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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Dienstleistungen zur Errichtung von IT- und Netzwerk-Systemen

Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH · Gotha, Hessen

Aktenzeichen ekom21-2025-0003veröffentlicht 26.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 563 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kassel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Gotha99867, Kassel, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Bieterkonzept30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern von Dienstleistungen zur Errichtung von komplexen IT- und Netzwerk-Systemen in zwei Lose (Los 1: IT-Netzwerk-Dienstleistungen, Los 2: Bereitstellung von IT-Systemen).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
IT-Netzwerk-Dienstleistungen

Die zu beschaffenden Dienstleistungen umfassen die Bereiche Installation, Konfiguration, Erfassung, Dokumentation und Design für die LAN- und WLAN-Systeme ihrer Gesellschafter und potenziellen Gesellschafter über die in der Leistungsbeschreibung definierten Qualifikationsebenen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber den Höchstwert auf 12.000.000,00 € (netto). Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
2
Bereitstellung von IT-Systemen

Die zu beschaffenden Dienstleistungen umfassen die Übernahme und Verarbeitung von IT-Ware (Endgeräte, Zubehör, Displays, Drucker, IT-Netzwerkkomponenten und ähnliches) vom Auftraggeber. Diese Verarbeitung kann zunächst eine Lagerung beim Auftragnehmer sein, eine Assemblierung von gelieferten und bereitgestellten Teilen zu einem Gesamtsystem oder der direkte Aufbau eines - IT-Systems vor Ort. Ziel der Verarbeitung ist regelmäßig die betriebsbereite Übergabe einer in Auftrag gegebenen IT-Struktur. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber den Höchstwert auf 3.000.000,00 € (netto). Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bieterkonzept30 %
Preis70 %
Qualität
BieterkonzeptBewertung des Bieterkonuepts
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen, - die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Wilhelminenstraße 1-3, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 19.03.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklic … ganz lesen1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 19.03.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Bezugsberechtigten. Bezugsberechtigte sind neben der Auftraggeberin selbst, dessen Kunden. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1TELCAT MULTICOM GmbH, Magdeburg; CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach; Bechtle GmbH Weimar, Weimar6
2Bürofachhandel & Datentechnik GmbH, Erfurt; REDNET GmbH, Mainz; Bechtle GmbH Weimar, Weimar6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ekhofplatz 2a, 99867 Gotha
Kontakt
vergabestelle@ekom21.de

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 510 (Installation (außer Software)) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 23.04.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.04.2025 auf 23.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f02853d2-c4c6-4620-a272-320f97d6278a.