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vergebenEU-weitDienstleistungen

Demonstration von Internet-of-Things für Sicherheitsanwendungen (NOVA)

Deutsche Raumfahrtagentur im Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 50LA2502veröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53227, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist es, die Nutzbarkeit des ICARUS-Systems für sicherheitsrelevante Anwendungen zu demonstrieren. Der ICARUS-Tag ist um den 1 cm² groß und weniger als 5 g schwer. Durch Einsatz von KI sollen die Tags bis auf 1g leichter werden und unabhängig von Navigationssatelliten operieren können. Damit können sie auch in Einsatzgebieten genutzt werden, wo Navigationssysteme gestört werden. Das macht die Technologien für viele Anwender mit Sicherheitsinteresse interessant. Im Vorhaben soll nun demonstriert werden, dass die Technologie in realen Szenarien einsatzfähig ist. Die gewonnenen und aus den Ergebnissen abgeleiteten Kenntnisse sind für hoheitliche Institutionen mit Sicherheitsbezug wichtig.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Projekts NOVA ist die Demonstration einer Internet-of-Things (IoT) Nutzlast für sicherheitsrelevante Anwendungen. Ziel des Vorhabens ist es, die Nutzbarkeit des ICARUS-Systems für sicherheitsrelevante Anwendungen zu demonstrieren. Der ICARUS-Tag ist um den 1 cm² groß und weniger als 5 g schwer. Durch Einsatz von KI sollen die Tags bis auf 1 g leichter werden und unabhängig von Navigationssatelliten operieren können. Damit können sie auch in Einsatzgebieten genutzt werden, wo Navigationssysteme gestört werden, was die Technologien für viele Anwender mit Sicherheitsinteresse interessant macht. Im Vorhaben soll nun demonstriert werden, dass die Technologie in realen Szenarien einsatzfähig ist. Die Nutzlasten werden hierzu auf fünf geeigneten Kleinsatellitenplattformen integriert. Die gewonnenen und aus den Ergebnissen abgeleiteten Kenntnisse sind für hoheitliche Institutionen mit Sicherheitsbezug relevant.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB … ganz lesenDer Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB). 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB). 4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB). 5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TALOS GmbH, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
522.478 €Zuschlagswert im Median
265.659 € – 1,42 Mio. €mittlere Hälfte, 38 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9f72de3-7517-403b-959a-7fcce5351c86.