Detektion und Bergung UNSEA AP 8, 9
Fraunhofer UMSICHT · Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen PR1277727veröffentlicht 31.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.11.2026 – 31.10.2033
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.11.2026 – 31.10.2033, bis zu 6 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Oberhausen46045, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Qualitätskriterium65 %
- Preiskriterium35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 52 Tagennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 7 Tagen45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 31.10.2033
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur fachlichen und operativen Unterstützung von Fraunhofer UMSICHT im Bereich „Kartierung von Hotspots für ALDFG“ und des „Harmonisiertes Melde- und Bergungskonzept“. Die Leistung umfasst ferner Zuarbeiten zu den Querschnittsaufgaben Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Leistungen aus der Ausschreibung des Umweltbundesamtes. Die Leistung ist als Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Zuarbeitsleistung für den Auftraggeber zu erbringen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 65Qualität
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Preis
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in ei … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in einem deutschen Handelsregister sind das zuständige Register und die Handelsregisternummer anzugeben. Die Vergabestelle ruft den Registerauszug selbst ab. Sofern keine Eintragung in einem deutschen Handelsregister vorliegt, ist ein entsprechender Nachweis (ggf. Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen oder ausländisches Register) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Anforderung erfolgt nur bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Der Nachweis kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit den Unterlagen eingereicht werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Unternehmensreferenzen über Detektion und Bergung von ALDFG (Geisternetze im Meer) nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Je … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Unternehmensreferenzen über Detektion und Bergung von ALDFG (Geisternetze im Meer) nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Jede Referenz muss in den letzten 5 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Jede Referenz muss Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung beinhaltet haben. Jede Referenz muss Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz beinhaltet haben. Jede Referenz muss die Kommunikation und Abstimmung mit Landesbehörden zur ALDFG-Thematik beinhaltet haben. Jede Referenz muss die Einbindung in ein relevantes Netzwerk zu Stakeholdern rund um ALDFG, u. a. Fischereibetriebe, Sonarexpert:innen, Verwertungsbetriebe sowie Landes- und Bundesbehörden und internationale ALDFG-Organisationen beinhaltet haben. Beide Referenzen müssen in Summe mind. 20 Sonarfahrttage in der Planung und Durchführung von Seitensichtsonardetektion im Meer beinhaltet haben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2033
- Verlängerung
- bis zu 6-mal: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kann 6 mal um weitere 12 Monate verlängert werden. Der Vertrag endet am 31.10.2033 automatisch.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung … ganz lesenkürzer
Leistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber den Zuschlag auf sein Angebot durch das Umweltbundesamt zu dem Offenen Verfahren mit dem Titel "UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräte" … ganz lesenkürzer
Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber den Zuschlag auf sein Angebot durch das Umweltbundesamt zu dem Offenen Verfahren mit dem Titel "UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräte" und dem Geschäftszeichen "Projekt 210493,Az 21 352/00003" erhält. Wird das Angebot von Fraunhofer durch das Umweltbundesamt nicht angenommen und der Zuschlag versagt, kommt dieser Vertrag nicht zustande. Ansprüche der Vertragsparteien auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen des Nichtzustandekommens dieses Vertrags sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Osterfelder Str. 3, 46045 Oberhausen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- einkauf@
umsicht.fraunhofer.de
Bei uns erfasst
- Ausbau Hafeninfrastruktur zur verbesserten Sammlung und Entsorgung UNSEA AP 501.11.2026 · 1 Angebot
- Spezifische Maßnahmen für die Angelfischerei UNSEA AP 1001.11.2026 · 1 Angebot
- Feldversuche mit re-designten Fischereigeräten UNSEA01.11.2026 · 1 Angebot
- Detektion und Bergung UNSEA AP 8, 930.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Johann Heinrich von Thünen-Institut2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.09.2026 auf 18.09.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beratervertrag EMASBARMER Beschaffung und VergabeFrist 16.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2de0325e-4aa8-431e-bae2-d6ff05140775.