Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Software

Dienstleistungen (Redaktionelle Pflege und Weiterentwicklung und Integration der Suchfunktion) zur Förderdatenbank des Bundes

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-I-013veröffentlicht 01.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 948 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
48 Monate11.04.2024 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Personaleinsatzkonzept40 %
  • Angebotspräsentation10 %
  • Konzept Barrierefreiheit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 31 Monaten
  6. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der nachfolgen-den Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten offenen Verfahrens einen Vertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate nach Ersu-chen des Auftraggebers, über die redaktionelle Betreuung und die Weiterentwicklung der Förderdatenbank des Bundes sowie dessen Integration in die Digitale Förderplattform ab dem 11. April 2024 ab-zuschließen. Die Leistung soll in zwei Losen ausgeschrieben werden. Neben dem derzeit bestehenden Los 1 „Redaktionelle Pflege der Förderdatenbank des Bundes“ soll ein neues Los 2 „Weiterentwicklung der Suchfunktion der Förderdatenbank des Bundes“ vergeben werden. Informationen zum Status Quo Die Förderdatenbank des Bundes mit der Domain www.foerderdatenbank.de ist eine Satellitenseite in Verantwortung des BMWK und informiert über Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU. Die Förderdatenbank des Bundes als Satellitenseite ist derzeit eines der am stärksten nachgefragten Portale des BMWK. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kammern, Wirtschaftsverbände, Intermediäre, Länder und Kommunen können hier, neben Informationen zu BMWK-Förderprogrammen, auch aktuelle Informationen zu derzeit knapp 2.500 EU-, Bundes- und Landesprogrammen aufrufen. Sie informiert darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen im Förderbereich und gibt allgemeine Hinter-grundinformationen zu Antragsverfahren. Zudem ist die Förderdatenbank des Bundes ein wesentliches Informationstool für mehrere Hotlines, insb. der Finanzierungs- und Förderberatung. Eine Antragstellung über die Förderdatenbank des Bundes ist nicht möglich. Die Digitale Förderplattform ist ein IT-Vorhaben des BMWK im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Digitale Förderplattform befindet sich seit September 2022 in der technischen Umsetzungsphase. Sie wird einen intuitiven und nutzerfreundlichen Ende-zu-Ende Zugang zu Förderprozessen aus Sicht der Fördergebenden und der Fördernehmenden ermöglichen. Das Ziel ist die Integration der Förderdatenbank des Bundes in die Digitale Förderplattform. Durch die Integration soll eine Plattform geschaffen werden, die künftig eine vollumfassende volldigitale Suche, Beantragung von und Kommunikation zu Förderanträgen zulässt. Suche, Antragstellung und Kommunikation zwischen Fördergebenden und Fördernehmenden sollen aus ein- und derselben Anwendung heraus möglich sein. Die Förderdatenbank des Bundes soll um weitere, nutzerfreundliche Suchfunktionen erweitert werden, um eine Fördersuche bis hin zur Förder-Abwicklung zu ermöglichen. Hierfür ist ein Ausbau der Suchfunktion unerlässlich, um Fördernehmenden eine intuitive, zielführende Suche zu Fördermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Redaktionelle Pflege der Förderdatenbank des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der nachfolgen-den Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten offenen Vergabeverfahrens einen Vertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate nach Ersuchen dem Auftraggeber, über die redaktionelle Betreuung und die Weiterentwicklung der Förder-datenbank des Bundes sowie dessen Integration in die Digitale Förderplattform ab dem 11. April 2024 abzuschließen. Die Leistung soll in zwei Losen ausgeschrieben werden. Neben dem derzeit bestehenden Los 1 „Redak-tionelle Pflege der Förderdatenbank des Bundes“ soll ein neues Los 2 „Weiterentwicklung und Integra-tion der Suchfunktion der Förderdatenbank des Bundes“ vergeben werden.

48 Monate1 €
2
Weiterentwicklung und Integration der Suchfunktion der Förderdatenbank des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten offenen Verfahrens einen Vertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate nach Ersuchen des Auftraggebers, über die redaktionelle Betreuung und die Weiterentwicklung der Förderdatenbank des Bundes sowie dessen Integration in die Digitale Förderplattform ab dem 11. April 2024 ab-zuschließen. Die Leistung soll in zwei Losen ausgeschrieben werden. Neben dem derzeit bestehenden Los 1 „Redaktionelle Pflege der Förderdatenbank des Bundes“ soll ein neues Los 2 „Weiterentwicklung der Suchfunktion der Förderdatenbank des Bundes“ vergeben werden.

48 Monate1 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Personaleinsatzkonzept40 %
Angebotspräsentation10 %
Konzept Barrierefreiheit10 %
Qualität
Personaleinsatzkonzept
Qualität
Angebotspräsentation
Qualität
Konzept Barrierefreiheit

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen m … ganz lesenEs müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 250 PT in dieser Zeit er-bracht worden sein und ein Mindestumsatz von 250.000 € netto. Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 250 PT in dieser Zeit er-bracht worden sein und ein Mindestumsatz von 250.000 € netto.
Kriterium
Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
11.04.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: 2 * 12 months
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
03.04.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Personaleinsatzkonzept40 %
Angebotspräsentation10 %
Konzept Barrierefreiheit10 %
Qualität
Personaleinsatzkonzept
Qualität
Angebotspräsentation
Qualität
Konzept Barrierefreiheit

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
Kriterium
Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen m … ganz lesenEs müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 400.000 € netto. Dabei müssen die Referenzen besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und OpenSource legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierung digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch - Den Umfang der Entwicklungsleistungen von Open Source-Software - Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open Source-Software Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand vom Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 400.000 € netto. Dabei müssen die Referenzen besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und OpenSource legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierung digitaler Pro-dukte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch - Den Umfang der Entwicklungsleistungen von Open Source-Software - Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open Source-Software
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
11.04.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: 2 * 12 months
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
03.04.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b1e0eba-5dcd-40ce-882e-6183adcc0efd.