen Kunden eingehen und sicherstellen können, dass auch Weiterentwicklungen für diese Kunden gewährleistet werden bzw. dass diese Kunden auch Einfluss auf die Roadmap haben.
Kriterium
Der Anbieter muss darlegen, wie er einen signifikanten Einfluss auf die Entwicklungs-Roadmap seines Software-Dienstleisters sicherstellt. Als Nachweis können z.B. Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen Anbieter und Software-Dienstleister, die Kundenpositionierung des Anbieters beim Software-Dienstleister, wechselseitige Beteiligungen o.ä. erbracht werden.
Kriterium
Der Anbieter weist die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Informationssicherheit gem. §25 MsbG nach. Hierzu gehören neben dem Nachweis eines ISMS und der hierfür notwendigen Sicherheitskonzeption auch die Nachweise zur Einhaltung der in der TR-03109-6 bzw. die ISO 27001-Zertifizierung auf Bas … ganz lesenDer Anbieter weist die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Informationssicherheit gem. §25 MsbG nach. Hierzu gehören neben dem Nachweis eines ISMS und der hierfür notwendigen Sicherheitskonzeption auch die Nachweise zur Einhaltung der in der TR-03109-6 bzw. die ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz beschriebenen Anforderungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung durch das BSI ist zu erbringen, inkl. der Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Kriterium
Der Anbieter weist eine Zertifizierung seines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 nach.
Kriterium
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/d … ganz lesenDie verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Grundlaufzeit des Vertrags erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21399 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0HK15

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 653 (Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung feb826f6-26ec-4a1d-83f6-c06906e4c8ea.