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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Design- und Grafikarbeiten mit Produktionsabwicklung sowie Kommunikationskonzepte für die Gewobag

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 093-26veröffentlicht 04.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 29 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 38 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 29 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 29 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 6 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen

Beschreibung

Die Gewobag sucht ergänzend zu ihrem Inhouse-Grafikdesigner bis zu drei professionelle Kommunikations- und Designagenturen, die sie bei Grafik-, Design- und Marketingaufgaben unterstützen und sie während der ausgeschriebenen Zeit als Sparringspartner begleiten. Grundlage aller Medien ist das Corporate Design der Gewobag, wobei Mobile first, Nachhaltigkeit, EmpCo-Vorschriften und Barrierefreiheit zentrale Anforderungen sind. Erwartet werden fundiertes Know-how in klassischen und neuen Medien (inkl. Social Media und KI), hohe Kreativität, Markenverständnis, Berlin-Kompetenz sowie die zuverlässige Einhaltung von Zeitplänen, Budgets und eine transparente Kommunikation.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 300.000 EUR
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 150.000 EUR
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt zu haben: mind. 4
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 2 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die … ganz lesenUnter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 2 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Mindestanforderungen (soweit hier gefordert): • Mind. 1 Referenz zum Thema Onlinewerbung – gern eine Serie oder Minikampagne. Das können Online-Banner auf Portalen oder auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram sein. Diese Onlinewerbung muss in deutscher Sprache umgesetzt worden sein. • Mind. 1 Referenz zum Thema Printprodukte aus den Bereichen Flyer, Broschüre, Postkarten – Themen sind zweitrangig, es geht um, aus Agentursicht besonders zielgruppengenaue, gelungene Beispiele. Dieses Projekt muss in deutscher Sprache umgesetzt worden sein. • Mind. 1 Referenz zum Thema Eventausstattung/Elemente im Raum – das können ein ganzheitlicher Messestand sein, einzelne Dekoelemente für Events oder CD-orientierte Raumelemente/Raumausstattung in Firmenzentralen/Büros/Ladengeschäften. Dieses Projekt muss in deutscher Sprache umgesetzt worden sein. • Mind. 2 der anzugebenen Referenzen müssen einen unmittelbaren Berlinbezug vorweisen bzw. sollen in Berliner Quartieren umgesetzt worden sein • Mind. 1 der anzugebenen Referenzen soll für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein • Für die Referenzen zum Thema Onlinewerbung, Printprodukte sowie Eventausstattung/Elemente im Raum soll ein visueller Nachweis eingereicht werden (bspw. Fotos, Links, sofern die Webseite noch online ist und online zu finden ist o.ä.) Je Referenz sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: - Bezeichnung Referenzprojekt:       - Beschreibung der erbrachten Leistung: - Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)       - Auftraggeber (mit Adresse): - Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer):       - Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto       - Zeitraum der Leistungserbringung der er-brachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 46 Abs. 3 VgV bzw. § 33 UVgO dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Deckungssumme der Haftpflichtversicherung: Die Agentur ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblich … ganz lesenDer Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 46 Abs. 3 VgV bzw. § 33 UVgO dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Deckungssumme der Haftpflichtversicherung: Die Agentur ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu führen; Deckungssumme von mindestens pauschal EUR 3.000.000,00 für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle. Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten und auf Anforderung durch den Auftraggeber jederzeit nachzuweisen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Gewobag muss diese Option bis zum 30.04.2028 bzw. 30.04.2029 (Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Optionen
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
09.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarst … ganz lesena) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 30.09.2026 um 12.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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44vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e3fd722-c8fa-4af1-a3fb-1a7552fd2893.