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Dienstleistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft · Freising, Bayern

Aktenzeichen 2023RF000008veröffentlicht 09.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 971 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
4 Jahre01.06.2024 – 31.05.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Freising85354, Landkreis Freising, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Fragen- und Antwortenforum eVergabe
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.

Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1057 Mitarbeiter der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.

Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung inklusive der 225 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grund der gewählten Bewertungsmethode "Einfache Richtwertmethode" ermittelt. Es erfolgt die Gewichtung 50% Preis und 50% Leistung. Der Bereich "Leistung" unterteilt sich in 20% Verwaltungskonzept", 20 % "Technisches Konzept" und 10 % "DSGVO-Konzept".
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grund der gewählten Bewertungsmethode "Einfache Richtwertmethode" ermittelt. Es erfolgt die Gewichtung 50% Preis und 50% Leistung. Der Bereich "Leistung" unterteilt sich in 20% Verwaltungskonzept", 20 % "Technisches Konzept" und 10 % "DSGVO-Konzept".Kriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachweis einer bestehenden, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen Im Falle des aktuell nicht vorliegendem … ganz lesenNachweis einer bestehenden, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen Im Falle des aktuell nicht vorliegendem Versicherungsschutzes Ihres Unternehmens ist eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen,aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. ---------- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen (Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des … ganz lesenZum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen (Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Davon ist mindestens eine Referenz im Bereich Landwirtschaft, eine Referenz im Bereich Labor und eine Referenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu benennen. Die Anforderung ist erfüllt bei folgenden Szenarien: a) ein Bieter nennt drei verschiedene Referenzgeber für die drei Bereiche b) ein Bieter nennt zwei verschiedene Referenzgeber für die drei Bereiche c) ein Bieter nennt einen Referenzgeber für die drei Bereiche Die jeweilige Angabe der Daten unter den folgenden Punkten 2.1.2; 2.1.3 und 2.1.4 ist auch bei nur einem oder zwei Referenzgebern vorzunehmen. Geeignet ist eine Referenz wenn eine vergleichbare Dienstleistung im Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht wurde (Durchführung eines Jahreszyklus). Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä), werden diese nicht berücksichtigt. ------------ Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) - insbesondere die Anzahl der "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. ------------- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Bitte beachten Sie, dass auch eine extern eingeholte fachliche Expertise unter den Bereich "Unterauftragnehmer" zu subsumieren ist. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.05.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Hinweis
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Anschrift
Vöttinger Straße 38, 85354 Freising
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Fragen- und Antwortenforum eVergabezentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.03.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b805c6d-30ac-4ef4-a369-c5f6f4b3578e.