DBM Archiv- und Sammlungsinformationssystem
DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen DMT-2025-0032veröffentlicht 19.02.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44787, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Preis35 %
- Leistungsumfang und Qualität65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für die Dokumentation, Zugänglichmachung und Verwaltung der umfangreichen und vielfältigen Sammlungen und Bestände des Deutschen Bergbau Museum Bochum soll ein neues, dem heutigen technischen Stand entsprechendes Archiv- und Sammlungsinformationssystem (ASIS) angeschafft werden. Damit soll eine Digitalisierung und Verklammerung grundlegender fachlicher Arbeits- und Verwaltungsprozesse zum Management der Sammlungen und Bestände im DBM und seinem montan.dok erreicht werden. Das System muss individuelle Anpassungen ermöglichen und dabei standardkonforme Lösungen bieten, um eine integrierte digitale Erschließung bzw. Dokumentation , (Online-)Zugänglichmachung und Verwaltung der umfangreichen und vielfältigen Sammlungen und Bestände im DBM in den und über die Grenzen der klassischen Dokumentationsparten hinweg zu erlauben.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 35Bestpreis = 100% Andere Preise %-abwertend
- Qualität
- Leistungsumfang und QualitätGewichtung (Punkte, genau) 65Die Qualität wird anhand des einzureichenden Konzepts anhand der in der Leistungsbeschreibung ausführlich definierten Kriterien bewertet: -Fachgerechte Erschließung in den drei Dokumentation-sparten Archiv - Bibliothek - Sammlungen -Unterstützung von Normvokabularen/-daten -Leistungsumfang hinsichtlich objektbezogener Arbeits- und Verwaltungsprozesse - Anpassungsmöglichkeiten für Auftraggeber und Qualität der Schnittstellen - Technische Potentiale und Offenheit des Systems für Implementierung weiter-gehender Funktionalitäten z. B. aus den Bereichen Ausstellungsmanagement und Forschungsdatenmanagement Hinweis zur Punktevergabe: - 0 Punkte = keine oder falsche Erfüllung der beschriebenen Anforderungen - 2 Punkt = Schlechte oder sehr geringe Erfüllung der beschriebenen Anforderungen - 4 Punkte = ausreichende aber größtenteils unvollständige Erfüllung der beschriebenen Anforderungen - 6 Punkte = befriedigende, aber zum Teil unvollständige und nicht richtige Erfüllung der beschriebenen Anforderungen - 8 Punkte = gute und weitestgehend überzeugende und vollständige und richtige Erfüllung der beschriebenen Anforderungen - 10 Punkte = sehr gute und überzeugende und vollständige und richtige Erfüllung der beschriebenen Anforderungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der … ganz lesenkürzer
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist in der Auftragsbekanntmachung angegeben.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYJYTGQ3L8EQ# Unklarheiten: Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber umgehend darauf per Nachricht über die Vergabeplatt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYJYTGQ3L8EQ# Unklarheiten: Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber umgehend darauf per Nachricht über die Vergabeplattform hinzuweisen. Selbiges gilt für eventuelle Widersprüche und Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen. Hinweise zur Kommunikation im Verfahren: Fragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform. Alle Bewerberfragen die bis zum 10.12.2025 bei uns eingehen werden rechtzeitig vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Die den Bietern übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten. Dies gilt auch für die während des Teilnahmewettbewerbs beantworteten Fragen. Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über die Vergabeplattform ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz. Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung festgehalten. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten. Kennzeichnung von Geheimnissen: Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die berechtigterweise ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z.B. andere Teilnehmer oder Bieter) ausgehen. Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name und der zu zahlende Auftragspreis entspre-chend der Vorgaben der EU bekannt gegeben werden. Sofern durch den Bieter Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, ent-scheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Skinsoft, BESANCON | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH
- Art
- Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Bildung
- Anschrift
- Herner Straße 45, 44787 Bochum
- Website
- dmt-lb.de
- Kontakt
- vergabe@
dmt-lb.de
Bei uns erfasst
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- Außenanlagen - Los 1 Erdgeschoss / Los 2 Erweiterungsfläche / Los 3 Dachflächen07.05.2026 · 7 Angebote
- RV Büromöbel und Bürostühle21.01.2026 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- IBM Deutschland3 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation3 Zuschläge
- Arvato Systems Digital GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Beschaffung Microsoft LizenzenKZV NordrheinFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d92a97e-82ff-4935-b7b6-bf5c83501d17.