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Datenverarbeitungs-Dienstleistungen - KYC Software

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen V-2025-000136veröffentlicht 09.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Struktur und Übersichtlichkeit des Prüfberichtes zum Unternehmen "STRABAG SE"10 %
  • Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen des Prüfberichts zum Unternehmen "STRABAG SE"30 %
  • Benutzerfreundlichkeit10 %
  • Berücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes2 %
  • Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen3 %
  • Möglichkeit zur Fernidentifikation5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert. Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist. Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss. Die Anforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung KYC Software in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Angebotspreis40 %
Struktur und Übersichtlichkeit des Prüfberichtes zum Unternehmen "STRABAG SE"10 %
Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen des Prüfberichts zum Unternehmen "STRABAG SE"30 %
Benutzerfreundlichkeit10 %
Berücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes2 %
Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen3 %
Möglichkeit zur Fernidentifikation5 %
Preis
AngebotspreisGesamtangebotspreis in Euro brutto für mindestens fünf (5) Nutzerzugänge
Qualität
Struktur und Übersichtlichkeit des Prüfberichtes zum Unternehmen "STRABAG SE"
Qualität
Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen des Prüfberichts zum Unternehmen "STRABAG SE"
Qualität
BenutzerfreundlichkeitDie Benutzerfreundlichkeit, das Handling, die individuellen Konfigurationsmöglichkeiten sowie die Funktionalität der Software in Bezug auf die Abbildung relevanter Geschäftsprozesse und der im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen werden im Rahmen einer technischen Präsentation bewertet.
Qualität
Berücksichtigung von Kriterien des LieferkettensorgfaltspflichtengesetzesBerücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der Bewertung der Vertragspartner:innen. Die Bewertung erfolgt anhand von Länder- oder Branchenindizes bzw. einem kombinierten Länder-/Branchenindex. Dieser ermöglicht eine Bewertung der Lieferant:innen im Hinblick auf die im LkSG genannten 13 Risikofelder. Zusätzliche können Risikoeinblicke durch Erfassung von öffentlichen Nachhaltigkeitsinformationen von Lieferanten (bspw. Nachhaltigkeitsberichte, Zertifikate und deren Gültigkeit, etc.) erfolgen.
Qualität
Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von UnterlagenSchnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen durch die zu prüfende Entität sowie automatisierter Verarbeitung der so erhaltenen Informationen: Vertragspartner:in hat die Möglichkeit, erforderliche Informationen (z.B. den vom AG verwendeten Selbstauskunftsbogen, ergänzende risikoabhängige Auskunftsbögen - beispielsweise zur Herkunft des für die Transaktion eingesetzten Vermögens) direkt über das System einzureichen. Diese werden direkt in das System überspielt und dort geprüft. Die Nutzer:innen des AG erhalten einen fertigen Bericht und prüfen etwaige Auffälligkeiten vertiefend.
Qualität
Möglichkeit zur FernidentifikationMöglichkeit zur Fernidentifikation (vgl. wie Post-Ident, Video-Ident etc.) der an der Transaktion beteiligten natürlichen Personen direkt im System oder ggf. über Kooperationspartner des AN bzw. weiteren direkten AN des AG (docusign)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Option auf eine einjährige Verlängerung der Laufzeit
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verge-ben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung ei-ner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs-verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird. - Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder a … ganz lesen- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird. - Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen un-ter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot. - Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de herunterzuladen. Eine Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter http://www.vergabeplatt-form.berlin.de zur Verfügung. Es werden nur Teilnahmeanträge zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch abgegeben wurden. Die Abgabe der Angebote kann ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zu-gelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen. - Die Bewerber/ Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber- /Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Keibelstr. 36, 10178 Berlin
Kontakt
einkauf@bim-berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ee3f3eb-c1ba-46f5-a59c-10f4b01395a8.