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DESY | PETRA IV: TP Nordwest TGA-Planung technischer Betriebsgebäude, einer Experimentierhalle und erdreichüberdeckter Tunnelabschnitte

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen PR846572veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 214 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate01.01.2027 – 12.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22607, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Mit PETRA III betreibt DESY bereits heute eine der besten Speicherring-Röntgenstrahlungsquellen der Welt. Forschungsgruppen aus aller Welt nutzen das besonders brillante, intensive Röntgenlicht für eine Vielzahl von Experimenten - von der Medizin- bis zur Materialforschung. Doch der 2.300 Meter lange Speicherring PETRA hat noch mehr Potenzial und soll zu einem hochauflösenden 3D-Röntgenmikroskop für chemische und physikalische Prozesse in der Nanoforschung ausgebaut werden - das Zukunftsprojekt PETRA IV. In einem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden die Flächen für die Realisierung des Großprojektes PETRA IV und weitere Potenzialflächen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden Campus langfristig gesichert. Zentrales Element der neuen Anlage PETRA IV ist ein langgestreckter, überwiegend unterirdischer Hallenkörper PXW mit aufgehenden Kopfbauten nördlich und südlich am vorhandenen PETRA-Beschleunigerring. Diese neu geplanten Gebäude benötigen eine technische Ausstattung. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der TGA.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen für die TGA-Planung auf Grundlage der aktuell gültigen technischen Regelwerke und den folgend angeführten Leistungsphasen 1 bis 3. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Teilprojektes Nord-West (TP Nord-West) des Petra IV Projektes. Die TGA-Planung umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8. Die Beschleuniger-Komponenten sind sog. Nutzereinbauten und nicht Teil dieser Planung. Dennoch müssen ihre Bedarfe (Leistungen, Anforderungen, Plätze) in der Planung berücksichtigt und gedeckt werden. Gegenstand des Verfahrens sind die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen. Die zu erbringenden Leistungen werden in Tabellenform in den Vergabeunterlagen dargestellt. Dort wird ebenfalls Bezug auf die AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen entsprechend der BIM-Systematik) genommen. Die Leistungen sind mit der Leistungsphase 3 - abhängig von den einzelnen Gebäuden - zwischen dem 10. August 2026 und dem 12. Dezember 2028 abzuschließen. Einzelheiten regelt § 5.4.3 des Planervertrags, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Auch im Übrigen können weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
12.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
Optionen
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den vsl. Ausführungsfristen. Nähere Einzelheiten sind dem Vertrag sowie Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMABK# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMABK# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an DESY gerichtet werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. Eine Aufhebung kann insbesondere deshalb erfolgen, wenn die Fördermittel vom Zuwendungsgeber nicht oder nicht rechtzeitig freigegeben werden. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
324.455 €Zuschlagswert im Median
132.127 € – 694.501 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81300323-492f-43fb-8f40-96e03e21e835.