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DESYUM Medientechnik

DESY · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 4501070veröffentlicht 15.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 536 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Tage01.08.2025 – 14.08.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22607, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Hamburg
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.08.2025
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Medientechnik für Ausstellung - DESYUM

Beschreibung des Loses

Ausstellungsbau: Medientechnik Mit dem DESYUM entsteht auf dem DESY-Campus Hamburg ein Besuchszentrum als zentrale Anlaufstelle für alle Gäste, Besucher*innen und Gastwissenschaftler*innen bei DESY. Etwa die Hälfte des Erdgeschoss und das gesamte 1. Obergeschoss beherbergen eine moderne interaktive und multimediale Ausstellung, die im Sommer 2025 eröffnet werden soll. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Montage und Inbetriebsetzung der Medientechnik für die Ausstellung. Diese umfasst übergreifende Positionen wie die Ausstattung von Technikschränken, vor allem jedoch zahlreiche Einzelstationen mit Beamern, Bildschirmen oder Touchscreens, mit PCs, Mediaplayern und weiteren Komponenten. Die Technikkomponenten sind z. T. an Exponatproduzenten auszuliefern, zum größeren Teil jedoch vor Ort in das vom Gewerk Ausstellungsbau produzierte Ausstellungsmobiliar einzubauen oder mit Hilfe von selbst herzustellenden Technik-Einhausungen zu montieren, fachgerecht zu verkabeln und anzuschließen und in Betrieb zu setzen. Für einige der Stationen sind auch zugelieferte Medieninhalte aufzuspielen und die Programmierung für den Ausstellungsbetrieb vorzunehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachun … ganz lesenNachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Folgende Dokumente sind vorzulegen: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (s. Vergabeunterlagen) 2. Eigenerklärung ob Bieter Kleinst-, Klein- oder mittelständischer Unternehmer ist 3. Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. 4. Eigenerklärung zum fünften EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen" - s. Vergabeunterlagen). 5. Eigenerklärung zum Mindestlohn (s. Vergabeunterlagen) 6. Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder zur Bildung einer Bietergemeinschaft (s. Vergabeunterlagen) 7. Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausführung durch: Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister- Liegt seitens des Bieters keine Registereintragung (Handels-, Berufs-, Vereins-, Partnerschaftsregister, Handwerksrolle) oder Pflicht zur Eintragung vor, hat er auf andere dementsprechend geeignete Weise seine Erlaubnis zur Berufsausübung darzulegen (z.B. durch eine Mitgliedschaft im Verzeichnis einer Berufskammer) Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kriterium
Siehe Unterlagen Nachweispflicht
Kriterium
entsprechend dem Leistungsverzeichnis
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
14.08.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
19.05.2025, 12:00 Uhr. Hamburg
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenübe … ganz lesenVI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind _____________________________________________________________________
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80d04fb0-1159-45f5-9c3f-3111f1d9ad18.