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Dauerausstellung Lutherhaus 2025

Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 515/24veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 640 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

2. Kurzübersicht: Umfang und Art des Auftrags

Für das Lutherhaus in Wittenberg soll auf drei Etagen (insgesamt ca. 1500 qm, zzgl. Keller und archäologischer Außenbereich) eine neue Dauerausstellung gestaltet werden. Das Gebäude wird derzeit energetisch saniert und auf die Erfordernisse des Besuchendenbetriebs hin optimiert. Parallel erarbeitet das Wittenberger Kuratorinnenteam die Konzeption für eine neue Dauerausstellung, die mit der Wiedereröffnung des Hauses stehen soll. Diese Ausstellung soll vor allem objektbasiert sein und das wichtigste Exponat, das Weltkulturerbe Lutherhaus, besonders zur Geltung bringen. Wir möchten bereits ab einem frühen Entwicklungsstadium des Konzepts eng mit dem Gestaltungsbüro zusammenarbeiten. Die Konzeption geht von einem gemeinsamen Gestaltungsprozess aus, in dem Inhalt und Design sich gegenseitig beeinflussen. Darüber hinaus ist die enge Verzahnung mit dem mit der energetischen Sanierung beauftragten Architekturbüro erforderlich. Die vorläufigen Projektziele sind: • Gestaltung einer kulturhistorischen, objektbasierten Dauerausstellung in allen drei Etagen des Lutherhauses, unter Einbeziehung des archäologischen Außenbereichs und des Kellers • Gestaltung einer Rauminstallation für das moderne Treppenhaus des Lutherhauses, das der zentralen Erschließung des Museums dient. • Gestaltung eines Orientierungssystems für das gesamte Lutherhaus – Leitsystem und Ausstellungsgestaltung sollen eine erkennbare Einheit bilden • Gestaltung eines typografischen Gesamtkonzepts, sowie die Umsetzung in deutscher und englischer Sprache • Mitentwicklung von partizipativen Elementen (analog und digital) innerhalb der Ausstellung • Entwurf von Medienanwendungen • Entwurf und Umsetzung einer Gestaltungsebene für Kinder • Berücksichtigung aller Erfordernisse des Denkmalschutzes, der Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit • Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Mitwirkung bei Vergaben. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang gemäß HOAI finden Sie im Leistungsverzeichnis (vgl. 6.1 Leistungsverzeichnis). Es handelt sich bei der Ausschreibung um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb. Liefer- und Ausführungsort ist das Lutherhaus in Lutherstadt Wittenberg.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
1 Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV 1.1 Angaben zu Identität u. Existenz A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber u. der/die Unterauftragnehmer m … ganz lesen1 Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV 1.1 Angaben zu Identität u. Existenz A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber u. der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität u. Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (s. Teil II. der Anlage B.7_Eigenerklärungen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber u. der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen u. ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (s. Teil III.A Anlage B.7_Eigenerklärungen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder u. Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen u. mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (s. Teil II.B Anlage B.7_Eigenerklärungen). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Teil II.C Anlage B.7_Eigenerklärungen) Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür u. in welchem Umfang dies vorgesehen ist, u. der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob u. ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die …
Kriterium
2. Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft u. der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zuge … ganz lesen2. Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft u. der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.000.000 €, sonstige Schäden mindestens 1.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen u. der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage B.1.1_Versicherungsnachweis einzureichen.
Kriterium
3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 3.1 durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 3.1.1 Mindestanforderungen an die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch … ganz lesen3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 3.1 durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 3.1.1 Mindestanforderungen an die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) u. der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Es müssen alle kritischen Aufgabenbereiche bzw. Rollen abgedeckt werden, insbesondere: Projektmanagement, Szenografie, Grafikdesign (vgl. Teil IV.E Anlage B.7_Eigenerklärungen)Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der Mitarbeiter aller Mitglieder addiert. 3.1.2 Bewertung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl B Unternehmensgröße inkl. Abdeckung der kritischen Aufgabenbereiche bzw. Rollen (Projektmanagement, Szenografie, Grafikdesign) 0 bis 3 Angabe der Mitarbeiteranzahl ≥ 10 Mitarbeiter 1 bis 10 Mitarbeiter 0 Mitarbeiter = 3 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte 0 bis 3 3.2 technische Fachkräfte u. technische Stellen Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) u. der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte u. technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, u. welche die folgenden Anforderungen erfüllen (vgl. Teil IV.E Anlage B.7_Eigenerklärungen). 3.2.1 Mindestanforderungen an die technischen Fachkräfte u. technischen Stellen A Vorstellung des geplanten verantwortlichen Teams, inkl. Angaben zu Qualifikationen, Arbeitsbereich u. Erfahrungen aus vergangenen Ausstellungsprojekten der Projektleitung sowie der Mitarbeiter aus Szenografie u. Grafik (vgl. Teil IV.E Anlage B.7_Eigenerklärungen). 3.2.2 Bewertung der technischen Fachkräfte u. technischen Stellen B Gewertet werden ausschließlich Projekte, die entweder abgeschlossen sind oder höchstens sechs Monate vor Ausstellungseröffnung stehen. 0 bis 2/2/2 Erfahrung der Projektleitung hinsichtlich vorangegangener Ausstellungsprojekte ≥ 3 Projekte 1 bis 2 Projekte 0 Projekte = 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte 0 bis 2 Erfahrung der Szenografie-Mitarbeiter hinsichtlich vorangegangener Ausstellungsprojekte ≥ 3 Projekte 1 bis 2 Projekte 0 Projekte = 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte 0 bis 2 Erfahrung der Projektleitung hinsichtlich vorangegangener Ausstellungsprojekte ≥ 3 Projekte 1 bis 2 Projekte 0 Projekte = 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte 0 bis 2 3.3 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) u. der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens fünf Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) u. zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt u. die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang u. dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Referenz die unter Ziffer 3.3.1 aufgeführten Anforderungen erfüllt. Gewertet werden ausschließlich Projekte, die entweder abgeschlossen sind oder höchstens sechs Monate vor Ausstellungseröffnung stehen. Es müssen mindes …
Kriterium
3.3.2 Bewertung der Referenzen B Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Referenzen gemäß den Anforderungen aus Ziffer 3.3.1. Die Kriterien a), b), c) werden dabei am stärksten gewichtet. 0 bis 5/5/5/3/3 21 a) Planung u. Umsetzung von objektbasierten kulturhistorischen Ausste … ganz lesen3.3.2 Bewertung der Referenzen B Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Referenzen gemäß den Anforderungen aus Ziffer 3.3.1. Die Kriterien a), b), c) werden dabei am stärksten gewichtet. 0 bis 5/5/5/3/3 21 a) Planung u. Umsetzung von objektbasierten kulturhistorischen Ausstellungen ≥ 5 Referenzen 3 bis 4 Referenzen < 3 Referenzen = 5 Punkte = 3 Punkte = 0 Punkte 0 bis 5 5 b) Arbeit mit denkmalgeschützten Gebäuden ≤ ≥ 3 Referenzen 2 Referenzen < 2 Referenzen = 5 Punkte = 3 Punkte = 0 Punkte 0 bis 5 5 c) Projekte mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland ≥ 3 Referenzen 2 Referenzen < 2 Referenzen = 5 Punkte = 3 Punkte = 0 Punkte 0 bis 5 5 d) Umsetzung von Ausstellungen mit einer Größe von über 750 m² ≥ 750 m² ≥ 500 m² < 500 m² = 3 Punkte = 2 Punkte = 0 Punkte 0 bis 3 3 e) Erfahrungen vergleichbarer Projekte mit einem finanziellen Gesamtvolumen ≥ 1,5 Mio. € ≥ 3 Referenzen 2 Referenzen < 2 Referenzen = 3 Punkte = 2 Punkte = 0 Punkte 0 bis 3
Kriterium
4.1 Verschwiegenheitspflicht A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertr … ganz lesen4.1 Verschwiegenheitspflicht A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (s. Teil II.F der Anlage B.7_Eigenerklärungen i. V. m. Anlage B.3_Informationen zur Datenverarbeitung), wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.2 „Russland-Erklärung“ A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht A Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags zur Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zur Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) sowie zur Einhaltung der Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. 4.5 Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen A Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, die in Teil V der Anlage B.7_Eigenerklärungen aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, zu dokumentieren und für die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten (s. Teil V der Anlage B.7_Eigenerklärungen). 4.6 Kommunikationssprache A Die Kommunikationssprache im Projekt ist Deutsch. zu erreichende Höchstpunktzahl für Kriterium 3.1.2 (durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl) 0 bis 3 3 zu erreichende Höchstpunktzahl für Kriterium 3.2.2 (technische Fachkräfte und technische Stellen) 0 bis 2/2/2 6 zu erreichende Höchstpunktzahl für Kriterium 3.3.2 (technische Fachkräfte und technische Stellen) 0 bis 5/5/5/3/3 21 Hinweise: Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- u. Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese – also die eignungsverleihenden Unternehmen – die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV kann ein Bewerber für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Auf die Möglichkeit der Bildung eine …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale), 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

183vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (119 Lose mit Angabe)
143.002 €Zuschlagswert im Median
57.751 € – 362.684 €mittlere Hälfte, 128 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0193d983-ebec-444e-b655-ed99bcd5cefb.