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Frist abgelaufenEU-weitBeratungmögliche Doppelmeldung

Dienstleistung zur Unterstützung (Ausschreibungsbegleitung) bei der Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren zur Beschaffung freigestellter Schülerverkehre im Wetteraukreis

Wetteraukreis · Friedberg, Hessen

Aktenzeichen 24-5-024veröffentlicht 06.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 887 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
02.09.2024 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Friedberg61169, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (103 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Fachtechnischer Lösungsansatz40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Insgesamt 85 Schulen befinden sich in Trägerschaft des Wetteraukreises. Laut § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig. Danach besteht ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für Schülerinnen und Schüler (SuS) der 1. - 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) bzw. mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderung als notwendig anerkannt werden, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der SuS bedeutet oder eine Schülerin oder ein Schüler ihn aufgrund einer Behinderung nicht ohne Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel zurücklegen kann. Bei letzterem handelt es sich um den so genannten freigestellten Schülerverkehr. Zu diesem zählen weiterhin Fahrten zu Intensiv- und Korridorklassen, da eine Nutzung des öffentlichen Verkehrs für die betroffenen Schülerinnen und Schüler meist nicht zumutbar ist. Zu diesem zählt aber auch die Beförderung von SuS der Vorklasse und Eingangsstufe, da diese laut HSchG nicht zur Primarstufe zählen und somit von § 161 nicht erfasst werden. Da die Vorklassenschülerinnen und -schüler meist noch zu jung sind, um alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, werden diese im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs durch eigens dafür eingesetzte Fahrzeuge an die jeweiligen Regelschulen befördert.

Neben der Beförderung von SuS von ihrem Zuhause an die Schule und wieder zurück gibt es die hier so bezeichneten "Querverkehre", welche SuS zum Regelunterricht an außerschulischen Orten befördert. Hierzu zählen Fahrten zum wöchentlichen Sport- oder Schwimmunterricht, Fahrten zu den einmal im Jahr stattfindenden Bundesjugendspielen sowie Fahrten zu den jährlich stattfindenden fünf Terminen der Jugendverkehrserziehung für alle 4. Klassen.

Nachdem der Wetteraukreis Mitte 2005 die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) im Rahmen eines Kooperations- und Verleihungsvertrags damit beauftragt hatte, die Verwaltungsaufgaben sowie die tägliche Umsetzung der Schülerbeförderung für den Schulträger zu übernehmen, wurde nun vereinbart, dass die Verwaltungsaufgaben zum 01. Januar 2024 zurück an den Wetteraukreis gehen.

Im Schuljahr 2023/2024 haben insgesamt 28 verschiedene Beförderungsunternehmen Wetterauer SuS befördert. Da der Gesamtauftragswert für die Schülerbeförderung über der Wertgrenze (Schwellenwert) von 221.000 € (netto) liegt, muss für das Schuljahr 2025/2026 ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, vorallem der Anlage "Erläuterungen zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Fachtechnischer Lösungsansatz40 %
Preis60 %
Qualität
Fachtechnischer Lösungsansatz
Kosten
Preis

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
siehe Vergabeunterlagen.
Kriterium
siehe Vergabeunterlagen.
Kriterium
siehe Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.09.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie die Anlage "Weitere Erläuterungen zum VV mit TNW" sowie die dort genannten Fristen. Es handelt sich bei dem Vergabeverfahren um ein zweistufiges Verfahren. Fragen zum Vergabeverfahren bitte ausschließlich über die Vergabeplattform stellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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126vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hessen (25 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.06.2024
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 232b8040-1aa7-4cff-9ed8-7f14748bd6cd.