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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Deutschland – Forschungsdienste – Interimsvergabe einer Rahmenvereinbarung „Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit im Bereich der Projektforschung“

Bundesministerium für Gesundheit · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 13200#00013#0008veröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 746 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität 70%70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschreibung: Der Projektträger (PT) unterstützt und berät das BMG bei der Vorbereitung und Umsetzung von Forschungsvorhaben im Rahmen seiner Ressortforschung. Der Leistungsbeschreibung liegt die als Vertragsmuster beigefügte Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Durchführung von PT-Aufgaben zugrunde. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Interimsvergabe handelt. Das BMG beabsichtigte zunächst, eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen im Bereich der Ressortforschung im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben. Diese beabsichtigte Inhouse-Vergabe ist zurzeit Gegenstand einer Überprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen und kann daher noch nicht umgesetzt werden. Das BMG hält bis auf weiteres an seiner Rechtsauffassung fest und beabsichtigt auf dieser Grundlage in Zukunft weitere Inhouse-Vergaben u.a. von Projektträgerleistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Ausschreibung lediglich zur interimsweisen Bedarfsdeckung mit einer Vertragslaufzeit von zunächst zwei Jahren.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität 70%70 %
Preis
Gesamtpreis
Qualität
Qualität 70%Qualität/Qualifikation des vorgeschlagenen Projektteams/Personalkonzept Qualität und Umsetzbarkeit des Konzeptes

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das BMG beabsichtigte zunächst, eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen im Bereich der Ressortforschung im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben. Diese beabsichtigte Inhouse-Vergabe ist zurzeit Gegenstand einer Üb … ganz lesenDas BMG beabsichtigte zunächst, eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen im Bereich der Ressortforschung im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben. Diese beabsichtigte Inhouse-Vergabe ist zurzeit Gegenstand einer Überprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen und kann daher noch nicht umgesetzt werden. Das BMG hält bis auf weiteres an seiner Rechtsauffassung fest und beabsichtigt auf dieser Grundlage in Zukunft weitere Inhouse-Vergaben u.a. von Projektträgerleistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Ausschreibung lediglich zur interimsweisen Bedarfsdeckung mit einer Vertragslaufzeit von zunächst zwei Jahren. Insbesondere für den Fall, dass das BMG vor den Nachprüfungsinstanzen unterliegt, erhält die Auftraggeberin hat im Rahmenvertrag das einseitige Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einmalig um zwei weitere Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann durch Mitteilung der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin in Textform ausgeübt werden. Diese Mitteilung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit der Auftragnehmerin zugegangen sein. Wird diese Verlängerungsoption ausgeübt, endet dieser Vertrag mit Ablauf des 31.12.2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Untern … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutsches Zentrum- für Luft- und Raumfahrt e.V, Köln–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
522.478 €Zuschlagswert im Median
265.659 € – 1,42 Mio. €mittlere Hälfte, 38 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.10.2024 auf 22.10.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 01.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f978d60f-a693-4aef-83e6-2a6dca364017.