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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Dichtheitsprüfung aller unterirdischen Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg

Universität Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 39bb8a9f-5e74-4393-968c-9f3c3a92b91fveröffentlicht 15.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1055 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
24 Monate01.01.2024 – 31.12.2025
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20148, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Referenzwertung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Hamburg - Strategischer Einkauf
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 34 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.

Die Universität Hamburg (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Dichtheitsprüfung aller unterirdischen Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 620.000 m² für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung ist auf 750.000 € (gesamter Vertragszeitraum) begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Dichtheitsprüfung aller universitären Liegenschaften innerhalb von zwei Jahre abgeschlossen ist.

Ziel der Dienstleistung ist die Dichtheit der Entwässerungsanlagen der Universität Hamburg zu überprüfen und einen entsprechenden Dichtheitsnachweis gem. §17b des Hamburgischen Abwassergesetzes zu erbringen.

Dichtheitsnachweise sind grundsätzlich für alle unterirdischen Entwässerungsanlagen, die zur Schmutzwasserableitungen dienen, zu erbringen sowie für Anlagen zur Ableitung von Regenwasser, die an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind. Es sind die Leitungen, die Schächte sowie ggf. Fettabscheider und Abwasserbehandlungsanlagen zu prüfen.

Bevor die Dichtheitsprüfung vorgenommen werden kann, müssen die Leitungen zunächst gereinigt werden, was mittels Hochdruck-Spüldüsen erfolgen kann, die über die Revisionsöffnung oder Reinigungsschächte durchgeführt werden.

Der laufende Universitätsbetrieb darf durch diese Untersuchungen nicht beeinträchtigt werden. Mit Behinderung durch den laufenden Universitätsbetrieb ist während der Ausführung der Arbeiten zu rechen. Der damit entstandene Aufwand wird nicht gesondert berücksichtigt.

Grundsätzlich sind alle Entwässerungsgrundleitungen (Haltungen und Leitungen), auch unter Gebäuden, einer Dichtheitsprüfung bis zum öffentlichen Siel zu unterziehen. Dieses gilt gleichlautend für Entwässerungsgrundleitungen im Mischsystem, nicht aber für Drainagen. Die Dichtheitsprüfung erfolgt gem. DIN 1986 Teil 30 durch eine Kamerabefahrung mit einer qualifizierten Schadensdokumentation nach DWA M 149 Teil 2. Die Kanalfernsehuntersuchung ist ausreichend, da nur von häuslichen Abwässern ausgegangen wird.

Sollte während der Untersuchung ein Vorhandensein von Schadstoffen gesichtet werden, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Für die Untersuchung sind Spül- und Saugwagen sowie separate Kamerawagen mit ausreichendem und geschultem Personal einzusetzen. Es muss ein Spül/Saugwagen sowie ein Kamerawagen mit mindestens einem Mitarbeiter pro Fahrzeug im Betrieb vorgehalten werden.

Auf die besonderen Verkehrssicherungspflichten der zum Teil öffentlich zugänglichen Liegenschaften wird hingewiesen. Offene Schächte müssen durch Absperrgitter gesichert sein, Hinweisschilder und Warnkegel müssen aufgestellt werden.

Wasser und Strom werden bauseits geliefert.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1: Stellingen, Vogt-Kölln-Str. 30

Mit einer BGF von ca. 20.515 qm

24 Monate–
2
LOS 2: Campus, Von-Melle-Park

Mit einer BGF von ca. 104.000qm

24 Monate–
3
LOS 3: Jungiusstraße 9-11

Mit einer BGF von ca. 15.500qm

24 Monate–
4
LOS 4: Eimsbüttel

Mit einer BGF von ca. 100.000qm

24 Monate–
5
LOS 5: Bundesstraße

Mit einer BGF von ca. 53.200qm

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Referenzwertung30 %
Qualität
ReferenzwertungKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2025
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat … ganz lesenEs wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Mittelweg 124, 20148 Hamburg
Kontakt
strategischereinkauf@uni-hamburg.de
Auskünfte
Universität Hamburg - Strategischer Einkaufstrategischereinkauf@uni-hamburg.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2058ef6-9edf-4275-b08e-dd456140c271.