Depotneubau Fränkische Schweiz Museum Tüchersfeld
Zweckverband Fränkische Schweiz Museum · Bayreuth, Bayern
Aktenzeichen FB13_2025_17-03veröffentlicht 12.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.04.2025 – 31.07.2025
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.04.2025 – 31.07.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über plattform.aumass.de
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.07.2025
- Bindefrist endetvor 18 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5 und 6, LPH 1-3 und 5-8 HOAI)
Beschreibung des Loses
Bei Gründung des Fränkische-Schweiz-Museum Tüchersfeld wurden Depoträume nicht berücksichtigt. Das Depotthema wurde sowohl vom Museum als auch der Verwaltung in den letzten Jahren regelmäßig thematisiert und beide sehen eine absolute Notwendigkeit die Depotflächen des Fränkische Schweiz Museums zu vergrößern. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Fränkische Schweiz Museum beschlossen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, Planungsleistungen für einen Depotneubau an das vorhandene Gebäude „Alte Schule“ (Zum Zeckenstein, Haus-Nr. 2, Gemarkung Tüchersfeld) zu vergeben. Die Planungsaufgabe umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5 und 6, LPH 1-3 und 5-8) gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für den Depotneubau und die Bestandsanbindung an das vorhandene Gebäude „Alte Schule“. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (LPH 1-3) und Stufe 2 (LPH 5-8). Terminplanung: Die Planungsleistungen sollen zwei Wochen nach Auftragsvergabe beginnen. Die Zuarbeit für den Förderantrag wird bis Anfang Juni 2025 benötigt. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für März 2026 angestrebt. Die Fertigstellung soll im März 2027 erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum anzupassen. Anrechenbare Kosten: ca. 55.000 € netto
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- HonorarangebotDie Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseDie Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu führen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB. - Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Der Bieter erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mindestens eine Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur“ oder „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ der Fachrichtung Elektrotechnik zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum zu führen und mit dem Angebot vorzulegen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.- Kriterium
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ in den vergangenen drei Geschäftsj … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ in den vergangenen drei Geschäftsjahren angegeben werden. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Ein Mindestumsatz wird nicht gefordert. - Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen, ein. Der Versicherungsschutz muss je Versicherungsfall mindestens zu den zuvor angegebenen Mindestversicherungssummen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.- Kriterium
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesener Zahl der Führungskräfte und Inge … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesener Zahl der Führungskräfte und Ingenieure. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. - Benennung der Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung inkl. Angabe der Berufsqualifikation und der Anzahl voller Berufsjahre. - Vorlage einer geeigneten Referenz mit folgenden Mindestvoraussetzungen: Erbringung von Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung i. S. v. § 55 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 und ggf. auch 6 (ELT) für einen Neubau der Honorarzone III oder höher und anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440, 450 und 460 von mindestens 50.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme soll frühestens am 1. Januar 2020 erfolgt sein. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sein R … ganz lesenkürzer
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sein Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform abgegeben werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
- Website
- landkreis-bayreuth.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lra-bt.bayern.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.03.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 20.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist 04.12.2026
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- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9faf4b1b-aa6a-4576-9d2e-b926473a884b.