Dienstleistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft · Freising, Bayern
Aktenzeichen 2023RF000008veröffentlicht 09.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2024 – 31.05.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2024 – 31.05.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freising85354, Landkreis Freising, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 32 Monatenan Fragen- und Antwortenforum eVergabe
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 29 Monaten80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1057 Mitarbeiter der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung inklusive der 225 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grund der gewählten Bewertungsmethode "Einfache Richtwertmethode" ermittelt. Es erfolgt die Gewichtung 50% Preis und 50% Leistung. Der Bereich "Leistung" unterteilt sich in 20% Verwaltungskonzept", 20 % "Technisches Konzept" und 10 % "DSGVO-Konzept".
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grund der gewählten Bewertungsmethode "Einfache Richtwertmethode" ermittelt. Es erfolgt die Gewichtung 50% Preis und 50% Leistung. Der Bereich "Leistung" unterteilt sich in 20% Verwaltungskonzept", 20 % "Technisches Konzept" und 10 % "DSGVO-Konzept".Kriterien auf der Vergabeplattform
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachweis einer bestehenden, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen Im Falle des aktuell nicht vorliegendem … ganz lesenkürzer
Nachweis einer bestehenden, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen Im Falle des aktuell nicht vorliegendem Versicherungsschutzes Ihres Unternehmens ist eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen,aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. ---------- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. - Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen (Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen (Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Davon ist mindestens eine Referenz im Bereich Landwirtschaft, eine Referenz im Bereich Labor und eine Referenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu benennen. Die Anforderung ist erfüllt bei folgenden Szenarien: a) ein Bieter nennt drei verschiedene Referenzgeber für die drei Bereiche b) ein Bieter nennt zwei verschiedene Referenzgeber für die drei Bereiche c) ein Bieter nennt einen Referenzgeber für die drei Bereiche Die jeweilige Angabe der Daten unter den folgenden Punkten 2.1.2; 2.1.3 und 2.1.4 ist auch bei nur einem oder zwei Referenzgebern vorzunehmen. Geeignet ist eine Referenz wenn eine vergleichbare Dienstleistung im Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht wurde (Durchführung eines Jahreszyklus). Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä), werden diese nicht berücksichtigt. ------------ Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) - insbesondere die Anzahl der "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. ------------- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Bitte beachten Sie, dass auch eine extern eingeholte fachliche Expertise unter den Bereich "Unterauftragnehmer" zu subsumieren ist. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.05.2029.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
- Hinweis
- Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
- Anschrift
- Vöttinger Straße 38, 85354 Freising
- Website
- lfl.bayern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Fragen- und Antwortenforum eVergabezentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.03.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b805c6d-30ac-4ef4-a369-c5f6f4b3578e.